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20.11.2007, 17:26
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Nov 2007
Ort: NRW mit bayerischem Migrationshintergrund
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Steuer-DAU => Fragen zu Rechnungsstellung, Verpflegungsmehraufwand, ...
Hallo zusammen,
erst einmal vielen Dank für dieses geniale Forum, hier wurden mir durch bereits vorhandene Beiträge schon viele Fragen beantwortet, mit denen ich Euch jetzt nicht mehr nerven muss ;-)
Bevor ich loslege, möchte ich mich noch kurz vorstellen: Ich arbeite als exam. Altenpfleger (Teilzeitstelle) in der Nähe von München. "Nebenbei" arbeite ich als freiberuflicher Dozent an einer Altenpflegeschule und zudem hab ich noch eine freiberufliche Tätigkeit als Fotograf (auch wenn diese nur in einem sehr geringen Umfang ausgeübt wird).
Dann mal zu meinen Fragen bei denen Ihr mir hoffentlich weiterhelfen könnt - sorry, falls die Fragen recht dämlich sein sollten, aber ich hab von Steuern wirklich nicht viel Ahnung.
1. Nachdem ich zwei getrennte freiberufliche Nebentätigkeiten ausübe, MUSS ich dann auch zwei getrennte EÜR's anfertigen oder könnte ich theoretisch auch eine gemeinsame erstellen?!
2. Diese Frage ergibt sich ebenfalls dadurch, dass ich zwei freiberufliche Tätigkeiten ausübe. Meine Rechnungen sind logischerweise mit einer laufenden Nummer versehen. Wenn ich jetzt z.B. als Dozent die Rechnungen mit den Nummern 2007-1 bis 2007-8 geschrieben habe und dann die erste Rechnung im Rahmen der Fotografentätigkeit kommt, kriegt diese dann die 2007-9 oder fange ich für diese Tätigkeit auch wieder bei 2007-1, also "von vorne", an?!
3. Im Rahmen der Dozententätigkeit bin ich auch viel unterwegs, da ich Schüler an den jeweiligen Arbeitsplätzen besuche und dort bei der Arbeit begleite. An der Schule selbst bin ich ungefähr 1x pro Woche um mich mit meinen Kollegen und Vorgesetzten zu besprechen und um den Papierkram zu erledigen. Genügt diese Anwesenheit um bei den Fahrten von einer Dienstreise ausgehen zu können oder könnte das Finanzamt dazu neigen mir eine Einsatzwechseltätigkeit zu unterstellen?!
4. (und hoffentlich auch die - vorerst - letzte Frage): Wenn ich nun z.B. in der Früh um 06:30h zu einem Schüler losfahre und dort bis ca. 13h bin und anschließend direkt in die "andere Arbeit" (also zu meiner nicht-selbständigen Tätigkeit) fahre, habe ich dann die Möglichkeit einen Verpflegungsmehraufwand geltend zu machen oder gilt dieser nur, wenn ich im Rahmen EINER Tätigkeit mind. 8h von zuhause weg wäre?!
Ich hoffe, dass die Fragen nicht zu dümmlich sind und ich bitte um Verzeihung, wenn die Fragen vielleicht schon irgendwo beantwortet wurden. Gesucht habe ich zwar, aber vielleicht habe ich die falschen Schlagworte benutzt.
Ich danke Euch auf jeden Fall schon jetzt sehr herzlich für Eure Hilfe.
Viele Grüße
fmh1979
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21.11.2007, 00:06
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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1. Nachdem ich zwei getrennte freiberufliche Nebentätigkeiten ausübe, MUSS ich dann auch zwei getrennte EÜR's anfertigen oder könnte ich theoretisch auch eine gemeinsame erstellen?!
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kann man alles zusammenfassen, muss man aber nicht.
Zitat:
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2. Diese Frage ergibt sich ebenfalls dadurch, dass ich zwei freiberufliche Tätigkeiten ausübe. Meine Rechnungen sind logischerweise mit einer laufenden Nummer versehen. Wenn ich jetzt z.B. als Dozent die Rechnungen mit den Nummern 2007-1 bis 2007-8 geschrieben habe und dann die erste Rechnung im Rahmen der Fotografentätigkeit kommt, kriegt diese dann die 2007-9 oder fange ich für diese Tätigkeit auch wieder bei 2007-1, also "von vorne", an?!
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Die Rechnungsvorschriften betreffen die Umsatzsteuer und da gibt es nur ein Unternehmen, so dass alle Tätigkeiten fortlaufend durchnummeriert werden.
Zitat:
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3. Im Rahmen der Dozententätigkeit bin ich auch viel unterwegs, da ich Schüler an den jeweiligen Arbeitsplätzen besuche und dort bei der Arbeit begleite. An der Schule selbst bin ich ungefähr 1x pro Woche um mich mit meinen Kollegen und Vorgesetzten zu besprechen und um den Papierkram zu erledigen. Genügt diese Anwesenheit um bei den Fahrten von einer Dienstreise ausgehen zu können oder könnte das Finanzamt dazu neigen mir eine Einsatzwechseltätigkeit zu unterstellen?!
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Dienstreisen und Einsatzwechseltätigkeiten wären in dem Fall steuerlich identisch zu beurteilen. Viel wichtiger ist die Frage, ob es sich um eine regelmäßige Arbeitsstätte handelt. Dann wäre nämlich nur die einfache Entfernung absetzbar und nicht die Hin- und Rückfahrt.
Zitat:
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4. (und hoffentlich auch die - vorerst - letzte Frage): Wenn ich nun z.B. in der Früh um 06:30h zu einem Schüler losfahre und dort bis ca. 13h bin und anschließend direkt in die "andere Arbeit" (also zu meiner nicht-selbständigen Tätigkeit) fahre, habe ich dann die Möglichkeit einen Verpflegungsmehraufwand geltend zu machen oder gilt dieser nur, wenn ich im Rahmen EINER Tätigkeit mind. 8h von zuhause weg wäre?!
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nur im Rahmen einer Tätigkeit. Die Arbeitnehmertätigkeit gehört nicht dazu.
Gruß
Sven
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21.11.2007, 00:18
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#3
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TP-Member
Registriert seit: Nov 2007
Ort: NRW mit bayerischem Migrationshintergrund
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@ Sven:
Vielen herzlichen Dank für Deine Antwort. Ich muss jetzt nur leider nochmal dumm nachfragen, damit mir das wirklich klar wird...
Bezüglich 2.:
Zitat:
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Die Rechnungsvorschriften betreffen die Umsatzsteuer und da gibt es nur ein Unternehmen, so dass alle Tätigkeiten fortlaufend durchnummeriert werden.
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Verstehe ich das jetzt richtig, dass ich jede Re.-Nr. nur einmal vergeben kann und somit z.B. als Dozent die Re.-Nr. 2007-8 vergebe und als Fotograf dann die Re.-Nr. 2007-9 fällig wird?!
Und noch zu 3.:
Zitat:
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Dienstreisen und Einsatzwechseltätigkeiten wären in dem Fall steuerlich identisch zu beurteilen. Viel wichtiger ist die Frage, ob es sich um eine regelmäßige Arbeitsstätte handelt. Dann wäre nämlich nur die einfache Entfernung absetzbar und nicht die Hin- und Rückfahrt.
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Ab wann spricht der Gesetzgeber denn von einer regelmäßigen Arbeitsstätte. Ich kann die Büros in der Schule aufsuchen, muss dies aber nicht tun. Alle Angelegenheiten könnten von mir auch telefonisch / per eMail oder von zuhause aus erledigt werden. Streng genommen würde ich jetzt mal sagen, dass ich die Schule nur aufsuche um den Kontakt zu den Kollegen / Vorgesetzten zu pflegen, aber nicht um dort Arbeiten zu erledigen die nur dort erledigt werden können. Wenn ich also davon ausgehe, dass ich keine regelmäßige Arbeitsstätte habe, kann ich die Hin- und Rückfahrt mit jeweils 30ct / km ansetzen, oder?!
Ich danke Dir nochmals recht herzlich für Deine Antworten und deine freundliche und schnelle Hilfe!
Viele Grüße
fmh1979
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21.11.2007, 00:26
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#4
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Verstehe ich das jetzt richtig, dass ich jede Re.-Nr. nur einmal vergeben kann und somit z.B. als Dozent die Re.-Nr. 2007-8 vergebe und als Fotograf dann die Re.-Nr. 2007-9 fällig wird?!
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jupp
Zitat:
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Ab wann spricht der Gesetzgeber denn von einer regelmäßigen Arbeitsstätte.
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http://www.steuermix.de/news.php?extend.16
Auch wenn sich der Text auf Arbeitnehmer bezieht gilt dieser auch für Selbstständige.
Zitat:
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Wenn ich also davon ausgehe, dass ich keine regelmäßige Arbeitsstätte habe, kann ich die Hin- und Rückfahrt mit jeweils 30ct / km ansetzen, oder?!
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richtig, es sei denn der PKW wird zu mehr als 50 % betrieblich genutzt.
Gruß
Sven
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21.11.2007, 00:29
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#5
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TP-Member
Registriert seit: Nov 2007
Ort: NRW mit bayerischem Migrationshintergrund
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@ Sven:
Auch wenn ich mich wiederhole: Vielen herzlichen Dank für Deine schnelle Hilfe :-) Damit wären vorerst alle Fragen geklärt - Danke!
Ich wünsch Dir noch einen schönen Abend,
Gruss,
fmh1979
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21.11.2007, 02:28
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#6
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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wegen der Rechnungsnummerierung:
du darfst aber beliebig viele Nummernkreise einrichten, die dann "nur" in sich fortlaufend nummeriert werden müssen.
du könntest z.B. deinen Dozentenrechnungen einfach ein "D" vorsetzen und dann halt D-2007-07, D-2007-08, D-2007-09 ...
und bei den Fotorechnungen eben F-2007-07, F-2007-08, F-2007-09 ...
wäre eine von mehreren Möglichkeiten
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21.11.2007, 02:42
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#7
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TP-Member
Registriert seit: Nov 2007
Ort: NRW mit bayerischem Migrationshintergrund
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@ Thomas:
Vielen Dank für diesen Hinweis, das ist eine Möglichkeit über die ich mal nachdenken kann. Wobei ich eigentlich relativ wenig Rechnungen habe (für die Dozententätigkeit sind es genau 12 im Jahr und bei der Fotografentätigkeit würde ich mich freuen, wenn es überhaupt 12 wären *lach*). Ich glaube also, dass man da durchaus noch den Überblick bewahren kann, wenn ich einen "Nummerstamm" für beide Tätigkeiten fortlaufend verwende...
Besten Dank nochmal für die Info, wer weiss, vielleicht wird das alles ja irgendwann so umfangreich, dass ich es doch noch trennen will :-)
Viele Grüße
fmh1979
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