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20.11.2007, 22:49
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2007
Ort: Neuss/
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EÜR & Steuererklärung
Hallo,
habe seit Anfang Oktober Gewerbe im Bereich Webhosting,
Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuererkl.,
uns zwar habe ich Fragen zum EÜR & Steuererklärung.
Ich habe vorher natürlich ganzes Forum durchgesucht,
leider nichts gefunden.Daher meine Fragen wäre.
1. EÜR(Einnahmenüberschussrechnung)
Ich habe bisher EasyCash&Tax benutzt.Doch ich bin mir nicht sicher
ob ich es richtig mache.
Wie kann man z.b bei "monatl. Server Kosten - 90€" als Ausgabe eintragen?
Und bei Einnahmen, z.b. Kunde X 4€?
Für Beispiele wäre ich dankbar.
Muss man bei Abgabe beim Finanzamt mit StE,die Rechnungen mit abgeben,
oder reicht es wenn ich nur den formlosen EÜR abgebe?
2. Steuererklärung
Sowie ich weiß muss man Steuererklärung mit EÜR abgeben.
Ich habe hier im "FAQ" gelesen,dass man auch Gewerbesteuererkl.
abgeben muss,muss ich also bei meinem Fall abgeben?
Ich besitze auch schon seit 4 Jahren Bausparvertrag,
die muss ich eventuell auch angeben?
Ich würde mich freuen ,wenn ihr meine Fragen beantworten würdet.
MFG
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21.11.2007, 00:17
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Für Beispiele wäre ich dankbar.
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http://www.bebo-consulting.de/index....u-rechnung.htm
Siehe auch die angehängte Datei.
Zitat:
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Muss man bei Abgabe beim Finanzamt mit StE,die Rechnungen mit abgeben, oder reicht es wenn ich nur den formlosen EÜR abgebe?
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nur die EÜR inkl. der restlichen Steuererklärungsvordrucke.
Zitat:
Ich habe hier im "FAQ" gelesen,dass man auch Gewerbesteuererkl.
abgeben muss,muss ich also bei meinem Fall abgeben?
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nur wenn der Gewinn 24.500 EUR überschreitet (grob gesagt).
http://www.gesetze-im-internet.de/ge...1955/__25.html
Zitat:
Ich besitze auch schon seit 4 Jahren Bausparvertrag,
die muss ich eventuell auch angeben?
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Zinsen und Bonus sind in der Anlage KAP anzugeben.
Gruß
Sven
Geändert von Sven (05.01.2008 um 14:18 Uhr).
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21.11.2007, 17:52
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2007
Ort: Neuss/
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Vielen Dank für die Antworten.
Kann mir einer noch ein anderes Beispiel für EÜR geben,
wie es aussehen soll.
Bei dem Beispiel ist bei Einnahmen: Umsatzsteuer und Vorsteuer angegeben.
(Ich habe ja für Umsatzsteuer nicht angemeldet.)
Aber wo sind die von Kunden erhaltene Zahlung?.
Daher bitte ich um weitere EÜR Beispiele.
Kann man außerdem Internet/Telefon Kosten geltend machen,
wenn es auf einen anderen Namen ist,aber gleiche Wohnung?
MFG
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21.11.2007, 19:09
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#4
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TP-Veteran
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von musti74
Vielen Dank für die Antworten.
Kann mir einer noch ein anderes Beispiel für EÜR geben,
wie es aussehen soll.
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Ob das helfen würde ... Wie wäre es mit googeln?
Zitat:
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Bei dem Beispiel ist bei Einnahmen: Umsatzsteuer und Vorsteuer angegeben. (Ich habe ja für Umsatzsteuer nicht angemeldet.)
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Dann denk' Dir das doch einfach weg.
Zitat:
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Aber wo sind die von Kunden erhaltene Zahlung?.
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Unter "A Betriebseinnahmen 1. Einnahmen" - 30.000 Euro
Zitat:
Daher bitte ich um weitere EÜR Beispiele.
Kann man außerdem Internet/Telefon Kosten geltend machen,
wenn es auf einen anderen Namen ist,aber gleiche Wohnung?
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Das ist wieder so eine 'mein Papa zahlt die Telefonrechnung, was kann ich absetzen'-Frage, oder? Wer bekommt denn die Rechnung, wer bezahlt sie, wie groß ist dein Anteil an den Kosten _realistischerweise_ und wie gedenkst Du das dem Finanzamt gegenüber glaubhaft machen?
copy
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21.11.2007, 19:16
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2007
Ort: Neuss/
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Zitat:
Zitat von copy
Ob das helfen würde ... Wie wäre es mit googeln?
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Ich habe schon gegoogelt,aber nichts gefunden.
Zitat:
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Unter "A Betriebseinnahmen 1. Einnahmen" - 30.000 Euro
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Reicht es aus wenn ich nur "Einnahmen" hin schreibe? und die Einnahmen
für den Jahr angebe?
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