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Alt 22.11.2007, 22:12   #1
TP-Senior
 
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flar macht alles soweit korrekt

Rechnung für die Schweiz mit oder ohne MwSt.


Hallo an alle,

ich drucke für einen Kunden in der Schweiz Visitenkarten u.a.
Wie muß ich jetzt die Rechnung stellen mit oder ohne MwSt.

Hoffe auf eure Hilfe

Grüße flar
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Alt 22.11.2007, 22:15   #2
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moin auch,

wenn du direkt in die Schweiz lieferst, ohne MWSt., weil Schweiz = Drittland mitten in Europa

als Exportnachweis reicht dein Paketschein
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.11.2007, 22:21   #3
TP-Senior
 
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flar macht alles soweit korrekt
Hallo Thomas danke für die schnelle Antwort

wie ist es aber wenn der Kunde die Visitenkarten persönlich bei mir in Deutschland abholt?
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Alt 23.11.2007, 00:54   #4
TP-Special Mod
 
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Hi Flar,

den Gedanken hatte ich, deswegen mein Hinweis auf Exportnachweis

läuft dann so: Kunde holt bei dir ab und bezahlt mit deutscher MWSt. an dich bei Abholung.
Du quittierst ihm das, Kunde fährt in die Schweiz, legt an der Grenze beim Zoll deine Rechnung vor und lässt sich vom Zoll den Export bestätigen. Gibt dann einen schönen Zollstempel auf deine Rechnung

Diese abgestempelte Rechnung schickt dir der Kunde zurück, das ist dann dein Exportnachweis. *
Du erstellst eine MWSt-Gutschrift und erstattest dem Kunden die gezahlte MWSt.

Tipp: wenn der Kunde nur ein Schweizer Konto hat, schick ihm lieber einen Scheck statt zu überweisen, kommt deutlich günstiger für dich

* ich lege in solchen Fällen immer gleich zwei Rechnungen bei, eine zum abstempeln lassen und zurückschicken, die andere bleibt beim Kunden
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Alt 23.11.2007, 10:18   #5
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Danke
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Alt 23.11.2007, 17:44   #6
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Zitat:
Zitat von Thomas Beitrag anzeigen
Diese abgestempelte Rechnung schickt dir der Kunde zurück, das ist dann dein Exportnachweis. *
Du erstellst eine MWSt-Gutschrift und erstattest dem Kunden die gezahlte MWSt.

* ich lege in solchen Fällen immer gleich zwei Rechnungen bei, eine zum abstempeln lassen und zurückschicken, die andere bleibt beim Kunden
Hallo!

Wie unterscheidest du dann deine beiden Rechnungen?

Die Originalrechnung muss ja an den Leistungserbringer zurück, ansonsten könnte sich der ausländische Abnehmer (sofern Unternehmer) über das Vorsteuervergütungsverfahren die USt nochmals holen!
__________________
Gruss

"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
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Alt 23.11.2007, 21:12   #7
TP-Special Mod
 
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Thomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine User
Hi,

daran habe ich ehrlich gesagt noch nie gedacht, ich habe aber auch fast ausschließlich mit Endverbrauchern zu tun, da ist eh nix mit "Vorsteuervergütungsverfahren"

Ich sehe die zweite Rechnung da eher als Service, um dem Kunden den Weg zum Kopierer zu sparen. Ich brauche zwecks MWSt.-Erstattung die original gestempelte Rechnung zurück, er braucht seine Rechnung eigentlich nur, falls mal ein Garantieschaden auftreten sollte als Kaufnachweis mit Datum, wo die Garantie ausgewiesen ist.

Problematik lässt sich im Fall mit Unternehmern aber einfach umgehen, indem man eben doch keine Zweitausfertigung mitschickt oder einfach "Kopie" oben drüberschreibt/aufstempelt

BTW: in der Praxis kräht da kein Hahn nach
Bei mir im Betrieb passiert es recht häufig, dass einer Lieferung mal keine Rechnung beiliegt, oder sie versehentlich mit der Kartonage im Altpapier landet usw.
Habe auch schon falsche Rechnungen (also andere Empfänger) in meinen Lieferungen erlebt, sowohl bei Paketsendungen als auch bei Lieferung mit eigenem LKW

In diesen Fällen fordert man beim Lieferanten ja auch die Rechnung nach ... mal kommt die dann per Fax (ok, ist im Ausdruck als solches ersichtlich), meistens aber mit der nächsten Lieferung/Post einfach noch mal. Expliziet als "Duplikat" gekennzeichent sind die dann in den seltensten Fällen

Ich würde nie auf die Idee kommen, aus einer Rechnung zweimal Vorsteuer zu ziehen, nur weil ich mehrere Exemplare habe
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.11.2007, 22:03   #8
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AO Gott ist auf einem guten Weg
alles klaro!

wenn deine abnehmer sowieso fast nur private abnehmer sind, hat das vorsteuervergütungsverfahren ja kein anwendungsraum.

ich habe eben wg. dieser original-rechnung/kopie/vorsteuervergütung-geschichte schon meine erfahrungen (Betriebsprüfung) gemacht, daher meine frage.
__________________
Gruss

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