Hi,
daran habe ich ehrlich gesagt noch nie gedacht, ich habe aber auch fast ausschließlich mit Endverbrauchern zu tun, da ist eh nix mit "Vorsteuervergütungsverfahren"
Ich sehe die zweite Rechnung da eher als Service, um dem Kunden den Weg zum Kopierer zu sparen. Ich brauche zwecks MWSt.-Erstattung die original gestempelte Rechnung zurück, er braucht seine Rechnung eigentlich nur, falls mal ein Garantieschaden auftreten sollte als Kaufnachweis mit Datum, wo die Garantie ausgewiesen ist.
Problematik lässt sich im Fall mit Unternehmern aber einfach umgehen, indem man eben doch keine Zweitausfertigung mitschickt oder einfach "Kopie" oben drüberschreibt/aufstempelt
BTW: in der Praxis kräht da kein Hahn nach

Bei mir im Betrieb passiert es recht häufig, dass einer Lieferung mal keine Rechnung beiliegt, oder sie versehentlich mit der Kartonage im Altpapier landet usw.
Habe auch schon falsche Rechnungen (also andere Empfänger) in meinen Lieferungen erlebt, sowohl bei Paketsendungen als auch bei Lieferung mit eigenem LKW
In diesen Fällen fordert man beim Lieferanten ja auch die Rechnung nach ... mal kommt die dann per Fax (ok, ist im Ausdruck als solches ersichtlich), meistens aber mit der nächsten Lieferung/Post einfach noch mal. Expliziet als "Duplikat" gekennzeichent sind die dann in den seltensten Fällen
Ich würde nie auf die Idee kommen, aus einer Rechnung zweimal Vorsteuer zu ziehen, nur weil ich mehrere Exemplare habe
