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Alt 23.11.2007, 10:18   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Nov 2007
Ort: Trier
Jenny84 macht alles soweit korrekt

Falsche Auskunft der IHK? Bin verwirrt - Einnahmeüberschuss


Hallo,

ich habe mich ja bei der IHK anfangs informiert, was auf mich zukommt, bzw. was ich wissen sollte, bevor ich mit Webdesign von Zuhause aus starte.
Mir wurde gesagt, ich solle dazu ein Gewerbe als Einzelunternehmen anmelden und an Buchführung müsste ich nur eine Einnahmeüberschuss erstellen.
Aber, habe eben die FAQ Gründung gelesen und da steht, dass die Freiberufler einen E-Überschuss erstellen müssen, also "einfache" Buchführung haben.
Trifft dies denn nun auch beim Einzelunternehmen zu?

MfG
Jen
Jenny84 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 23.11.2007, 10:35   #2
TP-Senior
 
Benutzerbild von netheintz
 
Registriert seit: Oct 2007
Ort: Hessen
netheintz macht sich hier sehr viel Mühe
Finanzämter sehen in der Tätigkeit als Webdesigner erst dann eine eindeutig freiberufliche Tätigkeit, wenn der Kunstwert der Arbeiten den Gebrauchswert erheblich übersteigt. Maßgeblich ist also der künstlerische Gehalt deiner Arbeiten. "Normales" Webdesign (also die Erstellung von Internetpräsenzen) dürfte somit als gewerblich gelten. Es ist daher schon o.k., was die IHK dir gesagt hat.
netheintz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.11.2007, 10:38   #3
TP-Senior
 
Registriert seit: May 2007
eugenie macht alles soweit korrekt
Hallo,

sind Sie nun Freiberufler oder Gewerbetreibender? Wohl eher Gewerbe , aber beides ist für die steuerliche Seite erstmal egal. Sie sind ein "Einzelunternehmer" - keine GbR - und machen zunächst eine EÜR = Einnahme-Überschuss-Rechnung zur Gewinnermittlung: genau das hat Ihnen die IHK gesagt - alles richtig!

Vielleicht sollten Sie mal zu einem Steuerberater gehen, denn mir scheinen doch einige Lücken zu bestehen und so eine Beratung kostet nicht viel!

Gruß E.
eugenie ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.11.2007, 11:32   #4
TP-Insider
 
Benutzerbild von rami8585
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Stuttgart
rami8585 ist auf einem guten Weg
Hi Jenny,

Tip: Informier Dich richtig gründlich (also nimm die einige Tage dafür Zeit un Dich da richtig reinzuarbeiten) oder geh zum Steuerberater. Auf die IHK würde ich mich nicht unbedingt 100%ig verlassen.

Soviel ich weiß bist du Gewerbetreibende, wenn du im Auftrag des Kunden handelst. Wenn Du aber sozusagen "Kustwerke" erstellst und wartest, bis die Kunden kommen und diese Designs kaufen, dann bist Du Freiberuflerin. ich denke in Deinem Fall trifft auch eher Gewerbe zu, ist bei mir auch so.

PS: Du solltest anfangs auch die Kleinunternehmerregelung §19 in Betracht ziehen, das macht vieles einfacher und ich denke nicht dass Du über 25.000 Euro kommen wirst (ich glaube ich die Begrenzung dafür). Aber wie gesagt, sind nur einige von vielen Punkten.
rami8585 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.11.2007, 11:45   #5
TP-Veteran
 
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
copy bringt sich richtig eincopy bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von Jenny84 Beitrag anzeigen
Aber, habe eben die FAQ Gründung gelesen und da steht, dass die Freiberufler einen E-Überschuss erstellen müssen, also "einfache" Buchführung haben.
Trifft dies denn nun auch beim Einzelunternehmen zu?
Da bringst Du ein bisschen 'was durcheinander - Einzelunternehmer sind sowohl der Freiberufler als auch der Gewerbetreibende, beides sind Formen der Selbstständigkeit. Und in beiden Formen gilt: "Einfache" Buchführung + EÜR.

Zitat:
Zitat von Rami8585
Tip: Informier Dich richtig gründlich
Ja Rami, gründlich informieren ist immer gut:

Zitat:
und ich denke nicht dass Du über 25.000 Euro kommen wirst (ich glaube ich die Begrenzung dafür)
17.500 Euro _Umsatz_ im ersten Jahr. Und Deine Definition von 'Freiberuf' ist auch nix. http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberufler

Nichts für ungut,

copy
copy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.11.2007, 12:36   #6
TP-Insider
 
Benutzerbild von rami8585
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Stuttgart
rami8585 ist auf einem guten Weg
@copy: genau deshalb sollte man sich auch gründlich informieren, ich weiß zum großteil selbst auch nur das was ich wissen muss (zumindest in solchen fragen), bin selbst gewerbetreibender.

richtig, 17.500 Euro im ersten Jahr, und ab dem 2. Jahr sind´s 25.000 Euro.

kein problem, ich vertrag kritik
rami8585 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.11.2007, 12:54   #7
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Zitat:
richtig, 17.500 Euro im ersten Jahr, und ab dem 2. Jahr sind´s 25.000 Euro.
Zitat:
kein problem, ich vertrag kritik
dann ist ja gut
Bitte mal im 19 UStG den Satz 1 lesen
http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__19.html

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.11.2007, 13:29   #8
TP-Insider
 
Benutzerbild von rami8585
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Stuttgart
rami8585 ist auf einem guten Weg
ja dieser Wechsel von DM zu Euro macht mir zu schaffen.. ich zieh mich dann mal hier zurück, ja
rami8585 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.11.2007, 13:36   #9
TP-Junior
 
Registriert seit: Nov 2007
Ort: Trier
Jenny84 macht alles soweit korrekt
Hallo,

danke für die zahlreichen Antworten.

Ich habe das Gewerbe noch nicht angemeldet, da ich noch, wie schon bemerkt wurde, einige "Lücken" habe an Informationen.
Ich werde Internetpräsenzen erstellen, also gewerblich.

Ich frage lieber einmal zuviel, als nachher Probleme zu haben

Danke für eure Geduld (auch schon im Voraus danke dafür )

LG
Jenny
Jenny84 ist offline   Mit Zitat antworten
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