 |
| Hinweise |
Willkommen im TP-Hilfe-Forum!Dies ist ein Forum zu den Themen Photoshop, Dreamweaver, Flash, Selbständigkeit und mehr, in dem Du Hilfe, Anleitung oder eine Lösung zu Deinen Problemen erhältst. Aktuell bist Du in unseren Foren als Gast mit reinen Leserechten unterwegs. Wenn Du Dich registrierst, kannst Du eigene Themen verfassen, deine Frage stellen und privat mit anderen TPlern kommunizieren. Weitere Foren werden zugänglich, und Du wirst – falls gewünscht – per Mail über neue Beiträge informiert. Die Registrierung ist schnell und kostenlos. Sollten bei der Registrierung Fragen auftauchen, reicht ein Klick in unsere Hilfe - Häufig gestellte Fragen oder eine kurze Mitteilung an das Support-Team. Viel Spaß bei Traum-Projekt.com |
23.11.2007, 10:18
|
#1
|
|
TP-Junior
Registriert seit: Nov 2007
Ort: Trier
|
Falsche Auskunft der IHK? Bin verwirrt - Einnahmeüberschuss
Hallo,
ich habe mich ja bei der IHK anfangs informiert, was auf mich zukommt, bzw. was ich wissen sollte, bevor ich mit Webdesign von Zuhause aus starte.
Mir wurde gesagt, ich solle dazu ein Gewerbe als Einzelunternehmen anmelden und an Buchführung müsste ich nur eine Einnahmeüberschuss erstellen.
Aber, habe eben die FAQ Gründung gelesen und da steht, dass die Freiberufler einen E-Überschuss erstellen müssen, also "einfache" Buchführung haben.
Trifft dies denn nun auch beim Einzelunternehmen zu?
MfG
Jen
|
|
|
23.11.2007, 10:35
|
#2
|
|
TP-Senior
Registriert seit: Oct 2007
Ort: Hessen
|
Finanzämter sehen in der Tätigkeit als Webdesigner erst dann eine eindeutig freiberufliche Tätigkeit, wenn der Kunstwert der Arbeiten den Gebrauchswert erheblich übersteigt. Maßgeblich ist also der künstlerische Gehalt deiner Arbeiten. "Normales" Webdesign (also die Erstellung von Internetpräsenzen) dürfte somit als gewerblich gelten. Es ist daher schon o.k., was die IHK dir gesagt hat.
|
|
|
23.11.2007, 10:38
|
#3
|
|
TP-Senior
Registriert seit: May 2007
|
Hallo,
sind Sie nun Freiberufler oder Gewerbetreibender? Wohl eher Gewerbe , aber beides ist für die steuerliche Seite erstmal egal. Sie sind ein "Einzelunternehmer" - keine GbR - und machen zunächst eine EÜR = Einnahme-Überschuss-Rechnung zur Gewinnermittlung: genau das hat Ihnen die IHK gesagt - alles richtig!
Vielleicht sollten Sie mal zu einem Steuerberater gehen, denn mir scheinen doch einige Lücken zu bestehen und so eine Beratung kostet nicht viel!
Gruß E.
|
|
|
23.11.2007, 11:32
|
#4
|
|
TP-Insider
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Stuttgart
|
Hi Jenny,
Tip: Informier Dich richtig gründlich (also nimm die einige Tage dafür Zeit un Dich da richtig reinzuarbeiten) oder geh zum Steuerberater. Auf die IHK würde ich mich nicht unbedingt 100%ig verlassen.
Soviel ich weiß bist du Gewerbetreibende, wenn du im Auftrag des Kunden handelst. Wenn Du aber sozusagen "Kustwerke" erstellst und wartest, bis die Kunden kommen und diese Designs kaufen, dann bist Du Freiberuflerin. ich denke in Deinem Fall trifft auch eher Gewerbe zu, ist bei mir auch so.
PS: Du solltest anfangs auch die Kleinunternehmerregelung §19 in Betracht ziehen, das macht vieles einfacher und ich denke nicht dass Du über 25.000 Euro kommen wirst (ich glaube ich die Begrenzung dafür). Aber wie gesagt, sind nur einige von vielen Punkten.
|
|
|
23.11.2007, 11:45
|
#5
|
|
TP-Veteran
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
|
Zitat:
Zitat von Jenny84
Aber, habe eben die FAQ Gründung gelesen und da steht, dass die Freiberufler einen E-Überschuss erstellen müssen, also "einfache" Buchführung haben.
Trifft dies denn nun auch beim Einzelunternehmen zu?
|
Da bringst Du ein bisschen 'was durcheinander - Einzelunternehmer sind sowohl der Freiberufler als auch der Gewerbetreibende, beides sind Formen der Selbstständigkeit. Und in beiden Formen gilt: "Einfache" Buchführung + EÜR.
Zitat:
|
Zitat von Rami8585
Tip: Informier Dich richtig gründlich
|
Ja Rami, gründlich informieren ist immer gut:
Zitat:
|
und ich denke nicht dass Du über 25.000 Euro kommen wirst (ich glaube ich die Begrenzung dafür)
|
17.500 Euro _Umsatz_ im ersten Jahr. Und Deine Definition von 'Freiberuf' ist auch nix. http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberufler
Nichts für ungut,
copy
|
|
|
23.11.2007, 12:36
|
#6
|
|
TP-Insider
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Stuttgart
|
@copy: genau deshalb sollte man sich auch gründlich informieren, ich weiß zum großteil selbst auch nur das was ich wissen muss (zumindest in solchen fragen), bin selbst gewerbetreibender.
richtig, 17.500 Euro im ersten Jahr, und ab dem 2. Jahr sind´s 25.000 Euro.
kein problem, ich vertrag kritik 
|
|
|
23.11.2007, 12:54
|
#7
|
|
TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
|
Zitat:
|
richtig, 17.500 Euro im ersten Jahr, und ab dem 2. Jahr sind´s 25.000 Euro.
|
Zitat:
|
kein problem, ich vertrag kritik
|
dann ist ja gut
Bitte mal im 19 UStG den Satz 1 lesen
http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__19.html
Gruß
Sven
|
|
|
23.11.2007, 13:29
|
#8
|
|
TP-Insider
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Stuttgart
|
ja dieser Wechsel von DM zu Euro macht mir zu schaffen.. ich zieh mich dann mal hier zurück, ja 
|
|
|
24.11.2007, 13:36
|
#9
|
|
TP-Junior
Registriert seit: Nov 2007
Ort: Trier
|
Hallo,
danke für die zahlreichen Antworten.
Ich habe das Gewerbe noch nicht angemeldet, da ich noch, wie schon bemerkt wurde, einige "Lücken" habe an Informationen.
Ich werde Internetpräsenzen erstellen, also gewerblich.
Ich frage lieber einmal zuviel, als nachher Probleme zu haben
Danke für eure Geduld (auch schon im Voraus danke dafür  )
LG
Jenny
|
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
|
| Themen-Optionen |
Thema durchsuchen |
|
|
|
| Thema bewerten |
|
|
Forumregeln
|
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 05:35 Uhr.
|
 |