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Alt 23.11.2007, 17:33   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Sep 2007
big78 macht alles soweit korrekt

Freundin, Privateinlage in mein Gewerbe


Hallo,

ist es möglich das meine Freundin Geld von ihr in mein Gewerbe einbringen kann?

Ist das eine Art Privateinlage oder müsste man das in diesem Fall als Darlehen sehen? Gibt es dafür ein festes Buchungsschema?

Was muss Sie beachten, wenn sie es mir gibt (steuertechnisch)? Was muss ich beachten? Mir fallen da so Sachen wie Zinsen etc. ein.

Solch eine Konstellation ist mir noch nicht unter gekommen.
Vielleicht hat ja jemand einen hilfreichen Link.

Grüße
big78 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 23.11.2007, 17:48   #2
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Es ist eigentlich völlig unerheblich woher du das Geld hast. Oder wovon bezahlst du sonst deine Ausgaben? Die Ausgaben ansich machst du ja schon als Ausgaben geltend.
Ich nehm auch öfter Geld von meinem Mann .

Nimmst du es als Darlehen kannst du nur oder immerhin die Zinsen als gewerbliche Ausgaben geltend machen. Dann sollte man imho wenigstens einen entsprechenden Schriebs aufsetzen.
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.11.2007, 17:57   #3
TP-Supporter
 
Benutzerbild von AO Gott
 
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AO Gott ist auf einem guten Weg
Gleichzeitig sind die Zinseinnahmen bei der Freundin zu versteuern.
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Gruss

"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
"Pecunia non olet"
"Niveau ist keine Tagescreme!"
AO Gott ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.11.2007, 18:10   #4
TP-Junior
 
Registriert seit: Sep 2007
big78 macht alles soweit korrekt
Moment, das brauch ich genauer...

Wenn meine Freundin mir also Geld gibt, ich buche es als Privateinlage ein. Irgendwann bekommt Sie es zurück. Dafür mache ich dann eine Privatentnahme.

Das Geld steht dann defakto meiner Freundin nicht mehr zur Verfügung (nach Privateinlage). Das heisst sie brauch/kann es nicht mehr versteuern lassen?

Privateinlagen werden ja nicht als Umsatz oder Gewinn versteuert. Sondern sind zur Finanzierung des Unternehmens gedacht. Oder habe ich da jetzt was falsch verstanden?

Der Hinweis von AOGott ist mir noch nicht ganz klar.
big78 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.11.2007, 18:21   #5
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Welche Rechtsform hat dein Gewerbe und was für eine Buchführung machst du?

Wenn deine Freundin ihr Geld für einen Urlaub ausgibt, hat sie es auch nicht mehr zur Verfügung oder bspw. auf ein Sparkonto packt... trotzdem muss sie ihre Einkünfte versteuern.
Hier laufen wohl ein paar Gedanken sehr verquer...
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dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.11.2007, 18:23   #6
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Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
copy bringt sich richtig eincopy bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von big78 Beitrag anzeigen
Das Geld steht dann defakto meiner Freundin nicht mehr zur Verfügung (nach Privateinlage). Das heisst sie brauch/kann es nicht mehr versteuern lassen?
Was meinst Du mit "versteuern lassen"?

Das ist doch wohl bereits versteuertes Geld - oder handelt es sich um Schwarzgeld?

Zitat:
Der Hinweis von AOGott ist mir noch nicht ganz klar.
Zahlst Du Deiner Freundin Zinsen, muss Deine Freundin diese Zinseinkünfte versteuern, ganz einfach.

copy
copy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.11.2007, 18:45   #7
TP-Junior
 
Registriert seit: Sep 2007
big78 macht alles soweit korrekt
Okay, habe bei diesem Sachverhalt tatsächlich eine verquere Denkweise.

Klar, sie gibt mir Geld, welches Sie verdient bzw. über Aktiengeschäfte angespart hat. Dafür hat sie definitiv schon Steuern gezahlt.

Wenn Sie es mir gibt, hat sie es quasi ausgegeben.

Ich buche es als Privateinlage ein. Muss zusehen das ich damit Geld verdiene und womöglich irgendwann mehr raus habe . Wenn ich ihr das Geld zurück gebe mache ich eine Privatentnahme.

Und es passiert nichts weiter bzw. muss an nichts weiter gedacht werden?
Für mich klingt das halt ein bisschen wie Geldschieberei.


Wenn ich es von ihr als Darlehen nehme, müsste ich ihr Zinsen zahlen (falls vereinbart). Diese muss sie logischereise versteuern.


Bin Einzelunternehmer mit EÜR.
big78 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.11.2007, 18:59   #8
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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In einer EÜR gibt es normalerweise keine Privateinlage oder -entnahme.
Oder buchst du "dein" Geld auch immer ein? Ich nicht. Ich mach nur Ausgaben geltend.
Mach es doch nicht so kompliziert.
Macht es als Darlehen und du kannst die Zinsen als Ausgaben buchen.
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