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Alt 24.11.2007, 01:48   #1
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martin_82 macht alles soweit korrekt

fimenwagen


hi erstmal an alle.

hab mit der suche zwar viel zum thema firmenwagen gefunden aber nicht wirklich was passendes.

ich habe ein firmenwagen den ich 100% geschäftlich nutze.
für private zwecke habe ich noch ein weiteres auto.
war der meinung das das vorhandensein eines privat-pkw ausreicht um eine 100%ige nutzung des firmenwagens glaubhaft zu machen (hatte das glaube ich mal irgendwo gelesen!?)
das scheint aber nicht der fall zu sein,oder??
habe nämlich jetzt das problem das ich für die ersten 3 monate jetzt keine aufzeichnung (fahrtenbuch) gemacht habe.
habe aber die kfz kosten bereits bei den ustvoranmeldungen mit eingebracht.
was nun?

der firmenwagen ist auch ein leerer vw t4 kastenwagen mit dem ich ware hole ins lager bringe und dann wieder an kunden ausliefere.

bin für jeden tip wie ich das geregelt bekomme dankbar.
grüsse
martin
martin_82 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 25.11.2007, 12:48   #2
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Die Verbuchung als Aufwand und die Inanspruchnahme des Vorsteuerabzuges sind o.k..

Du schreibst es ist ein "leerer T4 Kastenwagen der zu 100% betrieblich genutzt wird"... sind dort noch Sitzbänke hinten oder hat er lediglich die Sitze vorne?

Wenn keine Sitzbänke hinten vorhanden sind, würde ich gegenüber dem Finanzamt mit "Lieferwagen" argumentieren... Dann würde ich auch auf die 1%-Regel verzichten...

Die 1%-Regel soll ja die private nutzung "abdecken", welche bei Dir ja nicht vorhanden ist...

Gruß,
Matthias
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Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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Alt 25.11.2007, 19:10   #3
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AO Gott ist auf einem guten Weg
Zitat:
Die 1%-Regel soll ja die private nutzung "abdecken", welche bei Dir ja nicht vorhanden ist...
Was dem Finanzamt gegenüber glaubhaft gemacht werden muss, da der Beweis des ersten Anscheins für eine private Nutzung spricht.
__________________
Gruss

"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
"Pecunia non olet"
"Niveau ist keine Tagescreme!"
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Alt 25.11.2007, 19:22   #4
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Zitat:
Zitat von AO Gott Beitrag anzeigen
Was dem Finanzamt gegenüber glaubhaft gemacht werden muss, da der Beweis des ersten Anscheins für eine private Nutzung spricht.
Gilt da nicht die "bloße Eigenschaft" Transporter/Lieferwagen? Kenne das nur von einem Mandanten, wo Transits gekauft wurden... Hier wollte das FA keinen Nachweis über die 100%ig betriebliche Nutzung...

Gruß,
Matthias
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Alt 25.11.2007, 21:08   #5
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AO Gott ist auf einem guten Weg
Vom gesunden Menschenverstand her, JA! Aber ich hatte genau wg. so einer Geschichte ein Problem mit dem FA.
Der Witz war, dass der Geschäftsführer 1 Motorrad, 1 Cabrio, 1 Smart und die Ehefrau auch noch ein KFZ hatten und das FA mal schnell ne vGA angenommen hat, da die Nutzung (unterstellt seitens des FA) des Geschäftswagen (ebenfalls Kombi ohne Rückbank (Leichenwagen)) nicht über den Lohn abgerechnet wurde.......kein Scherz!
__________________
Gruss

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AO Gott ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.11.2007, 23:41   #6
TP-Junior
 
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martin_82 macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von MaWeSol Beitrag anzeigen
sind dort noch Sitzbänke hinten oder hat er lediglich die Sitze vorne?
nein keine sitze hinten, nur vorne fahrersitz und eine 2er bank.
wie gehe ich denn jetzt weiter vor.
verbuche zurzeit alles eben 100% geschäftlich.
sollte ich das einfach so weiter machen?
danke
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