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25.11.2007, 22:54
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#1
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Umsatzsteuerfrage
Gut vorbereitet geht's bekanntlich besser, von daher bin ich gerade schon mal dabei ein paar Sachen für die Steuererklärung 2007 zusammenzutragen. Um sicherzugehen, dass ich alles richtig mache, hier zwei Fragen.
Zur Situation: Ich nehme die Kleinunternehmerregelung in Anspruch, muß aber für ebay-Gebühren und ein paar Importe aus China, von denen der Zoll nichts wollte  Umsatzsteuer abführen. Sehe ich es richtig, dass ich sowohl was die ebay-Gebühren angeht als auch was die Importe angeht den Gesamtbetrag des zu versteuernden Betrages in Zeile 22, Feld 871 der Anlage UR eintrage sowie in Feld 872 die sich daraus ergebende Umsatzsteuer? Die Summe kommt dann außerdem noch in Zeile 27 und wird von dort in die Umsatzsteuererklärung übertragen, ... .
Außerdem noch: Der noch zu zahlende Betrag geht ja dann erst 2008 nach der Steuererklärung an das FA, bleibt in der EÜR und somit auch bei der Gewinnermittlung für 2007 noch außen vor und wirkt sich dann für die EÜR 2008 nach der Zahlung entsprechend gewinnmindernd aus - das habe ich ja so richtig verstanden, oder?
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26.11.2007, 11:06
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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muß aber für ebay-Gebühren
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richtig, § 13b UStG
Anlage UR - KZ 871 + 872
Zitat:
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Importe aus China, von denen der Zoll nichts wollte Umsatzsteuer abführen.
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du meinst die Einfuhrumsatzsteuer? Die wurde aber doch direkt beim Zoll abgeführt. Oder meinst du das Verfahren über den Aufschubnehmerausweis und der BIN-Nummer, wobei dann die EUSt einen Monat nach Einfuhr von deinem Konto abgebucht wird. Damit kenn' ich mich aber nicht aus.
Ein Vorsteuerabzug besteht in beiden Fällen nicht, da Kleinunternehmer.
Zitat:
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Außerdem noch: Der noch zu zahlende Betrag geht ja dann erst 2008 nach der Steuererklärung an das FA, bleibt in der EÜR und somit auch bei der Gewinnermittlung für 2007 noch außen vor und wirkt sich dann für die EÜR 2008 nach der Zahlung entsprechend gewinnmindernd aus - das habe ich ja so richtig verstanden, oder?
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ja, wobei der BFH kürzlich entschieden hat, dass die USt eine regelmäßig wiederkehrende Ausgabe bzw. Einnahme darstellt. Wenn die USt also bereits innerhalb der ersten 10 Tage im Januar gezahlt wird ist die Ausgabe noch im Jahr 2007 zu erfassen. Siehe auch § 11 Abs. 2 S. 2 EStG i.V.m. § 11 Abs. 1 S. 2 EStG (kurze Zeit = 10 Tage)
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__11.html
Gruß
Sven
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26.11.2007, 12:18
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#3
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Zitat:
Zitat von Sven
du meinst die Einfuhrumsatzsteuer? Die wurde aber doch direkt beim Zoll abgeführt.
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Ja, meine ich - das mit dem Zoll ist aber in meinem Fall theoretischer Natur, da meine Sachen meist als Briefsendung kommen und diese meist vom Zoll nicht weiter beachtet werden, Deklaration hin oder her. Warum auch immer... Mein Lieferant kann da so viel er will deklarieren, kommt bei mir so gut wie immer ohne das die Post was abkassiert bei mir an...
Daher muß ich das jetzt halt für die nicht vom Zoll erfassten Sendungen nachträglich über die Umsatzsteuererklärung machen.
Zitat:
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ja, wobei der BFH kürzlich entschieden hat, dass die USt eine regelmäßig wiederkehrende Ausgabe bzw. Einnahme darstellt. Wenn die USt also bereits innerhalb der ersten 10 Tage im Januar gezahlt wird ist die Ausgabe noch im Jahr 2007 zu erfassen. Siehe auch § 11 Abs. 2 S. 2 EStG i.V.m. § 11 Abs. 1 S. 2 EStG (kurze Zeit = 10 Tage)
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Ob das jetzt 2007 oder 2008 in den Gewinn eingeht ist mir relativ egal, ging mir nur darum, ob ich's korrekt verstanden habe.
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26.11.2007, 22:03
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#4
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Daher muß ich das jetzt halt für die nicht vom Zoll erfassten Sendungen nachträglich über die Umsatzsteuererklärung machen.
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es gibt aber keine Kennzahl für die Einfuhrumsatzsteuer, da diese wie gesagt direkt beim Zoll gezahlt wird. Es gibt nur Kennzahlen bzgl. des Vorsteuerabzugs der EUSt.
Vielleicht schreibt ja ein Praktiker noch etwas zu dem Fall.
Gruß
Sven
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26.11.2007, 22:31
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#5
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Zitat:
Zitat von Sven
Vielleicht schreibt ja ein Praktiker noch etwas zu dem Fall.
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Würde mich sehr freuen, will das Geld ja gerne zahlen und habe keine Lust auf Ärger deswegen...
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17.12.2007, 12:15
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#6
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Hatte vorhin mal beim Finanzamt angerufen, die Dame war auch erst mal ratlos und will jetzt mal mit dem Umsatzsteuer-Sonderprüfer Rücksprache halten wie ich denn verfahren soll... Bin jetzt selbst mal gespannt, worauf das noch hinausläuft. Hätte nie gedacht, dass es so schwer sein kann, Steuern zu zahlen 
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17.12.2007, 13:59
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#7
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Frag doch mal beim Zoll nach ob du das nun versteuern musst und ob du das bei denen selbst machen musst (nicht über die USt.-Erklärung).
Welche "Wertigkeiten" haben denn die Lieferungen das die als Brief kommen???
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17.12.2007, 14:16
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#8
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Hatte vor 10 Minuten auch noch den Rückruf der netten Dame vom FA, ich muß das ganze über den Zoll versteuern.
Der Wert schwankt idR zwischen 100 und 250 Euro und das Zeug kommt als Einschreiben, meist vom Format her ca. A5 und 1-2 cm hoch.
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