Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand von Euch bei folgendem Sachverhalt helfen:
Ich beziehe regelmäßig Waren aus China im Wert zwischen 20,- und 100,- Euro um diese dann in Deutschland gewinnbringend weiter zu veräußern.
Die Veräußerung erfolgt im Rahmen eines Gewerbes nach der Kleinunternehmerregelung.
Die Einfuhr der Waren erfolgt über den Postweg. Die Verzollung wird von der Deutschen Post AG übernommen, ich bin KEIN Selbstverzoller.
Vom Händler in China erfolgt keine vernünftige Rechnungsstellung.
Ich verfüge lediglich über eBay und PayPal Auszüge.
Nun zu meinen Fragen:
1.
a) Gelten die eBay, PayPal Nachweise vor dem Finanzamt als Rechnung?
b) Muß zu jeder PayPal, eBay Rechnung eine entsprechende
Zollberechnung (Einfuhrumsatzsteuer etc.) nachgewiesen werden
können?
2. Die Post bestimmt ob die Sendung gestellungspflichtig ist oder nicht.
Was, wenn hier aufgrund flascher Angaben auf der Zollinhaltserklärung
CN22 die Sendung fälschlicherweise als gestellungsfrei weiter gereicht
wurde? Muß ich hier selbst nachverzollen? Kann das FA Ärger machen oder
geht das nur den Zoll etwas an?
3. Die Sendung wurde zwar zollamtlich abgefertigt aber nicht mit Einfuhrzoll
oder USt belegt. Auch hier stellt sich mir die Frage nach der Auswirkung
in meiner Steuererklärung.
Kann ich für die steuerliche Gewinnermittlung in jedem Fall die entstanden Anschaffungskosten gegenrechnen oder sollte ich das nur machen, wenn ich auch einen Nachweis über die bezahlte Mehrwertsteuer habe.
Ich hoffe, Ihr könnt mir hier ein wenig Nachhilfe geben und die im Prozess gemachten Fehler (sind bestimmt ein paar

aufzeigen.
Viele Grüße
tax4me