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Alt 03.12.2007, 11:22   #1
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abendstern macht alles soweit korrekt

differenzbesteuerung buchhaltungssoftware


hallo,

bin neu hier und habe schon einiges zum thema differenzbesteuerung bei euch gelesen.trotzdem habe ich noch fragen.
ich habe mich vor kurzem selbstständig gemacht(einzelfirma nache also monatlich meine vorsteuer) und kaufe hauptsächlich gebrauchtwaren von privat an um sie dann wieder bei xbay zu verkaufen.deshalb würde ich gerne differenzbesteuerung anwenden....suche aber noch immer nach einer passenden buchhaltungssoftware die mit differenzbesteuerung umgehen kann.teste gerade lexware büro easy 2007 dieses scheint mir aber für meine bedürfnisse nicht das richtige zu sein,da es auch nichts mit differenzbesteuerung anfangen kann.von dem programm "Differenzbesteuerung 2.1" habe ich auch schon gehört,aber dieses ist mir ehrlich gesagt viel zu teuer,ich kann am anfang meiner selbstständigkeit nicht mal eben 300€ dafür ausgeben.
es muss doch aber noch ein anderes programm geben,womit man arbeiten kann?
weiterhin habe ich noch eine frage zum rechnung schreiben mit differenzbesteuerung,also die allgemeinen rechnungsdaten sind klar,der gesamtwarenwert die MwSt. wird dann mit 0% angegeben und bei den versandkosten auch?und dann noch der hinweis."Rechnung enthält keine MwSt. aufgrund §25a UStG" ist dies ausreichend?

grüsse abendstern
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Alt 05.12.2007, 18:26   #2
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abendstern macht alles soweit korrekt
kann denn keiner helfen?
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Alt 07.12.2007, 16:33   #3
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Also ich kenne auch kein Programm welches die Differenzbesteuerung automatisch kann...

Wie soll das denn auch erfasst werden? Wenn du eine Rechnung buchst, dann weiß das Programm doch nicht wie hoch der Einkaufspreis dieses Pkws war...

Einfach zwei Buchungssätze machen:

1. Forderung/Bank an Erlöse
2. Forderung/Bank an USt

Gruß,
Matthias
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Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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Alt 07.12.2007, 19:48   #4
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abendstern macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von MaWeSol Beitrag anzeigen
Also ich kenne auch kein Programm welches die Differenzbesteuerung automatisch kann...

Wie soll das denn auch erfasst werden? Wenn du eine Rechnung buchst, dann weiß das Programm doch nicht wie hoch der Einkaufspreis dieses Pkws war...

Einfach zwei Buchungssätze machen:

1. Forderung/Bank an Erlöse
2. Forderung/Bank an USt

Gruß,
Matthias
hallo,

kannst du mir das ganze vielleicht an einem bsp. erklären?also nehmen wir mal an, ich kaufe einen tacho für 20€ von privat,diesen verkaufe ich wieder für 30€.wie muss ich das ganze dann buchen?danke!

mfg
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Alt 07.12.2007, 23:35   #5
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Einkauf:

Aufwand an Bank 20 EUR

Verkauf:

Bank 30 EUR
an Ertrag 100/119 von 30 EUR = 25,21 EUR
an USt 19/119 von 30 EUR = 4,79 EUR

Gruß
Sven
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Alt 27.12.2007, 19:48   #6
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abendstern macht alles soweit korrekt
danke und wie buche ich die versandkosten z.b. 8 euro?
oder rechne ich die gleich zu den 30€ dazu ,also dann 38€ ??

grüsse
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Alt 28.12.2007, 17:42   #7
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Soloarte macht alles soweit korrekt
Hallo Sven,

entschuldige bitte, dass ich hier einhake - aber ich denke, dass hier ein Irrtum vorliegt. Du hast hier die Buchungssätze für einen ganz normalen Geschäftsvorfall angegeben. Es wurde aber eigentlich die Differenzbesteuerung angesprochen und die soll ja genau den "Nachteil" der sich aus der Nichtabzugsfähigkeit der Vorsteuer beim Einkauf ausgleichen.

Wenn also die Voraussetzungen der Differenzbesteuerung vorliegen, muss auch nur vom erzielten Gewinn der einzelnen Ware die Umsatzsteuer abgeführt werden.

Buchungen dann wie folgt:

Einkauf / Bank (ohne Vorsteuer) 20,--

Beim Verkauf:

Bank / Verkauf Differenzbesteuerung ohne Umsatzsteuer 20,--
Bank / Verkauf mit Umsatzsteuer 30,-- (hier ist die Umsatzsteuer herauszurechnen)

Bezahlte Versandkosten teilen als Nebenleistung das Schicksal der Hauptleistung und sind m.M. nach dem Erlös zuzuschlagen.

Und genau da liegt der Vorteil der Differenzbesteuerung - es müssen aber bestimmte Voraussetzungen für diese Besteuerungsart vorliegen und es müssen zudem die Aufzeichnungspflichten eingehalten werden.

Viele Grüße

Helga
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Alt 28.12.2007, 17:56   #8
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Zitat:
Wenn also die Voraussetzungen der Differenzbesteuerung vorliegen, muss auch nur vom erzielten Gewinn der einzelnen Ware die Umsatzsteuer abgeführt werden.
oh ja, hatte bei meinem letzten Post nur den vorherigen Beitrag von abendstern angeschaut und nicht mehr den Titelpost. In dem Fall wäre natürlich die USt aus der Bruttomarge (Gewinn) herauszurechnen.
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Alt 08.01.2008, 07:38   #9
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Registriert seit: Jan 2008
§25a_ustg macht alles soweit korrekt
@ Soloarte also hier muss ich auch mal einhaken:


Zitat:
Bank / Verkauf mit Umsatzsteuer 30,-- (hier ist die Umsatzsteuer herauszurechnen)

Die 19% Ust. aus den 30 Euro herausrechnen, würde ja bedeuten:

30,00 / 119 x 19 = 4,79


Das ist aber in dem angeführten Bsp. nicht richtig:

da müsste doch die USt. aus den 10 Euro (Diff. aus Ver- und Eink.) herausgezogen werden?

So würde man dann auf 10,00 / 119 x 19 = 1,60 Euro kommen.
§25a_ustg ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.01.2008, 10:53   #10
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Registriert seit: Dec 2007
abendstern macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von §25a_ustg Beitrag anzeigen
@ Soloarte also hier muss ich auch mal einhaken:





Die 19% Ust. aus den 30 Euro herausrechnen, würde ja bedeuten:

30,00 / 119 x 19 = 4,79


Das ist aber in dem angeführten Bsp. nicht richtig:

da müsste doch die USt. aus den 10 Euro (Diff. aus Ver- und Eink.) herausgezogen werden?

So würde man dann auf 10,00 / 119 x 19 = 1,60 Euro kommen.
so habe ich es auch verstanden.nochmal ein anderes bps. um auch die versandkosten mit einzubinden:

scheinwerfer gekauft für 43€+7€ VK=50€ gesamteinkaufspreis

verkauft für 90€+10€Versandkostenpauschale=100€ verkaufspreis

nun wende ich die differenbesteuerung an:
100€VP-50€ EP= 50€ differenz,diese 50€ muss ich nun versteuern,wären nach meiner rechnung 7,98€ mwst,die ich abführen müsste,korrekt?
ich hoffe ich habs jetzt endlich geschnallt

grüsse
abendstern ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.01.2008, 11:06   #11
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Registriert seit: Jan 2008
§25a_ustg macht alles soweit korrekt
@ abendstern

Zitat:
100€VP-50€ EP= 50€ differenz,diese 50€ muss ich nun versteuern,wären nach meiner rechnung 7,98€ mwst,die ich abführen müsste,korrekt?

Das ist sowas von korrekt ;-)

Nur heißt es ganz korrekt, dass du aus den 50 Euro die Umsatzsteuer "herausrechnen" musst (50 / 119 x 19) - nicht die 50 Euro versteuern (aber das nur so am Rande) - das Endergebnis ist aber absolut richtig.

Die Bemessungsgrundlage für den Vorgang (also mit 19% umsatzsteuerpflichtige Nettoumsatz) wäre dann 42,02 Euro. Wie der "Rest" der Gesamteinnahme (im Bsp. wären das ja die 100 Euro für den Verkauf) buchhaltungstechnisch korrekt genannt wird, ist mir aktuell noch vollkommen unklar - Tipps sind immer willkommen .. Sven hatte schon was angedeutet - aber so richtig klar ist mir die Sache immer noch nicht.

Kleine Frage mal noch - jetzt wo ich noch einen Gleichgesinnten gefunden habe - der wohl die Differenzbesteuerung anwendet - welche Software nimmst du zum Buchen? Auch im Hinblick darauf, dass die einzelnen Positionen der Differenzbesteuerung auch in die richtigen Felder (KZ) in den diveresen Steuerformularen wie UStVa, UStErkl und Anlage EÜR kommen.

Weil ich habe bisher noch keine Software gefunden, die offiziell mit Differenzbesteuerung arbeiten kann. Selbst die Großen nicht wie Lexware, Sage, Wiso, Data Becker..

Als ob die Differenzbesteuerung was vollkommen unbekanntes oder abnormales wäre ;-)


Grüßle

Geändert von §25a_ustg (08.01.2008 um 11:54 Uhr).
§25a_ustg ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.01.2008, 12:01   #12
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abendstern macht alles soweit korrekt
wie du siehst,bist du mit deinem problem was die software für differenzbesteuerung betrifft nicht allein.ich habe auch noch keine buchhaltungssoftware gefunden die dafür besonders geeignet wäre.im moment ist meine buchhaltung noch ein ordner habe schon 2 von lexware getestet,aber diese sind mir zu unübersichtlich und zu umfangreich.
und was das buchen mit differenzbesteuerung betrifft ist mir auch noch nicht klar wo ich was buchen muss.ich habe morgen einen termin beim steuerberater,vielleicht kann der etwas licht ins dunkel bringen.aber wenn mein hirn was von steuern und buchhaltung hört,dann schaltet es automatisch auf standby und ich kapier gar nichts

grüsse

Geändert von abendstern (08.01.2008 um 14:23 Uhr).
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Alt 08.01.2008, 12:27   #13
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Registriert seit: Jan 2008
§25a_ustg macht alles soweit korrekt
hehe also wenn du morgen einen Termin beim STB hast - dann wäre es super wenn du mal die neuen Erkenntnisse berichten könntest.

grüße
§25a_ustg ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.01.2008, 14:26   #14
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abendstern macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von §25a_ustg Beitrag anzeigen
hehe also wenn du morgen einen Termin beim STB hast - dann wäre es super wenn du mal die neuen Erkenntnisse berichten könntest.

grüße

ich vermute,dass ich hinterher nicht viel schlauer bin und der steuerberater völlig entnervt.ich glaube du hast jetzt schon mehr ahnung als ich morgen

grüsse
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Alt 09.01.2008, 19:56   #15
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Registriert seit: Mar 2007
musterman macht alles soweit korrekt
Hallo § 25 a_UstG,

zu Eurem Problem mit der Software: Ich bin freiberufliche Buchhalterin und mir ist noch kein Programm unter die Augen gekommen, dass die Differenz-
besteuerung automatisch errechnen kann (jedenfalls nicht im finanzierbaren Bereich für den kleineren Händler). Das Problem liegt ganz einfach dran, dass die Betrachtung einzelner Produkte in der Buchhaltung praktisch keine Rolle spielt - wichtig sind nur die Erlöse bzw. Wareneinkäufe pro Rechnung bzw. Vorgang. Wieviele einzelne Artikel darin enthalten sind, ist der Buchhaltung dann letzlich egal. Diese Informationen bräuchte aber ein Programm, um die Differenzbesteuerung automatisch zu erkennen. Ein weiteres Problem liegt sicherlich auch daran, dass es zu periodenübergreifenden Buchungen kommen könnte, wenn z.B. der Einkauf in einem anderen Monat liegt als der Verkauf.

Programmtechnisch lösbar wäre dies nur im Bereich der Warenwirtschaft. Hier werden für einzelne Produkte auch Roherlöse errechnet, wenn alles richtig im Programm eingepflegt wird.

Es kommt jetzt darauf an, mit welcher Software Ihr Eure Rechnungen schreibt. Wenn hierfür bereits ein einigermaßen gutes Programm genutzt wird, könnte man dann auch die Roherlös-Ermittlung evtl. zur Berechnung der Differenzbesteuerung nutzen.

Da jedoch daran immer die Artikeln-Neuanlage mit allen Eingaben getätigt werden muss, ist der Aufwand natürlich auch entsprechend.

Für kleinere und mittlere Händler, die mit immer unterschiedlichen Artikeln zu unterschiedlichen Verkaufs- und Einkaufspreisen ihre Erlöse erzielen, wird also die gute, alte Excel-Liste die beste aller möglichen Lösungen sein.

Viele Grüße

Helga

Geändert von musterman (09.01.2008 um 19:57 Uhr). Grund: Inhalt geändert
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