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03.12.2007, 17:12
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#1
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TP-Senior
Registriert seit: Feb 2007
Ort: München
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Buchführung allgemein
Hallo zusammen,
entschuldigt die etwas simple Frage, aber ich habe leider nie Buchführung richtig gelernt.
Was macht es buchhalterisch für einen Unterschied, ob ich beispielsweise für meine Handy-Rechnung eine eigene Kreditornummer anlege oder ob ich einfach auf das Konto (ich weiß die Nummer gerade nicht) "Telefon" im SKR03 buche?
Vielen Dank :-)
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03.12.2007, 20:39
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Also...
wenn du "lediglich"
Aufwand an Geldkonto
oder
Geldkonto an Ertrag
buchst, dann erfasst du lediglich den Geldfluß, Erträge und die Ausgaben.
Bei der Debitoren-Kreditoren-Buchhaltung erfasst du zudem deine Forderungen und Verblindlichkeiten.
Dies ermöglicht Dir z.B. das überwachen deiner offenen Rechnungen.
Einen Unterschied macht es noch bei der Gewinnermittlungsart.
Wenn der Gewinn nach §4 Abs. 3 EStG ermittelt wird, kannst du Dir aussuchen ob du Debitoren- und Kreditorenkonten führen willst, bei der Gewinnermittlung nach §4 Abs. 1 EStG und § 5 EStG ist es quasi Pflicht, da du zum Bilanzstichtag deine Forderungen und Verbindlichkeiten ausweisen musst...
Gruß,
Matthias
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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05.12.2007, 17:33
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#3
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TP-Senior
Registriert seit: Feb 2007
Ort: München
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Ok, super, vielen Dank.
D.h. wenn ich das richtig verstehe, da ich meinen Gewinn mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstelle, habe ich also die Wahl.
Ist dann z.B. auch eine Mischung aus beiden Varianten möglich? Also z.B. Eingangsrechnungen mit "Aufwand an Geldkonto" buchen und die Ausgangsrechnungen mit Debitoren?
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28.03.2008, 09:17
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#4
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TP-Senior
Registriert seit: Feb 2007
Ort: München
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Hallo,
ich muss leider das Thema Buchführung noch einmal aufgreifen..
Ich stehe momentan vor folgendem Problem:
Ich mache meine Buchführung mit Lexware buchhalter. Bis jetzt bin ich beim Buchen von Ausgangsrechnungen fälschlicherweise so vorgegangen:
Debitor an 8400 (Umsatzerlöse 19%).
Und bei Geldeingang dann:
1200 (Bank) an Debitor.
Doch dies ist ja - wenn ich eine Gewinnermittlung mittels EÜR mache - nicht ganz korrekt, oder? Da ja die Einnahmen dann unmittelbar gebucht werden, wenn die Rechnung gestellt ist, und nicht erst, wenn das Geld auf dem Konto eingegangen ist.
Wie müsste ich es richtig machen?
Bei der Software ist ein Handbuch dabei, dort wird folgendes vorgeschlagen:
Debitor an 9100 (Debitor-Sammelkonto)
Und bei Geldeingang 2 Buchungen:
1200 an 8400
9100 an Debitor
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass dies für Soll-Versteuerung korrekt ist, da ja hier die Umsatzsteuer erst mit Geldeingang verbucht wird, oder stehe ich gerade auf dem Schlauch?
Wäre super, wenn mir jemand behilflich sein könnte.
Viele Grüße
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01.04.2008, 13:16
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#5
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TP-Senior
Registriert seit: Feb 2007
Ort: München
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Hat hier niemand einen Tipp?
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02.04.2008, 16:58
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#6
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TP-Senior
Registriert seit: Feb 2007
Ort: München
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Ok, ich möchte es einmal anders formulieren:
Ich bin anfang diesen Jahres zur Regelbesteuerung optiert, d.h. ich weise auf meinen Rechnungen Umsatzsteuer aus.
- Wird die Umsatzsteuer jetzt in dem Monat der Rechnungsstellung fällig, oder bei Zahlungseingang?
- Wird die Einnahme bei Zahlungseingang oder bei Rechnungsstellung gebucht?
- Bin ich jetzt Soll- oder Istversteuerer?
Vielen Dank schonmal.
EDIT:
Laut http://195.243.173.120/persoline/ser...nt.ioid=584916 Punkt 6 (2) müsste ich jetzt ja eigentlich nach vereinnahmten Entgelten buchen, oder sehe ich das falsch?
Geändert von massi (02.04.2008 um 17:04 Uhr).
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02.04.2008, 17:15
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#7
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von massi
- Bin ich jetzt Soll- oder Istversteuerer?
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Das ist die entscheidende Frage. Die musst Du selbst beantworten. Hast Du die Ist-Besteuerung beantragt?
copy
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02.04.2008, 18:03
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#8
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TP-Senior
Registriert seit: Feb 2007
Ort: München
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Nein, ich habe nichts extra beantragt.
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02.04.2008, 19:45
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#9
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TP-Senior
Registriert seit: Mar 2007
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Die Kombination Bilanzierer/Istversteurer oder Überschussrechner/Sollversteurer ist geeignet viel Arbeit zu machen und viele Fehler zu unterstützen.
__________________
Der Wert eines guten Abkommens beruht auf seiner Dauer.
Dschuang Dsi (370-302 v.Chr.), chin. Weiser
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02.04.2008, 20:27
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#10
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TP-Senior
Registriert seit: Feb 2007
Ort: München
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D.h. ich müsste Deiner Meinung nach Soll-Versteuerer sein? Oder kann ich es mir aussuchen?
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03.04.2008, 11:16
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#11
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TP-Senior
Registriert seit: Feb 2007
Ort: München
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Ok, Anruf beim Finanzamt ergab: Im Moment unterliege ich der Sollversteuerung.
Allerdings ist mir jetzt immer noch nicht ganz klar, wie ich das zu buchen habe..
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