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Alt 03.12.2007, 17:12   #1
TP-Senior
 
Registriert seit: Feb 2007
Ort: München
massi macht alles soweit korrekt

Buchführung allgemein


Hallo zusammen,

entschuldigt die etwas simple Frage, aber ich habe leider nie Buchführung richtig gelernt.

Was macht es buchhalterisch für einen Unterschied, ob ich beispielsweise für meine Handy-Rechnung eine eigene Kreditornummer anlege oder ob ich einfach auf das Konto (ich weiß die Nummer gerade nicht) "Telefon" im SKR03 buche?

Vielen Dank :-)
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vianetz.com
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Alt 03.12.2007, 20:39   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von MaWeSol
 
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
MaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's geht
Also...

wenn du "lediglich"

Aufwand an Geldkonto
oder
Geldkonto an Ertrag

buchst, dann erfasst du lediglich den Geldfluß, Erträge und die Ausgaben.

Bei der Debitoren-Kreditoren-Buchhaltung erfasst du zudem deine Forderungen und Verblindlichkeiten.

Dies ermöglicht Dir z.B. das überwachen deiner offenen Rechnungen.

Einen Unterschied macht es noch bei der Gewinnermittlungsart.

Wenn der Gewinn nach §4 Abs. 3 EStG ermittelt wird, kannst du Dir aussuchen ob du Debitoren- und Kreditorenkonten führen willst, bei der Gewinnermittlung nach §4 Abs. 1 EStG und § 5 EStG ist es quasi Pflicht, da du zum Bilanzstichtag deine Forderungen und Verbindlichkeiten ausweisen musst...

Gruß,
Matthias
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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Alt 05.12.2007, 17:33   #3
TP-Senior
 
Registriert seit: Feb 2007
Ort: München
massi macht alles soweit korrekt
Ok, super, vielen Dank.

D.h. wenn ich das richtig verstehe, da ich meinen Gewinn mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstelle, habe ich also die Wahl.

Ist dann z.B. auch eine Mischung aus beiden Varianten möglich? Also z.B. Eingangsrechnungen mit "Aufwand an Geldkonto" buchen und die Ausgangsrechnungen mit Debitoren?
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vianetz.com
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Alt 28.03.2008, 09:17   #4
TP-Senior
 
Registriert seit: Feb 2007
Ort: München
massi macht alles soweit korrekt
Hallo,

ich muss leider das Thema Buchführung noch einmal aufgreifen..

Ich stehe momentan vor folgendem Problem:
Ich mache meine Buchführung mit Lexware buchhalter. Bis jetzt bin ich beim Buchen von Ausgangsrechnungen fälschlicherweise so vorgegangen:
Debitor an 8400 (Umsatzerlöse 19%).
Und bei Geldeingang dann:
1200 (Bank) an Debitor.

Doch dies ist ja - wenn ich eine Gewinnermittlung mittels EÜR mache - nicht ganz korrekt, oder? Da ja die Einnahmen dann unmittelbar gebucht werden, wenn die Rechnung gestellt ist, und nicht erst, wenn das Geld auf dem Konto eingegangen ist.

Wie müsste ich es richtig machen?
Bei der Software ist ein Handbuch dabei, dort wird folgendes vorgeschlagen:
Debitor an 9100 (Debitor-Sammelkonto)
Und bei Geldeingang 2 Buchungen:
1200 an 8400
9100 an Debitor

Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass dies für Soll-Versteuerung korrekt ist, da ja hier die Umsatzsteuer erst mit Geldeingang verbucht wird, oder stehe ich gerade auf dem Schlauch?

Wäre super, wenn mir jemand behilflich sein könnte.

Viele Grüße
__________________
vianetz.com
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Alt 01.04.2008, 13:16   #5
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Hat hier niemand einen Tipp?
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Alt 02.04.2008, 16:58   #6
TP-Senior
 
Registriert seit: Feb 2007
Ort: München
massi macht alles soweit korrekt
Ok, ich möchte es einmal anders formulieren:
Ich bin anfang diesen Jahres zur Regelbesteuerung optiert, d.h. ich weise auf meinen Rechnungen Umsatzsteuer aus.

- Wird die Umsatzsteuer jetzt in dem Monat der Rechnungsstellung fällig, oder bei Zahlungseingang?
- Wird die Einnahme bei Zahlungseingang oder bei Rechnungsstellung gebucht?
- Bin ich jetzt Soll- oder Istversteuerer?

Vielen Dank schonmal.

EDIT:
Laut http://195.243.173.120/persoline/ser...nt.ioid=584916 Punkt 6 (2) müsste ich jetzt ja eigentlich nach vereinnahmten Entgelten buchen, oder sehe ich das falsch?
__________________
vianetz.com

Geändert von massi (02.04.2008 um 17:04 Uhr).
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Alt 02.04.2008, 17:15   #7
TP-Insider
 
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
copy macht sich hier sehr viel Mühe
Zitat:
Zitat von massi Beitrag anzeigen
- Bin ich jetzt Soll- oder Istversteuerer?
Das ist die entscheidende Frage. Die musst Du selbst beantworten. Hast Du die Ist-Besteuerung beantragt?

copy
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Alt 02.04.2008, 18:03   #8
TP-Senior
 
Registriert seit: Feb 2007
Ort: München
massi macht alles soweit korrekt
Nein, ich habe nichts extra beantragt.
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Alt 02.04.2008, 19:45   #9
TP-Senior
 
Benutzerbild von Alberich
 
Registriert seit: Mar 2007
Alberich macht alles soweit korrekt
Die Kombination Bilanzierer/Istversteurer oder Überschussrechner/Sollversteurer ist geeignet viel Arbeit zu machen und viele Fehler zu unterstützen.
__________________
Der Wert eines guten Abkommens beruht auf seiner Dauer.
Dschuang Dsi (370-302 v.Chr.), chin. Weiser
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Alt 02.04.2008, 20:27   #10
TP-Senior
 
Registriert seit: Feb 2007
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D.h. ich müsste Deiner Meinung nach Soll-Versteuerer sein? Oder kann ich es mir aussuchen?
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Alt 03.04.2008, 11:16   #11
TP-Senior
 
Registriert seit: Feb 2007
Ort: München
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Ok, Anruf beim Finanzamt ergab: Im Moment unterliege ich der Sollversteuerung.

Allerdings ist mir jetzt immer noch nicht ganz klar, wie ich das zu buchen habe..
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