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04.12.2007, 17:09
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2007
Ort: Hamburg
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Durchlaufende Posten in Rechnung
Hallo liebe TP-Gemeinde.
Ich habe mal eine kleine Frage zu einer Rechnung, die ich einem Kunden von mir zu stellen habe.
Und zwar geht es um folgendes:
Ich habe für einen Kunden Layouts für Citylight-Poster erstellt.
In seiner Bestellung zu diesem Auftrag bat er mich ausnahmsweise auch darum (normalerweise macht das Unternehmen seine Ausschreibungen selbst oder druckt in der eigenen Hausdruckerei), den Druck zu beauftragen und später als Fremdleistung in meiner Rechnung auszuweisen.
Soll heißen ich bin in diesem Fall in Vorleistung für meinen Kunden gegangen und habe den Rechnungsbetrag verauslagt.
Ich will daran nicht verdienen (und etwa meine sonst übliche Service-Pauschale draufschlagen) sondern die Geschichte als durchlaufenden Posten behandeln.
Jetzt die Frage:
Wie genau mache ich das? In welcher Form taucht das in meiner Rechnung an den Kunden auf?
Die Rechnung der Druckerei habe ich bereits bezahlt. Damit das ganze als durchlaufender Posten behandelt werden kann, habe ich die Rechnung nicht auf mich sondern auf meinen Kunden ausstellen lassen und ein "bereits bezahlt" darauf vermerken lassen. Zur Sicherheit habe ich mir eine Rechungskopie geben lassen.
Wie führe ich das nun in meiner eigenen Rechnung an den Kunden an?
Bitte ich Ihn nach der Auflistung meiner eigenen Leistungen nur in einem Satz um die Erstattung des verauslagten Betrags?
Wenn ich das als Kosten oder Leistung in meiner Rechnung mit aufführe, dann muss das später doch auch irgendwie als Betriebsausgabe und -einnahme angeführtt werden, oder?
Und genau das will ich ja vermeiden..
Sorry, alles etwas umständlich und laienhaft formuliert.
Da zeigt sich mal wieder, dass ich Designer bin und kein Steuerguru..
Danke für Eure Antworten!
Gruß,
Lasse
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07.12.2007, 16:41
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Ich hätte das ganze so gemacht:
- Rechnung der Druckerei auf meinen Namen ausstellen lassen (wegen dem Vorsteuerabzug).
- Druckkosten als Aufwand buchen.
- Die Druckkosten dann in meiner Rechnung in gleicher Höhe dem Kunden in Rechnung gestellt.
- In Rechnung gestellte Druckkosten als Erlös buchen.
Du bekommst aus der Rechnung der Druckerei die Vorsteuer, berechnest deinem Kunden aber auch USt (in gleicher Höhe weil du ja nichts drauf schlägst). Somit ist das dann für Dich ein "durchlaufender Posten".
Unter welcher Position du das ganze in deiner Rechnung ausweist, kannst du Dir ja dann aussuchen (z.B. "Druckkosten lt. Beigefügter Rg. der Druckerei" oder "Fremdleistungen", was auch immer...).
Gruß,
Matthias
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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07.12.2007, 18:52
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2007
Ort: Hamburg
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Hallo.
Vielen Dank für die Antwort.
Aber so würde das ja bedeuten, dass ich es NICHT mehr als durchlaufenden Posten behandeln würde, da der Vorgang ja steuerlich bei mir erfasst werden müsste.
Ich habe dazu mal was gefunden:
http://www.mediafon.net/ratgeber_hau...=40e57c734b1f5
Und so wie es da (leider nicht ausführlich genug) beschrieben ist, würde ich das eigentlich gerne handhaben.
Nur wie genau mache ich das?
Bitte ich den Kunden in einem separaten Schreiben unabhängig von meiner Vergütung für der Job um eine Erstattung des verauslagten Betrags und gut ist?
Gruß
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07.12.2007, 23:32
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#4
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Wenn ich das als Kosten oder Leistung in meiner Rechnung mit aufführe, dann muss das später doch auch irgendwie als Betriebsausgabe und -einnahme angeführtt werden, oder?
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siehe § 4 Abs. 3 S. 2 EStG
Der Betrag kann also ohne Weiteres in Rechnung gestellt werden ohne USt.
Gruß
Sven
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08.12.2007, 00:21
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#5
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
Zitat von lasse77
Aber so würde das ja bedeuten, dass ich es NICHT mehr als durchlaufenden Posten behandeln würde, da der Vorgang ja steuerlich bei mir erfasst werden müsste.
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Hätte aber ertragsteuerlich und auch umsatzsteuerlich keine Folgen, da du ja Einnahmen und Ausgaben in gleicher Höhe erfasst. Die USt ist genau so hoch wie die Vorsteuer.
Gruß,
Matthias
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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08.12.2007, 01:40
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#6
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2007
Ort: Hamburg
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Zitat:
Zitat von MaWeSol
Hätte aber ertragsteuerlich und auch umsatzsteuerlich keine Folgen, da du ja Einnahmen und Ausgaben in gleicher Höhe erfasst. Die USt ist genau so hoch wie die Vorsteuer.
Gruß,
Matthias
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Ja, das stimmt irgendwie..
Ich danke Euch für Eure Antworten.
Achja, wenn es gestattet ist, an dieser Stelle nochmal eine andere Frage. Wie stelle ich eigentlich einen Antrag auf Ist-Besteuerung?
Gruß,
Lasse
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08.12.2007, 10:42
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#7
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Formloses Schreiben an das Finanzamt:
"Hiermit beantrage ich die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten ab dem Kalenderjahr 2008."
Gruß
Sven
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08.12.2007, 11:40
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#8
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2007
Ort: Hamburg
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Vielen Dank!
Gruß,
Lasse
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08.01.2008, 03:09
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#9
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TP-Newbie
Registriert seit: Jan 2008
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Zitat:
Zitat von lasse77
Jetzt die Frage:
Wie genau mache ich das? In welcher Form taucht das in meiner Rechnung an den Kunden auf?
Die Rechnung der Druckerei habe ich bereits bezahlt. Damit das ganze als durchlaufender Posten behandelt werden kann, habe ich die Rechnung nicht auf mich sondern auf meinen Kunden ausstellen lassen und ein "bereits bezahlt" darauf vermerken lassen. Zur Sicherheit habe ich mir eine Rechungskopie geben lassen.
Wie führe ich das nun in meiner eigenen Rechnung an den Kunden an?
Bitte ich Ihn nach der Auflistung meiner eigenen Leistungen nur in einem Satz um die Erstattung des verauslagten Betrags?
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Das ist der richtige Weg, ich mache das in solchen Fällen immer so:
Rechnungsbetrag gesamt: xyz Euro
Ich besorgte in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung .... Rechnung Nr. xyz anbei: xx Euro
Überweisungsbetrag gesamt: yyy Euro
Oder Alternativ  ie Originalrechnung mit einem kurzen Vermerk und Bitte um Überweisung einzeln zusenden.
Du billanzierst? Dann musst Du die Beträge in der Bilanz aktivieren und passivieren. Keine Ahnung auf welche Konten (Kasse?)
Ich würde das auch auf jeden Fall so machen und nicht eine Rechnung auf den eigenen Namen ausstellen lassen, das kann in allen Fällen diverser Leistungsstörungen nur Probleme geben.
Wichtig ist natürlich, dass Du Deinem Kunden klar machst, dass Du die Rechnung bereits bezahlt hast, damit er nicht versehentlich nocheinmal an den Unternehmer zahlt.
Das ganze ist immer etwas heikel.
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08.01.2008, 04:26
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#10
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2007
Ort: Hamburg
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Hallo Florian,
vielen Dank für Deine Antwort.
Genau so habe ich es jetzt auch gemacht.
Auf mein Geld warte ich allerdings noch
Gruß,
Lasse
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08.01.2008, 07:09
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#11
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TP-Veteran
Registriert seit: Jul 2006
Ort: Berlin
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Zitat:
Zitat von lasse77
Hallo Florian,
vielen Dank für Deine Antwort.
Genau so habe ich es jetzt auch gemacht.
Auf mein Geld warte ich allerdings noch
Gruß,
Lasse
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Wurde ein "Zahlungs-Ziel" auf der Rechnung vermerkt?
Interessanter Lesestoff:
http://de.wikipedia.org/wiki/Zahlungserinnerung
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08.01.2008, 09:34
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#12
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2007
Ort: Hamburg
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Zitat:
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Wurde ein "Zahlungs-Ziel" auf der Rechnung vermerkt?
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Nein, wurde nicht vermerkt.
Spielt bei diesem Kunden aber auch nicht wirklich eine Rolle, da dieser sich für seine Zahlungen ein Ziel von 30 Tagen und mehr einräumt.
Da muss ich wohl mit leben.
Gruß
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08.01.2008, 09:48
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#13
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TP-Veteran
Registriert seit: Jul 2006
Ort: Berlin
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Zitat:
Zitat von lasse77
Nein, wurde nicht vermerkt.
Spielt bei diesem Kunden aber auch nicht wirklich eine Rolle, da dieser sich für seine Zahlungen ein Ziel von 30 Tagen und mehr einräumt.
Da muss ich wohl mit leben.
Gruß
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Hmmm, ...
Sorry selber schuld.
Würde diese freie Zahlungs-Moral als Dienstleister nicht akzeptieren, erst recht nicht Vorrauszahlungen.
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08.01.2008, 10:11
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#14
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2007
Ort: Hamburg
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Naja, eine "freie Zahlungsmoral" ist es nicht. Das Unternehmen hat halt ein Zahlungsziel von 30 Tagen. Das ist bei großen Unternehmen nichts ungewöhnliches oder besonderes.
Hier in Hamburg gibt es genug Agenturen für die ich tätig bin, die sich sogar 40 Tage einräumen.
Was will man da machen?
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