In der Tagespresse wird viel geschrieben, was aber nicht den Tatsachen entspricht.....also lt. der Arbeitsgruppe Koch/Steinbrück soll der Freibetrag für Personen die unter Steuerklasse III fallen, 20.000.-- € betragen.
Dies wurde auch so vom BMF übernommen und steht nun auch so im Entwurf.
Aber was dann schlussendlich im wirklich maßgeblichen Gesetzestext stehen wird, das wissen wir erst wenn die Sache durch ist....bis dahin....immer schön in die Glaskugel schauen.....
Im Übrigen, die Verabschiedung des Entwurfs durch die Bundesregierung soll angeblich am 12.12.2007 vollzogen werden.
