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Alt 06.12.2007, 10:42   #1
TP-Supporter
 
Registriert seit: Sep 2002
Ort: Karlsruhe
screamfine macht alles soweit korrekt
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Neues Notebook - Vorsteuer?


Hi zusammen,

ich habe mir ein neues Notebook gekauft. Kann ich dafür entsprechend die Vorsteuer geltend machen, so dass ich im nächsten Monat die 19% gleich wieder zurückerhalte? Bin Einzelunternehmer.

Danke euch für eure Hilfe
__________________
screamfine ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 06.12.2007, 11:13   #2
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Wenn du sonst auch vorsteuerabzugsberechtigt bist und eine entsprechende Rechnung hast, ja.
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.12.2007, 17:27   #3
TP-Moderator
 
Benutzerbild von MaWeSol
 
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
MaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's geht
...und wenn das Notebook zu mindestens 10% für betriebliche Zwecke genutzt wird und eine gem. §§ 14, 14a UStG ausgestellte Rechnung vorliegt...

§14 UStG - Ausstellung von Rechnungen
§14a UStG - Zusätzliche Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen
§15 UStG - Vorsteuerabzug

Gruß,
Matthias

EDIT
O.K., das mit der Rechnung hat dorintia schon gesagt... wer lesen kann ist klar im Vorteil...
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
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