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Ab welchem Rechnungsbetrag muss die UST ...
Hallo Zusammen!
Ich habe mich nun rückwirkend für die Regelbesteuerung entschieden.
Meine Frau (gelernte Kauffrau) meinte nun, das man bei Rechnungen unter 200 Euro (oder waren es 100 Euro) nur auf der Rechnung vermerken muss, das Rechnungssumme Umsatzsteuer enthält. So hätte sie es zumindest mal gelernt.
Ist das so NOCH richtig oder muss auch unter 100/200 Euro die UST mit Betrag ausgewiesen werden?
Habe auf den letzten Rechnungen immer "enthält XX,XX Euro USt" geschrieben.
Und noch eine Frage:
Reicht es zum Berichtigen meiner alten Rechnungen aus, handschriftlich auf ihnen die UST zu vermerken?
Oder muss ich eine komplett neue Rechnung schreiben?
Vielen Dank!
Gruss
kein_Nick
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