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Alt 09.12.2007, 19:31   #1
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Kapital bei Einkommensteuer


Hallo,
Muss man eigentlich in der Einkommensteuerklärung gespartes Geld angeben? Ich zahle jeden Monat einen bestimmten Betrag in ein Sparfond der VR-Bank.

Wie wirkt sich das ganze auf die Steuern aus, wenn man gespartes Geld angeben müsste/sollte?

Viele Grüße
Taney
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Alt 09.12.2007, 19:38   #2
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moin,

Guthabenzinsen werden doch direkt bei der Bank versteuert (Quellensteuer), außer es liegt der Bank ein entsprechender Freistellungsauftrag vor.

Und im Rahmen dieses Freibetrages sind Zinseinkommen steuerfrei

Zitat:
Wer als Single ab dem 1. Januar 2007 weniger als 801 EUR Zinsen im Jahr einheimst, den lässt der Staat in Ruhe. Bei Ehepaaren verdoppelt sich die Summe einschließlich der Werbungskostenpauschale auf 1.602 EUR. Ein Alleinstehender kann so z. B. 16.000 EUR bei einem Zinssatz von 5 % anlegen, ohne dass der Fiskus mitverdient.
Quelle und mehr Info
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Alt 09.12.2007, 19:55   #3
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Hi,
vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Gut, dann brauch ich weder etwas bei der Einkommenssteuer angeben, noch mit den gerademal 1000 Euro die ich gespart habe, irgendwelche Sorgen machen

Hab nicht gewusst, dass das alles direkt von der Bank versteuert wird.

Grüße
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Alt 09.12.2007, 20:17   #4
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In der Regel geht man am Anfang des Jahres zur Bank mit seinen Büchern und lässt sich dort die Zinsen nachtragen um einen besseren Überblick zu behalten. Hat man sich diese nachtragen lassen sieht man, ob ein Steuerabzug erfolgte - sprich: ob Kapitalertragsteuer (Zinsabschlagsteuer) und Solidaritätszuschlag von der Bank einbehalten wurden. In diesen Fällen wurde der Freistellungsauftrag überschritten bzw. es besteht überhaupt kein Freistellungsauftrag.
In solchen Fällen empfiehlt es sich eine Steuererklärung einzureichen und die Anlage KAP auszufüllen. In der Regel liegt der persönliche Grenzsteuersatz nämlich unter dem des Steuerabzugs und man bekommt Steuern zurück. Als Hilfe stellen Banken bis zum Jahr 2008 sogar eine Jahresbescheinigung nach § 24c EStG aus, die das Ausfüllen der Anlage KAP erleichtert.

Zum Fondssparplan: Schreib mal die ISIN oder die WKN des Fonds.
Falls es sich um einen ausländischen thesaurierenden Fonds handelt könnte es zu größeren Problemen kommen bei der Steuererklärung. In der Regel sind die ausländischen Union-Fonds aber ausschüttend.

Gruß
Sven
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Alt 10.12.2007, 16:45   #5
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Hi,
die Daten wären:

Union Investment
Fond: UniMoneyMarket Euro-Corporates
Verwaltungsvergütung: 0,40% p.a.
Verwahrart: Wertpapierrechnung

ISIN: LU0247467987
Lagerland: Luxemburg

Grüße
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Alt 11.12.2007, 00:15   #6
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Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
das ist ein Geldmarktfonds, ... und dazu auch noch ein sehr agressiver mit hohem ABS Anteil und niedriger Bonität. Zudem auch noch eine sehr hohe TER (Kostenbelastung) - vermutlich um die richtigen ABS Pakete auszuwählen und des mangelnden Ausgabeaufschlags. Dann doch lieber Tagesgeld online bei einer Direktbank. Als Sparplan ist ein Geldmarktfonds aus meiner Sicht völlig ungeeignet aufgrund der niedrigen Volatilität (Schwankung). Da bringt der Cost-Average-Effekt auch nichts.
Wenn ich das mit meinem Geldmarktfonds - ... und der ist schon recht teuer aufgrund einer Performance-Fee - vergleiche sieht das Bild so aus. Über einen Fondsvermittler wie z.B. AVL oder fonds-super-markt bekommst du 100 % Rabatt auf den Ausgabeaufschlag. Wenn du dich für die Geldanlage und Investmentfonds interessierst kannst dich ja mal schlau machen. Man spart einiges an Geld im Vergleich zur Anlage bei der Hausbank.

Zur steuerlichen Behandlung:
Die Performance eines traditionellen Geldmarktfonds besteht nahezu ausschließlich aus Zinsen, die den Freistellungsauftrag in voller Höhe belasten. Es handelt sich um einen ausländischen ausschüttenden Fonds, so dass die depotführende Stelle automatisch Kapitalertragsteuer und Soli einbehält sofern kein Freistellungsauftrag eingereicht wird. Es gibt also keinerlei Besonderheiten, zumal die depotführende Stelle bereits einen Steuerabzug durchgeführt hat bzw. nicht durchgeführt hat, weil ein Freistellungsauftrag bestand.

Gruß
Sven
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Geändert von Sven (11.12.2007 um 12:04 Uhr).
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Alt 12.12.2007, 02:36   #7
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vielen Dank für die ausführliche Erklärung.
Du scheinst dich da sehr gut auszukennen. Bei mir gings eigentlich nicht um die Prozente, die man gewinnt, sondern vielmehr darum, einfach Geld zu sparen. (Ohne die Zinsen, da ich meine, dass das ja nicht die Welt ist *gg*)

Ich sollte dann mal mit dem Versicherungsmakler von meinem Vater mal sprechen, was er dazu meint. Falls es Änderungen gibt, schreibe ich es mal hier neider

Grüße
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Alt 12.12.2007, 13:34   #8
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Zitat:
Bei mir gings eigentlich nicht um die Prozente, die man gewinnt, sondern vielmehr darum, einfach Geld zu sparen. (Ohne die Zinsen, da ich meine, dass das ja nicht die Welt ist *gg*)
Tja, typisch deutsch.
Jede Woche bei Aldi und Lidl die Sonderangebote vergleichen und letztlich 0,50 EUR pro Einkauf sparen und bei der Altersvorsorge die teuersten Produkte nehmen, die einen letztlich über Jahre hinweg 5stellige, wenn nicht sogar 6stellige Beträge an Rendite kosten. *überspitzt formuliert*

Zitat:
Ich sollte dann mal mit dem Versicherungsmakler von meinem Vater mal sprechen, was er dazu meint.
der Versicherungsleuten ganz vorsichtig sein. Die wenigsten Makler sind auch wirklich unabhängig. Da werden gerne fondsgebundene Versicherungen vertickt, die keinem Menschen auch nur im Ansatz helfen außer dem Makler und der Versicherung. Die Kosten sind einfach zu hoch und die Verkäufer wollen darüber auch gar nicht informieren.

Gruß
Sven
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Alt 13.12.2007, 00:46   #9
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Hi,
ich vergleiche keine Sonderangebote bei Lidl und Aldi. Bei meinen Beträgen handelt es sich auch nicht um rießen Summen, wo man sagen kann, dass die Prozente ne Rolle spielen. Als Student lege ich gerade mal 75 im Monat zur Seite, damit sich da bissl was ansammelt, falls mal etwas ist und ich eine kleine Summe habe.

Der Versicherungsmensch ist meines Wissens unabhängig, hat aber irgendwie mit der Schweiz viel zu tun. Meine Schwester spart zur Zeit über Treukapital. K1 Invest Ltd.

Grüße
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Alt 27.01.2008, 23:34   #10
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Hi, ne kleine Frage.
Hab von Union Investment ne Jahresbescheinigung erhalten, dass ich bei Anlage KAP oder AUS folgendes eintragen sollte/könnte:

Zinsen und Erträge (ohne Dividenden) aus ausländ. Invesmentanteilen. Zeile 32 Anlage KAP
Zu versteuernde Erträge gemäß EStG im Privatvermögen: 12,67 Euro

Aunzurechnende ausländische Steuern (inkl. fiktiver Quellensteuer)
aus Zinsen und anderen Erträgen: Zeile 18 Anlage aus 0,09 Euro

Da diese Beträge ja klein sind, müsste ich das in der Einkommenstsuer ja nicht eintragen ne?

Grüße
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Alt 28.01.2008, 12:19   #11
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Zitat:
Da diese Beträge ja klein sind, müsste ich das in der Einkommenstsuer ja nicht eintragen ne?
Witzbold
Natürlich sind die Daten einzutragen. Immer zu deinen Gunsten auf- bzw. abrunden. Aus 0,01 EUR wird also 1 EUR. Bei den Einnahmen natürlich 0 EUR.

Gruß
Sven
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Alt 29.01.2008, 00:34   #12
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Hi
ja, ich habe gedacht,dass man das eventuell weglassen kann, da auf Seite 2 der Einkommenstsuereklärung steht:

"Die gesamten Einnahmen aus Kapitalvermögen betragen nicht mehr als 801€...."

Zeile 37, so etwas ähnliches.




Edit: Wenn ich schon bei der Einkommensteueerklärung bin. Muss ich eigentlich die Ausgaben für die Krnakenversicherung auch angeben?
Zeile 72m Kästchenb 42 müsste das dan wahrscheinlich sein. (Die Gesamtausgaben für KV)

Was dieses Jahr auch neu ist. Die Zeilen 11 (Kästchen 101) und 13 (Kästchen 770) in der Anlage FB.
Was müsste ich da bei 101 eintragen? Art der Beteiligung: Komplementär, Kommanditist, persönlich haftender Gesellschater einer OHG, usw..
Wir haben ne stinknormale GbR mit zwei Leute. (50:50%)

Genauso das Kästchen 770. Art der Beteiligten: Personengesellschaft mit unmittelbar oder mittelbar beteiligter Körperschaft, Körpderschaft....

Ansonsten habe ich das Kästchen 771 ausgefüllt. Die Beteiligten mit der privaten Steuernummer. Das wars. Mehr ist da ja nicht notwendig.

Anlage FE 1: Einkuftsart: Gewerbebetrieb oder Selbstständige Arbeit?
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Geändert von Taney (29.01.2008 um 01:37 Uhr).
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Alt 29.01.2008, 12:54   #13
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Zitat:
Hi
ja, ich habe gedacht,dass man das eventuell weglassen kann, da auf Seite 2 der Einkommenstsuereklärung steht:

"Die gesamten Einnahmen aus Kapitalvermögen betragen nicht mehr als 801€...."

Zeile 37, so etwas ähnliches.
gut, dann kann man sich das schenken. Allerdings verzichtet man dann auf die Anrechnung ausländischer Steuern i.H.v. 1 EUR, was bares Geld ist

Zitat:
Edit: Wenn ich schon bei der Einkommensteueerklärung bin. Muss ich eigentlich die Ausgaben für die Krnakenversicherung auch angeben?
Zeile 72m Kästchenb 42 müsste das dan wahrscheinlich sein. (Die Gesamtausgaben für KV)
Krankenversicherung ist Zeile 69 (Kennzahl 53).

Zitat:
Was dieses Jahr auch neu ist. Die Zeilen 11 (Kästchen 101) und 13 (Kästchen 770) in der Anlage FB.
Was müsste ich da bei 101 eintragen? Art der Beteiligung: Komplementär, Kommanditist, persönlich haftender Gesellschater einer OHG, usw..
Wir haben ne stinknormale GbR mit zwei Leute. (50:50%)
dann ist man stinknormaler Mitunternehmer, also 4

Zitat:
Genauso das Kästchen 770. Art der Beteiligten: Personengesellschaft mit unmittelbar oder mittelbar beteiligter Körperschaft, Körpderschaft....
1 ist richtig bei einer normalen GbR

Zitat:
Ansonsten habe ich das Kästchen 771 ausgefüllt. Die Beteiligten mit der privaten Steuernummer. Das wars. Mehr ist da ja nicht notwendig.
Kennzahl 771 mit 0 %

Zitat:
Anlage FE 1: Einkuftsart: Gewerbebetrieb oder Selbstständige Arbeit?
Gewerbetreibender oder Freiberufler. Dürfte wohl eher Gewerbetreibender sein.

Gruß
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Alt 29.01.2008, 14:34   #14
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Hi,
bist jedes Jahr mein Retter beim ausfüllen der Jahreserklärung. Meine Fragen werden aber jedes Jahr weniger


Zitat:
gut, dann kann man sich das schenken. Allerdings verzichtet man dann auf die Anrechnung ausländischer Steuern i.H.v. 1 EUR, was bares Geld ist



Zitat:
Kennzahl 771 mit 0 %
Du meinst, 50%??


Die Zettelwirtschaft ist dann nun komplett fertig ausgefüllt. Muss ich noch vom Arbeitgeber (Ferienjob) die Jahresabrechnung abwarten (wegen eTin-Nummer), dann kann ich alles beim FA einreichen.
Letztes Jahr musste ich für das Gewerbe alle Rechnungen (Ausgaben) für das Gewerbe auch nachreichen. ISt das jedes Jahr so, oder nur, wenn das FA jemand dazu auffordert? Im ersten Jahr wollte man nichts.


Grüße
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Alt 29.01.2008, 14:56   #15
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Zitat:
Du meinst, 50%??
hab' mir gerade den Vordruck mal richtig angeschaut. Die komplette Zeile 13 bezieht sich auf eine Personengesellschaft als Gesellschafter einer Personengesellschaft. Als natürliche Person ist die Zeile 13 (Kennzahl 770 und 771) komplett offen zu lassen.

Zitat:
ISt das jedes Jahr so, oder nur, wenn das FA jemand dazu auffordert?
nur auf Aufforderung.

Gruß
Sven
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