Hallo zusammen,
tolles Forum! Sehr hilfreich! Vielleicht kann mir auch jemand bei meinem Problem helfen....
Ich habe dieses Jahr ein Gewerbe angemeldet und einen kleinen Internetshop eröffnet. Ich unterliege der Regelung für Kleinunternehmer (§ 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz).Nun sitze ich vor meiner EÜR (einfache Excel-Tabelle) und es tauchen immer mehr Fragen für mich auf.
Problem 1) Ich verkaufe u.a. auch Ware (Wohnaccessoires usw.), die schon vorhanden ist (es existieren keine Rechnungen mehr). Meine Steuerberaterin hat bei einem Gespräch gesagt, dass ich den aktuellen Wert schätzen soll und diesen als Ausgabe eintragen soll.
Ich muss aber doch zu jeder Ausgabe auch einen Beleg/Quittung haben, oder?
Wie kann ich also diese Artikel in die EÜR aufnehmen?
Problem 2) Ich habe für einen kurzen Zeitraum eine versandkostenfreie Lieferung angeboten. Die Portokosten habe ich also selbst getragen.
Trage ich nun den vollen Rechnungsbetrag als Einnahme ein und die Portokosten nochmal extra unter Ausgaben oder ziehe ich einfach die Portokosten von der Einnahme ab (dann würde der Rechnungsbetrag ja nicht mit der Summe unter Einnahmen übereinstimmen)?
Problem 3) Wenn ich von meinem privaten Girokonto einen Betrag auf mein Geschäftskonto überweise (Einlage?!), dann taucht dieser nicht in meiner EÜR auf, richtig?
Das war's vorerst einmal. Über eine Antwort würde ich mich freuen.....
Ach ja, doch noch eine Frage. Gibt es eine Frist, bis wann man die Unterlagen einreichen muss?
DANKE im voraus.
Stephanie