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Zitat von Peter.H
Hallo!
Danke schonmal für die vielen hilfreichen Tipps hier.
Bei der Erstellung der Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2006 habe ich alle steuerfreien (Dank USt-IdNr) Ausgaben für Waren oder auch Leistungen unter "steuerfreie innergemeinschaftliche Erwerbe" in der Anlage "UR" eingetragen. Ist dies so korrekt oder müssen diese Ausgaben anders verbucht werden (man liest öfter von 16% (2006) aufschlagen und als Gewinn verbuchen und dann wieder 16% Vorsteuer der Ausgaben abziehen - sprich Plus Minus Null)?
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Ok, bei einem innergemeinschaftlichen Erwerb in 2006 ist dieser mit 16% deutscher USt zu besteuern, gleichzeitig erhält man diese Umsatzsteuer als Vorsteuer zurück. Auf die Voraussetzungen gehe ich mal nicht ein.
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Die addierten "steuerfreien innergemeinschaftlichen Ewerbe" sind darüberhinaus ja für die EÜR relevant, weil Sie den Gewinn schmälern. Also trägt man doch diese Ausgaben einfach ganz normal Netto in der EÜR unter z.B. "Waren, Rohstoffe ..." (für Wareneinkäufe) bzw. "bezogene Leistungen" (adwords-Ausgaben) ein, oder?
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So im Groben ja!
Hinweis: unter den Bereich der innergemeinschaftlichen Erwerbe fallen nur
Lieferungen. Bezogene
sonstige Leistungen (Dienstleistungen) fallen rechtssystematisch nicht unter den innergemeinschaftlichen Erwerb.
Hier ist dann eher die Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG einschlägig.
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Und wenn dies der Fall wäre, wofür gäbe es dann die Kategorie "steuerfrei innergemeinschaftliche Erwerbe"?
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Keine Ahnung was du damit meinst?
