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Zitat von jess
Hallo liebes Forum,
welchen Vorteil hat den der Arbeitgeber , wenn er einen VWL-Zuschuss zahlt ?
Ist das für ihn nur eine einfache Betriebsausgabe oder bekommt er das Geld in irgendeiner Form zurück ?
Vielleicht kann mich ja jemand aufklären . Danke.
LG Jessica
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Hallo!
Ganz knapp formuliert: Ein VWL-Zuschusss seitens des Arbeitgebers ist nix anderes als sowohl lohnsteuer-als auch sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn, ergo kann der Arbeitgeber dies als Betriebsausgaben abziehen.
Der Arbeitgeber bekommt nichts zurück, wüsste nicht wie. Wenn doch, bitte um Klarstellung. Man lernt ja nie aus.
Der Arbeitnehmer erhält dann im Rahmen der Steuererklärung entweder eine Arbeitnehmersparzulage festgesetzt oder eine Wohnungsbauprämie.