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Alt 10.12.2007, 21:01   #1
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grandis68 macht alles soweit korrekt

Mehrwertsteuer Ausland


Hätte da mal eine Frage.
Und zwar bin ich seit 6 Monaten selbständig im Bereich Handel mit Angelgeräten.
Da meine Frau die Steuerangelegenheiten erledigt und sie auch keine Antwort auf die Frage wusste habe ich das Forum hier ergooglet ;-).
Nun zu meiner Frage.....

....ich habe schon einige Bestellungen in den Niederlanden getätigt.
Auch habe ich beim Großhandel dort meine Steuernummer angegeben.
In den ersten Rechnungen ( 3 Stück ) an mich wurde die Mehrwertsteuer mit angegeben.
Bei den letzten 2 Rechnungen allerdingst wurde die MWst nicht mehr mit angegeben????
Nun bin ich ein wenig verunsichert da ich ja die MWst beim Kunden wieder mit einrechne ich sie aber ja nicht ans Finazamt weitergeben kann da ich darüber kein Nachweiß mehr habe.
Somit habe ich ja im Grunde genommen 19 % mehr einnahmen oder?

Was ist da schiefgelaufen oder anders gefragt, hat sich da was im Steuergesetz geändert?
Hoffe Ihr könnt helfen!

Gruß Harald
grandis68 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 11.12.2007, 00:31   #2
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Zitat:
Auch habe ich beim Großhandel dort meine Steuernummer angegeben.
In den ersten Rechnungen ( 3 Stück ) an mich wurde die Mehrwertsteuer mit angegeben.
Bei den letzten 2 Rechnungen allerdingst wurde die MWst nicht mehr mit angegeben???
eine Rechnung ohne ausgewiesener USt bekommst du nur, wenn du deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer dem Lieferanten gegeben hast. Die Steuernummer reicht nicht aus.

Ansonsten bekommst du eine Rechnung mit ausgewiesener Landessteuer, welche in Deutschland nicht als Vorsteuer abzugsfähig ist.

Gruß
Sven
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Alt 11.12.2007, 07:19   #3
TP-Newbie
 
Registriert seit: Dec 2007
grandis68 macht alles soweit korrekt
Das verstehe ich so nicht!
Ich habe doch extra beim Finanzamt gefragt was ich für eine Steuernnummer angeben muss um im Ausland, in diesem Fall Niederlande, Geschäfte zu tätigen.
Die sagten mir das die Steuernummer die ich auch im Inland verwende auch fürs Ausland gedacht ist!

Bei den ersten Rechnungen wurde aber ja die USt. mit angegeben. Nun nicht mehr.
Soll da etwa heißen das ich also keine USt. mit berechnen muss und somit meine Produkte im Grunde 19 % billiger verkauft werden können.
Oder kommt das Finanzamt und verlangt irgendwann eine Steuernachzuahlung?
Bin sehr unsicher und mag auch nicht beim Finanzamt nachfragen um schlafende Hunde zu wecken.
Gruß Harald
grandis68 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.12.2007, 11:49   #4
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Zitat:
Bei den ersten Rechnungen wurde aber ja die USt. mit angegeben.
das war auch richtig

Zitat:
Nun nicht mehr.
war falsch. Besorge dir schnell beim Bundeszentralamt für Steuern eine UStID-Nr. und lass dir eine korrigierte Rechnung geben mit der besagten UStID-Nr.
Ist diese nicht auf der Rechnung abgedruckt liegt keine ordnungsgemäße Rechnung vor und du hast keinen Vorsteuerabzug aus der Rechnung, musst aber im Gegenzug auf den in Rechnung gestellten Betrag in Deutschland USt zahlen (innergemeinschaftlicher Erwerb).

Zitat:
Soll da etwa heißen das ich also keine USt. mit berechnen muss und somit meine Produkte im Grunde 19 % billiger verkauft werden können.
der Verkauf hat nichts mit dem Einkauf zu tun. Der ist umsatzsteuerlich getrennt zu betrachten, so dass du bei einem Verkauf im Inland auch USt in Rechnung stellen musst.

Gruß
Sven
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Alt 12.12.2007, 16:40   #5
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Zitat:
Zitat von grandis68 Beitrag anzeigen
Soll da etwa heißen das ich also keine USt. mit berechnen muss und somit meine Produkte im Grunde 19 % billiger verkauft werden können.
Du musst innergemeinschaftliche Erwerbe ohne MwSt. (durch Hingabe der USt.-ID) immer am Leistungsort - also hier - versteuern.
Der Kleinunternehmer macht dies in der jährlichen Umsatzsteuererklärung, der Regelbesteuerte in der USt.-VA. Letzterer holt sich selbstverständlich zeitgleich in der VA die Vorsteuer wieder - wie bei Einkäufen im Inland, nur das sich das beim igE in der VA als +/-0 auswirkt.
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
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