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Alt 11.12.2007, 15:08   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Dec 2007
Ort: Oberfranken
Jirschi macht alles soweit korrekt

Ebay Privatverkauf


Hallo,

jemand aus dem Bekanntenkreis hat ein Haus gekauft von einer älteren Dame und da hat sich der jetztige Hausbesitzer bereit erklärt die alten Sachen wo noch drin waren mit zu übernehmen.

So, jetzt hat er schon einige Sachen in Ebay und so verkauft und hat noch jede Menge wo er verkaufen kann z.B. Stoffe, Garne, Knöpfe diese stammen anscheinend aus einer alten Näherei oder keine Ahnung auf jeden Fall teil aber noch alles NEU! bloß etwas älter.

Jetzt meine Frage, wieviel darf man in Ebay verkaufen und ab welchen Wert muss man das in der Einkommenssteuererklärung mit angeben und wenn in welcher Anlage (evtl. SO????) muss es angegeben werden? Glaube er verdient an diesen Sachen pro Monat ca. 200 Euro.

Da er für dieses Sachen wo er noch besitzt kein Nebengewerbe anmelden muss, da er die Sachen ja schon hat und nur weiterverkaufen will und er auch nicht weiß wie lange er die Sachen noch verkaufen kann (Restbestände wie groß keine Ahnung) oder diese gekauft werden. Oder sollte er für dieses ein Nebengewerbe anmelden und dann evtl. nach einen halben Jahr wieder abmelden??

Wäre dankbar wenn mir hier jemand weiterhelfen kann.

Grüße Jürgen
Jirschi ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 11.12.2007, 15:16   #2
TP-Veteran
 
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
copy bringt sich richtig eincopy bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von Jirschi Beitrag anzeigen
Hallo,

jemand aus dem Bekanntenkreis hat ein Haus gekauft von einer älteren Dame und da hat sich der jetztige Hausbesitzer bereit erklärt die alten Sachen wo noch drin waren mit zu übernehmen. (...)
"Wer regelmäßig im Internet Waren versteigert, ist laut einem Gerichtsbeschluss gewerblich tätig – auch wenn die Sachen aus dem Privatbesitz stammen."

http://www.focus.de/digital/internet...aid_66689.html

HTH,

copy
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