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Alt 11.12.2007, 20:28   #1
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mikemabc macht alles soweit korrekt

Dienstwagen, Kostendeckelung, Entnahme


Hallo,

obwohl ich hier die Suchfunktion exzessiv genutzt habe, ist mir ein wichtiger Aspekt der steuerlichen Behandlung von KfZ weiterhin unklar. Mir gehts hierbei um Einkommen- nicht um Umsatzsteuer.
Ich bin mir bewusst, dass es drei Möglichkeiten der steuerlichen Behandlung von KfZ gibt, wenn ich kein Fahrtenbuch führe:

1.) Wenn berufl. Nutzung > 50%: 1% Methode, d.h. 1% des Bruttolistenpreises jeden Monat als Einnahme verbuchen, also 12% pro Jahr. Ausgaben ermitteln (inkl. Abschreibung!), wenn Ausgaben<"Einnahme", dann Kostendeckelung: Ausgabe="Einnahme", d.h. steuerlich ein Nullsummenspiel.

2.) Wenn berufl. Nutzung zwischen 10% und 50%: Gewillkürtes Betriebsvermögen, d.h. Ich ermittle die Kosten (inkl. Abschreibungen?), kann dieser aber nur entsprechend des beruflichen Anteils abschreiben (Beispiel: 30%).

3.) Wenn berufl. Nutzung<10%, dann Privatwagen. Ausgaben sind absetzbar für Fahrten, die beruflich veranlagt sind (tatsächliche Kosten oder km-Pauschale).

Soweit ist hoffentlich alles richtig.


Was mich jetzt interessiert, ist, was eigentlich am Ende passiert, d.h. wenn ich das Auto "entnehme" oder/und verkaufe.

Im Falle von 3. ist das kein Problem, war ja mein Privateigentum.

Im Falle von 2. muss ich den Verkaufserlös (oder den Wert nach Schwacke-Liste z.B.) als Einnahme verbuchen? Dies aber nur anteilig (im Beispiel 30%) oder voll?

Im Falle von 1. muss ich ich den Verkaufserlös (oder den Wert nach Schwacke-Liste z.B.) komplett als Einnahme verbuchen?


Folgende Fragen (neben den bereits gesetzten Fragezeichen) stellen sich mir da:

a) Falls die Entnahme nur teilweise berücksichtigt wird (im Falle von 2.), dann richtet sich der Prozentsatz wonach? Schließlich kann der berufl. Anteil ja in all den jahren erheblich geschwankt haben...

b) Im Falle von 1, falls ich da wirklich volle 100% der Entnahme als Einnahme verbuchen muss, kann ich im ungünstigsten Fall so dastehen, dass ich mehr Steuern bezahle als ich jemals gespart habe? (D.h. ich hätte den wagen besser nie als Firmenwagen deklariert?). Nach meiner Logik aus folgendem Grund: Es gibt zwar die berühmte Kostendeckelung, aber sie schließt in ihrer Berechnung die Abschreibung mit ein! Mir geht es jetzt schon seit drei Jahren so, dass meine laufenden kosten (ohne Abschreibung) deutlich unter den 12% des Bruttopreises gelten, die ich als Einnahme verbuche, aber ich komme nie zur Kostendeckeleung, da die Abschreibung noch läuft. Das führt nun dazu, dass ich das Auto am Ende rechnerisch nicht komplett abgeschrieben habe (denn die 12% Einnahme verhinderte dies, sie "reduzierte" rechnerisch die Abschreibungsrate). Nun entnehme ich es zum Zeitwert. Normalerweise gilt der Grundsatz: Zeitwert-Buchwert=Gewinn (der dann zu versteuern ist). In meinem Beispiel habe ich mein Auto nun komplett abgeschrieben (Buchwert=0), aber die Steuerersparnis wurde mir nicht voll gewährt (siehe oben) - und nun soll ich den "Gewinn" bei der Entnahme versteuern?
Versteht ihr mein Problem?
Eigentlich müsste meines Erachtens die Kostendeckelung bei den Kosten OHNE Abschreibung bereits greifen. Andernfalls "entnimmt" man Teile des Autos (rechnerisch) bereits vor der Entnahme am Ende der Lebenszeit (als Betriebsvermögen) des Autos.

was mach ich gedanklich falsch? Und kann mir überhaupt jemand folgen?
mikemabc ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 12.12.2007, 12:59   #2
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Zitat:
2.) Wenn berufl. Nutzung zwischen 10% und 50%: Gewillkürtes Betriebsvermögen, d.h. Ich ermittle die Kosten (inkl. Abschreibungen?), kann dieser aber nur entsprechend des beruflichen Anteils abschreiben (Beispiel: 30%).
du kannst den PKW nur ganz oder gar nicht ins Betriebsvermögen aufnehmen. Bei gewillkürtem BV hast du dabei ein Wahlrecht. Bei notwendigem BV besteht die Pflicht den PKW ins BV zu übernehmen.
Hinsichtlich der privaten Nutzungsversteuerung kannst du beim gewillkürten BV nur nicht auf die 1 % Regelung zurückgreifen. Du machst vorerst 100 % aller Kosten geltend bei der Behandlung als gewillkürtes BV und musst dann den Privatanteil anhand eines Fahrtenbuchs oder anhand einer Schätzung zugrunde legen.

Zitat:
Im Falle von 2. muss ich den Verkaufserlös (oder den Wert nach Schwacke-Liste z.B.) als Einnahme verbuchen? Dies aber nur anteilig (im Beispiel 30%) oder voll?
bei Verkauf den tatsächlichen Verkaufserlös bei Entnahme den Teilwert. Letztere ist der Wert, den ein gedachter Erwerber für den PKW zahlen würde. Der Verkauf bzw. die Entnahme erfolgen zu 100 % als Einnahme.
Es wurden vorher aller Kosten im Zusammenhang des PKW als Betriebsausgaben gebucht, so dass die Veräußerung auch in voller Höhe als Betriebseinnahme anzusetzen ist (der Buchwert wird natürlich wieder gegengebucht).

Zitat:
Im Falle von 1. muss ich ich den Verkaufserlös (oder den Wert nach Schwacke-Liste z.B.) komplett als Einnahme verbuchen?
den Verkaufserlös bzw. bei Entnahme den Teilwert.

Zitat:
Nach meiner Logik aus folgendem Grund: Es gibt zwar die berühmte Kostendeckelung, aber sie schließt in ihrer Berechnung die Abschreibung mit ein! Mir geht es jetzt schon seit drei Jahren so, dass meine laufenden kosten (ohne Abschreibung) deutlich unter den 12% des Bruttopreises gelten, die ich als Einnahme verbuche, aber ich komme nie zur Kostendeckeleung, da die Abschreibung noch läuft. Das führt nun dazu, dass ich das Auto am Ende rechnerisch nicht komplett abgeschrieben habe (denn die 12% Einnahme verhinderte dies, sie "reduzierte" rechnerisch die Abschreibungsrate). Nun entnehme ich es zum Zeitwert. Normalerweise gilt der Grundsatz: Zeitwert-Buchwert=Gewinn (der dann zu versteuern ist).
wieso buchst du die laufenden Kosten als Einnahmen?
Die AfA läuft immer zeitanteilig, wobei die Privatnutzung überhaupt keinen Einfluss auf den Buchwert des PKW hat. Insofern kommt mit der linearen AfA irgendwann immer auf null.

Die Kostendeckelung ist ergo nur dann sinnvoll, wenn der PKW bereits vollständig abgeschrieben ist und die dann ermittelten Kosten niedriger sind als die Pauschalierungsmethode mit 1 %. Ist die 1 % Methode günstiger entgeht dir überhaupt gar kein Steuervorteil, weil überhaupt gar keine gesetzliche Grundlage für diesen Vorteil besteht. Die AfA ist bei der Kostendeckelung nunmal mit einzurechnen.

Zitat:
In meinem Beispiel habe ich mein Auto nun komplett abgeschrieben (Buchwert=0), aber die Steuerersparnis wurde mir nicht voll gewährt (siehe oben) - und nun soll ich den "Gewinn" bei der Entnahme versteuern?
richtig, weil du alle Kosten als Betriebsausgabe gebucht hast und nun die Entnahme der vollen Besteuerung unterliegst. Zuvor, wurde nur die Privatnutzung des PKW besteuert, mehr nicht.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Geändert von Sven (12.12.2007 um 13:12 Uhr).
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Alt 12.12.2007, 17:00   #3
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mikemabc macht alles soweit korrekt
Hallo sven,

erstmal vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob du mich in allen Teilen richtig verstanden hast (Selbsverständlich buche ich die laufenden Kosten nicht als Einnahmen, sondern Ausgaben, aber ich buche sie ja "gegen" die Einnahmen), aber dein letzter Satz zeigt das Dilemma auf: Mir wird eine private Nutzung besteuert, aber dies eben pauschalisiert - und wenn ich mein Auto von Anfang an nur privat genutzt (bzw. dass dem Finanzamt so gesagt) hätte wäre auch nix besteuert worden.
Bevor wir uns evtl missverstehen, möchte ich das mal anhand eines Beispiels erläutern.
Nehmen wir an, mein Auto kostete 20000 EUR (Bruttolistenpreis, neu gekauft), ich schreibe es über 6 Jahre ab, d.h. am Ende der 6 jahre ist der Buchwert 0. Afa für jedes Jahr dann 3333 EUR.
Jedes Jahr buche ich pauschal 12%=2400 EUR als Einnahme. Nehmen wir weiter an, meine sonstigen Kosten (Verischerung, benzin usw.) sind extrem niedrig, sagen wir jedes Jahr exakt 267 EUR.
Laufende Kosten in den 6 Jahren somit jeweils (afa+kosten): 3600 EUR, demgegenüber stehen 2400EUR als pauschalisierte Einnahme.

In meiner Logik (die bestimmt nicht die eines Finanzexperten ist), habe ich eine steuerlich relevant übrigbleibende Ausgabe von 3600-2400=1200 jedes Jahr gewinnmindernd für mein Auto für meine EÜR, die ganzen 6 Jahre lang. Desweiteren nehme ich an, dass mein Grenzsteuersatz 33.3% ist, ich somit 6 Jahre lang 400 EUR spare, weil ich meine Karre als Dienstwagen ansehe.

Am Ende der 6 jahre hab ich mir vom Fiskus insgesamt also 2400 EUR "geholt" (die mir ja auch zustehen, da ich das Auto überwiegend beruflich nutze).

Nun will ich das Ding entnehmen (oder verkaufen) und stelle fest (ist n tiptop gepflegter VW Golf, der sehr selten gefahren wurde (siehe Kosten), dass die Karre noch 9000 EUR wert ist. Bei meinem Grenzsteuersatz von 33.3% wirkts sich das so aus, dass ich am Ende des ganzen Spaßes 3000 EUR Steuern zahlen muss, also am Ende (600 EUR) mehr Steuern gezahlt habe, als mir jemals erlassen wurden.

Oder lassen wir die Steuersumme mal weg.

was mich so fuchst ist, dass zu versteuernden (Gesamt)ausgaben von 20000+267*6=21602EUR, die ich de facto ausgegeben habe zu versteuernde (Gesamt)einnahmen von 9000+2400*6=23400EUR gegenüberstehen, obwohl ich de facto ja nur 9000EUR eingenommen habe.

Ok, ich habe meinen Dienstwagen in den 6 Jahren auch privat genutzt (aber z.B. nur zu 10%), aber dies in Relation zu Gesamtkosten 267*6=1602 EUR.

Mag sein, dass das alles so im Gesetz steht, möchte mich hier nur rückversichern. Mein Beispiel ist sicher ein extremes, aber es kommt mir auf den Grundsatz an: Ich verstehe nicht, warum die Kostendeckelung nicht berits bei den Kosten ohne Afa greift - so wie es jetzt ist "kanbbert" die 12% (jährlich) Pauschale meine Afa Abschreibung an (kommt mir vor wie ne Teilentnahme), aber wnn ich das Auto dann am Ende wirklich entnehme, dann ists immer noch zu 100% zu versteuern.
mikemabc ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.12.2007, 20:09   #4
TP-Senior
 
Registriert seit: May 2007
eugenie macht alles soweit korrekt
Hallo,

Ihre Rechnerei kommt etwas unlogisch rüber: Sie sprechen von "Dienstwagen"( hat man vom Arbeitgeber für seinen "Dienst" bei ihm!), den Sie im Betriebsvermögen haben und geben dafür nur 267,-- im Jahr für Versicherung und Benzin aus? Dann fahren Sie nur wenige km und setzen aber die AfA an abz. 1%. Wieviele km fahren Sie im Jahr? Sind Sie nur selbständig oder auch angestellt?

Gruß E.
eugenie ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.12.2007, 22:20   #5
TP-Newbie
 
Registriert seit: Dec 2007
mikemabc macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von eugenie Beitrag anzeigen
Hallo,

Ihre Rechnerei kommt etwas unlogisch rüber: Sie sprechen von "Dienstwagen"( hat man vom Arbeitgeber für seinen "Dienst" bei ihm!), den Sie im Betriebsvermögen haben und geben dafür nur 267,-- im Jahr für Versicherung und Benzin aus? Dann fahren Sie nur wenige km und setzen aber die AfA an abz. 1%. Wieviele km fahren Sie im Jahr? Sind Sie nur selbständig oder auch angestellt?

Gruß E.
Hallo,

sorry, dann meine ich "Firmenwagen".
Ich bin selbsständig (nur).
Natürlich ist meine Rechnung überzogen, ich wollte damit nur etwas verdeutlichen: Nämlich, dass die 1% Pauschale m.E. zu einer erstaunlichen Ungerechtigkeit (aus meiner Sicht) führen kann, nämlich der, dass ich die afa Abschreibung (trotz Buchwert 0) nicht wirklich 'ausnutzen' konnte, dennoch vom Buchwert 0 ausgegangen wird und ich den Gewinn bei Ennahme voll versteuern muss.
Meine tatsächlichen Kosten liegen selbstverständlich höher als 267, um genau zu sein bei ca. 1950 EUR - als pauschale 12% buche ich jedoch 2200 EUR als Einnahme. Von daher betrifft mich dieser aufgezeigte Fall - nur halt in viel kleinerer Dimension. Und ja, ich fahre tatsächlich selten mit dem Auto, sowohl privat als auch beruflich.
mikemabc ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.12.2007, 19:31   #6
TP-Senior
 
Benutzerbild von junimond
 
Registriert seit: Jan 2007
junimond ist auf einem guten Weg
Die 1% Methode ist doch sowieso bei hoher betrieblicher Nutzung ein ganz mieses "Geschäft".
Deshalb lohnt sich bei einer berfulichen Nutzung >70% immer die Fahrtenbuchmethode, weil man mit der 1% Regel draufzahlt.

Letztendlich die Worte "gerecht" und "Steuerrecht" in einem Atemzug zu nennen, ist meiner Erachtens auch schon sehr gewagt.
Unser Steuerrecht begünstigt ganz klar bestimmte Einkommensarten und bestimmte Tätigkeitsprofile und ist in keinster Weise "gerecht" im Sinne des Wortes.
Dieser Zustand wird auch gerne mit der Vokabel "Gestaltungsmöglichkeit im Steuerrecht" beschrieben, die sich für bestimmte Personenkreise darstellt.
Der Rest ist halt am blechen und schaut in die Röhre..
Werde ich gerade wieder zynisch?
Passiert mir öfter gegen Ende des Jahres, wenn der Jahresabschluss ansteht und die Zahlen wieder eine klare Sprache sprechen
junimond ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.12.2007, 20:17   #7
TP-Newbie
 
Registriert seit: Dec 2007
mikemabc macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von junimond Beitrag anzeigen
Die 1% Methode ist doch sowieso bei hoher betrieblicher Nutzung ein ganz mieses "Geschäft".
Deshalb lohnt sich bei einer berfulichen Nutzung >70% immer die Fahrtenbuchmethode, weil man mit der 1% Regel draufzahlt.

Letztendlich die Worte "gerecht" und "Steuerrecht" in einem Atemzug zu nennen, ist meiner Erachtens auch schon sehr gewagt.
Unser Steuerrecht begünstigt ganz klar bestimmte Einkommensarten und bestimmte Tätigkeitsprofile und ist in keinster Weise "gerecht" im Sinne des Wortes.
Dieser Zustand wird auch gerne mit der Vokabel "Gestaltungsmöglichkeit im Steuerrecht" beschrieben, die sich für bestimmte Personenkreise darstellt.
Der Rest ist halt am blechen und schaut in die Röhre..
Werde ich gerade wieder zynisch?
Passiert mir öfter gegen Ende des Jahres, wenn der Jahresabschluss ansteht und die Zahlen wieder eine klare Sprache sprechen
Ja, da stimme ich in allen Punkten zu...
Ich war vermutlich zu naiv, aber ich hätte halt nicht gedacht, dass man im wahrsten Sinne des Wortes "draufzahlen" kann, also dass es besser sein kann, ein KfZ nie ins Betriebsvermögen zu übernehmen...
Ach, hätte ich doch einfach pauschal für jede berufliche Fahrt die 0,30 cent/km angesetzt und ansonsten meinen Privatwagen privat gelassen... Hätte mir viel erspart.
mikemabc ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.11.2008, 16:57   #8
foh
TP-Member
 
Registriert seit: Nov 2008
Ort: niedersachsen
foh ist mal kurz schlecht aufgefallen
tja,

desshalb wäre es wirklich gut, wenn man sich darüber gedanken macht, bevor man sein KFZ ins betriebsvermögen übergibt.

ich habe selbes problem, obwohl ich von einem STB betreut wurde.

selbst die haben leider nicht immer den überblick über alle folge-konsequenzen.

desshalb wäre ja so'n rechner eine feine sache :
http://www.traum-projekt.com/forum/1...1-methode.html

Zitat:
1.) Wenn berufl. Nutzung > 50%: 1% Methode, d.h. 1% des Bruttolistenpreises jeden Monat als Einnahme verbuchen, also 12% pro Jahr. Ausgaben ermitteln (inkl. Abschreibung!), wenn Ausgaben<"Einnahme", dann Kostendeckelung: Ausgabe="Einnahme", d.h. steuerlich ein Nullsummenspiel.
bist du dir sicher, daß die KFZ-Abschreibung bei der kostendeckelung einbezogen werden ?

antworten dazu bitte im tread "kostendeckelung" :
http://www.traum-projekt.com/forum/1...eintragen.html

grüße,
foh

Geändert von foh (24.11.2008 um 22:19 Uhr).
foh ist offline   Mit Zitat antworten
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