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Alt 12.12.2007, 12:41   #1
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Kugelfisch macht alles soweit korrekt

Ein paar Restfragen zum Wechsel Kleinunternehmer / Regelbesteuerung


Hallo zusammen,

ich wechsele jetzt ab dem 1.1.08 automatisch zur Regelbesteuerung, da der Umsatz in 2007 (Gründungsjahr) über 17.500 Eur lag.

Prinzipiell ist mir dank dem Forum klar, wie alles läuft mit Voranmeldungen etc., aber ein paar Fragen habe ich noch:

1) Einkauf:

Die Waren, die ich bis 31.12.07 kaufe, rechne ich noch dieses Jahr als Kleinunternehmer ab. Aber was ist z.B. wenn ich jetzt etwas bestelle, das erst im Januar geliefert wird und im Januar bezahlt wird? Oder jetzt schon bezahlt, aber erst im Januar geliefert, usw. Ist hier das Rechnungsdatum entscheidend, Lieferdatum oder wonach richtet sich das?

2) Verkauf:
Prinzipiell gleiche Fragestellung. Alles, was ich bis 31.12. ausliefere, geht nach Kleinunternehmerregelung, ab 1.1.08 dann mit MwSt, oder was zählt hier, Lieferdatum, Rechnungsdatum (wann ich die Rechnung schreibe) oder wie genau grenzt man das ab?

3) EÜR:
Wie sind eigentlich die Bestimmungen, wann man als Einzelunternehmer ne EÜR machen kann, bzw. ab wann muss man bilanzieren (Einkommensgrenzen, sonstige Bestimmungen)?

Ich habe zwar schon einiges hier über die Suche erfahren, aber noch nicht alles, oder ich war nur zu blöd, es zu finden

Vielen Dank und allen eine schöne Adventszeit!
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Alt 12.12.2007, 22:07   #2
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Zitat:
Die Waren, die ich bis 31.12.07 kaufe, rechne ich noch dieses Jahr als Kleinunternehmer ab. Aber was ist z.B. wenn ich jetzt etwas bestelle, das erst im Januar geliefert wird und im Januar bezahlt wird? Oder jetzt schon bezahlt, aber erst im Januar geliefert, usw. Ist hier das Rechnungsdatum entscheidend, Lieferdatum oder wonach richtet sich das?
siehe A 253 UStR und A 191 Abs. 5 UStR
http://195.243.173.120/persoline/ser...nt.ioid=584916
http://195.243.173.120/persoline/ser...nt.ioid=584834

es kommt also auf die Ausführung der Leistung an. Bei Warenlieferung ist dabei der Beginn der Beförderung maßgebend.

Zitat:
2) Verkauf:
Prinzipiell gleiche Fragestellung. Alles, was ich bis 31.12. ausliefere, geht nach Kleinunternehmerregelung, ab 1.1.08 dann mit MwSt, oder was zählt hier, Lieferdatum, Rechnungsdatum (wann ich die Rechnung schreibe) oder wie genau grenzt man das ab?
steht in A 253 UStR
auch hier gilt der Zeitpunkt der Leistungsausführung.

Zitat:
3) EÜR:
Wie sind eigentlich die Bestimmungen, wann man als Einzelunternehmer ne EÜR machen kann, bzw. ab wann muss man bilanzieren (Einkommensgrenzen, sonstige Bestimmungen)?
steuerrechtliche Buchführungspflicht ist in § 141 AO geregelt. Die handelsrechtliche Buchführungspflicht ergibt sich daraus, ob man Kaufmann im Sinne des Gesetzes ist oder nicht.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Traum-Start Portal | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
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Alt 12.12.2007, 22:31   #3
TP-Member
 
Registriert seit: Jan 2007
Kugelfisch macht alles soweit korrekt
Danke Sven für die Infos.

Wenn ich das richtig verstehe, bedeutet "Leistungsausführung" in diesem Sinne dann für mich die Lieferung der Waren an den Kunden, richtig?

Und umgekehrt entsprechend die Lieferung der Waren an mich (hier genau genommen das Datum, an dem mein Lieferant die Waren an mich abgeschickt hat, oder?

Und Buchführungspflicht ab 500.000 Eur Umsatz oder 50.000 Gewinn hört sich gut an, ich hatte etwas von 30.000 Eur Gewinn im Kopf. Im Handelsregister bin ich nicht eingetragen, so dass sich hier doch auch keine handelsrechtliche Buchführungspflicht ergeben dürfte, oder?

Nochmals vielen dank für die super Hilfe in diesem Forum!
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