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13.12.2007, 17:17
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2007
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LKW Führerschein, Ausbildungskosten?
Hallo,
nach ausgiebiger Suche bin ich noch auf keine Lösung für mein Problem gestoßen.
Ich bin selbstständig im Bereich der Veranstaltungstechnik. In diesen Bereich ist es regelmäßig erforderlich einen LKW zu bewegen, nun gehöre ich aber dummerweise zu der Generation die mit den Klasse B Führerschein gestraft wurden.
Da ich den Führerschein ausschließlich gewerblich benötige interessiert mich ob die Möglichkeit besteht diesen Führerschein als Betriebskosten anzurechnen, entsprechend die Vorsteuer abzuziehen und das Betriebsergebnis hiermit zu mildern.
Vielleicht hat ja schon jemand ähnliches erlebt und kann mir hier weiterhelfen.
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13.12.2007, 19:31
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#2
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Ich denke das sollte kein Problem sein. Oder kennst du jemanden der privat einen LKW fährt?
Ob allerdings in Führerscheinkosten MwSt. enthalten ist weiss ich nicht.
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13.12.2007, 19:52
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#3
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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Kosten für den Führerschein sind laut diesem Thread tatsächlich steuerlich absetzbar, wenn
Zitat:
Zitat von Sven
es geht um den Erwerb, die Sicherung und den Erhalt von Einnahmen. Es müssen also Einnahmen vorliegen, die aufgrund eines Arbeitsverhältnis fließen.
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13.12.2007, 21:03
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#4
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2007
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Zitat:
Zitat von dorintia
Ob allerdings in Führerscheinkosten MwSt. enthalten ist weiss ich nicht.
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Davon ist auszugehen, da Fahrschulen wie jedes andere Gewerk dazu verpflichtet sind Umsatzsteuer abzuführen, entsprechend wird mir diese in Rechnung gestellt.
Den Thread hatte ich auch schon gesehen, aber meiner Auffassung ging es da um die Private Situation, sonst würden die Eltern ja die Kosten für den Führerschein tragen.
Ergo sollen die Kosten nicht als Werbungskosten abgesetzt werden, sondern im Idealfall als Anlagegut mit eingerechnet werden oder ähnliches.
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14.12.2007, 22:19
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#5
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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es gelten nahezu die gleichen Anforderungen beim Betriebsausgabenabzug wie beim Werbungskostenabzug.
Sind die Ausgaben betrieblich veranlasst sind diese auch als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Gruß
Sven
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21.01.2008, 16:16
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#6
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2007
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Super das hört sich doch gut an....
Das heißt die Kosten werden auch nicht abgeschrieben sondern im Rechnungsjahr vollständig abgesetzt richtig?
Wo setze ich das denn im SK 03 Kontenrahmen ab?
Sonstige Betr. Aufwendungen
oder Werbe- und Reisekosten?
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21.01.2008, 18:13
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#7
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Aus- und Weiterbildung... falls es das gibt.
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18.02.2008, 22:08
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#8
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2007
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Mal ein kurzer Stand zur Sache.
Wie ich heute erfahren habe, ist ausgerechnet in der Ausbildung an Nutzfahrzeugen, hierzu zählen Fahrzeuge der C und CE Klassen von der Umsatzsteuer befreit, das heißt Preise die ihr da bekommt sind Netto Preise.
Das ist äußerst schade... Aber naja was soll man machen... 
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19.02.2008, 00:04
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#9
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von Florian Mock
Das ist äußerst schade... Aber naja was soll man machen... 
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Nunja, wo keine USt. bezahlt wird, kann auch keine erstattet werden.
Betriebsausgaben können es ja trotzdem sein. Oder hat man neuerdings Ausgaben nur der Vorsteuererstattung wegen... 
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19.02.2008, 07:12
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#10
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2007
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Richtig kann er nicht, das ist für mich aber unerheblich ob er das kann oder nicht, für mich ist nur wichtig ob ich am Ende 400 Euro wiederbekomme oder nicht... Und das ist nicht der Fall
Natürlich kann ich sie trotzdem absetzen, dennoch is das ganze unterm Strich teurer für mich.
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19.02.2008, 09:29
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#11
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TP-Senior
Registriert seit: May 2007
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was ist denn das für eine blödsinnige Aussage? Die Kosten für den Führerschein wären um die USt höher, wenn sie stpfl. wären - und bei der USt kann man nur zurückbekommen, was man auch gezahlt hat!
E.
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19.02.2008, 11:26
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#12
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2007
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Zitat:
Zitat von eugenie
was ist denn das für eine blödsinnige Aussage? Die Kosten für den Führerschein wären um die USt höher, wenn sie stpfl. wären - und bei der USt kann man nur zurückbekommen, was man auch gezahlt hat!
E.
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Nur halb richtig, wenn er mit Umsatzsteuer arbeiten würde, würde er die Vorsteuer für Waren wie Benzin, Werkstatt, usw. auch wieder bekommen und deshalb würde er die Ust. nicht auf den vollen Betrag aufschalgen...
Die Ersparnis wäre am Ende wahrscheinlich nicht bei 19% sondern vielleicht bei 14 %, je nachdem wie sein Gehalt ist...
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19.02.2008, 11:52
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#13
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Ich versteh nur noch Bahnhof... du schreibst von er, anfangs hast du noch selbst gefragt... Gehalt..., nicht auf den vollen Betrag aufschlagen..., Ersparnis... häääh... ???
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