 |
| Hinweise |
Willkommen im TP-Hilfe-Forum!Dies ist ein Forum zu den Themen Photoshop, Dreamweaver, Flash, Selbständigkeit und mehr, in dem Du Hilfe, Anleitung oder eine Lösung zu Deinen Problemen erhältst. Aktuell bist Du in unseren Foren als Gast mit reinen Leserechten unterwegs. Wenn Du Dich registrierst, kannst Du eigene Themen verfassen, deine Frage stellen und privat mit anderen TPlern kommunizieren. Weitere Foren werden zugänglich, und Du wirst – falls gewünscht – per Mail über neue Beiträge informiert. Die Registrierung ist schnell und kostenlos. Sollten bei der Registrierung Fragen auftauchen, reicht ein Klick in unsere Hilfe - Häufig gestellte Fragen oder eine kurze Mitteilung an das Support-Team. Viel Spaß bei Traum-Projekt.com |
15.12.2007, 04:15
|
#1
|
|
TP-Senior
Registriert seit: Jan 2007
Ort: Rheinland-Pfalz
|
Freibeträge für Selbstständige
Ich höre immer wieder, dass man von Seinen Einkünften pauschal 30% abziehen kann oder mit Nachweisen (z.B.:Belege für Ausgaben für GWG, u.ä.) noch mehr abziehen kann, stimmt dies? Gibt es irgendwo dazugehörige Gesetztestexte??
|
|
|
15.12.2007, 09:09
|
#2
|
|
TP-Insider
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
|
Zitat:
Zitat von bobbysix
Ich höre immer wieder, dass man von Seinen Einkünften pauschal 30% abziehen kann oder mit Nachweisen (z.B.:Belege für Ausgaben für GWG, u.ä.) noch mehr abziehen kann, stimmt dies? Gibt es irgendwo dazugehörige Gesetztestexte??
|
Meines Wissen nach gilt das mit den 30% ausschließlich für bestimmte Freiberufler und deren Betriebsausgaben sowie einen Höchstbetrag:
„Von Einnahmen, die durch journalistische, schriftstellerische, wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeiten erzielt wurden, dürfen Freiberufler pauschal Betriebsausgaben in Höhe von 30 Prozent der Betriebseinnahmen absetzen. Allerdings darf der pauschalierte Betrag nicht mehr als 2.455 Euro pro Kalenderjahr betragen. Wurden diese Tätigkeiten nur nebenberuflich ausgeübt, darf pro Kalenderjahr ein Höchstbetrag von 624 Euro steuerlich geltend gemacht werden. “
Quelle: Schreiben des Bundesfinanzministeriums IV B4 - S2246.
http://www.c-hacke.de/newsletter/0306.html
copy
|
|
|
15.12.2007, 23:03
|
#3
|
|
TP-Senior
Registriert seit: Jan 2007
Ort: Rheinland-Pfalz
|
Zitat:
Zitat von copy
Meines Wissen nach gilt das mit den 30% ausschließlich für bestimmte Freiberufler und deren Betriebsausgaben sowie einen Höchstbetrag:
„Von Einnahmen, die durch journalistische, schriftstellerische, wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeiten erzielt wurden, dürfen Freiberufler pauschal Betriebsausgaben in Höhe von 30 Prozent der Betriebseinnahmen absetzen. Allerdings darf der pauschalierte Betrag nicht mehr als 2.455 Euro pro Kalenderjahr betragen. Wurden diese Tätigkeiten nur nebenberuflich ausgeübt, darf pro Kalenderjahr ein Höchstbetrag von 624 Euro steuerlich geltend gemacht werden. “
Quelle: Schreiben des Bundesfinanzministeriums IV B4 - S2246.
http://www.c-hacke.de/newsletter/0306.html
copy
|
Wie ist es bei nicht Freiberuflern, also Selbstständigen???
|
|
|
16.12.2007, 01:19
|
#4
|
|
TP-Insider
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
|
Zitat:
Zitat von bobbysix
Wie ist es bei nicht Freiberuflern, also Selbstständigen???
|
"Meines Wissen nach gilt das mit den 30% ausschließlich für bestimmte Freiberufler und deren Betriebsausgaben sowie einen Höchstbetrag"DreiAusrufezeichen.
Das heisst, dass es das IMO für selbstständige Nicht-Freiberufler nicht gibt, sondern eben nur für selbstständige Freiberufler.
copy
Geändert von copy (16.12.2007 um 02:32 Uhr).
|
|
|
16.12.2007, 10:15
|
#5
|
|
TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
|
Zitat:
|
Das heisst, dass es das IMO für selbstständige Nicht-Freiberufler nicht gibt, sondern eben nur für selbstständige Freiberufler.
|
richtig, wobei Freiberufler die Leute im Sinne von § 18 EStG sind und nicht die freien Mitarbeiter.
Gruß
Sven
|
|
|
16.12.2007, 10:58
|
#6
|
|
TP-Insider
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
|
Zitat:
Zitat von Sven
richtig, wobei Freiberufler die Leute im Sinne von § 18 EStG sind und nicht die freien Mitarbeiter.
|
Klar. Und für Anwälte, Hebammen, Architekten usw. gilt das auch nicht, obwohl sie Freiberufler sind. Es gilt nur für journalistische, schriftstellerische, wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeiten. Wenn man sich die Höhe der Pauschale anschaut, ist auch naheliegend, warum.
copy
|
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
|
| Themen-Optionen |
Thema durchsuchen |
|
|
|
| Thema bewerten |
|
|
Forumregeln
|
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 23:01 Uhr.
|
 |