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Betriebsaufgabe-außersteuerrechtliche Folgen
Hallo,
es geht um eine GbR. Beide Gesellschafter erwägen die Betriebsaufgabe.
Die Gesellschaft ist nicht verschuldet, wirft aber kaum noch Gewinn ab.
Gibt es irgendwo einen Aufsatz, der die Folgen behandelt bzw. negative Folgen verhindert?
Fragen sind
- dass der eine Gesellschafter die Gegenstände angeschafft hat und auch die Erlöse haben will. (Vermutlich gibt es keinen Streit, aber sicher ist sicher). Da eine Einnahmeüberschussrechnung erstellt wurde, sind keine Sonderbilanzen aufgestellt worden. Auch im Gesellschaftsvertrag ist dieser Punkt nicht erwähnt.
- ordnungsgemäße Kündigung für die Arbeitnehmer
- ordnungsgemäße Kündigung der gemieteten Werkshallen
Dies alles soll rechtmäßig abgewickelt werden. Ein Rattenschwanz von Prozessen soll vermieden werden.
Gruß
Ralf
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Der Wert eines guten Abkommens beruht auf seiner Dauer.
Dschuang Dsi (370-302 v.Chr.), chin. Weiser
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