Unternehmensform: Freiberufler
Umsatzsteuerpflichtig: ja
UstID: ja
Erlärung: EÜR
Hallo Forum,
ich habe eine Frage zum Namen der auf
eingehenden Rechnungen für den Abzug von Vorsteuer stehen muss. Muss dies bei einem Einzelunternehmen den frei gewählten Firmennamen (der ja nur zusammen mit dem Personennamen verwendet werden darf) enthalten? Ich mach es mal an einem Beispiel fest:
Name:
Code:
Max Mustermann
Musterweg 12
12345 Musterstadt
Auf Ausgangsrechnungen, Internetauftritt, Briefkopf, Stempel usw. steht:
Code:
Informatik-Beratung Max Mustermann
Max Mustermann
- Freier Informatiker -
Musterweg 12
12345 Musterstadt
UStId beim FA wurde auf:
Code:
MAX MUSTERMANN, MUSTERWEG 12, 12345 MUSTERSTADT
registriert.
Ist es nun zwingend notwendig dass auf eingehenden Rechnungen "Informatik-Beratung Max Mustermann, Musterweg 12, 12345 Musterstadt" steht oder sind auch Rechnungen die nur an "Max Mustermann, Musterweg 12, 12345 Musterstadt" gerichtet sind vorsteuerabzugsfähig?
Zweite Frage gleich hinterher (falls es nur mit der Firmenbezeichnung geht): Betrifft dies auch Kleinbelege? Bei diesen wäre ja eigentlich gar keine Adresse notwendig. Es gibt ja aber z.B. Telekomrechnungen, Handyrechnungen und vieles mehr (eigentlich ja alle Kleinbetragrechnungen die per Post kommen) bei denen nur der Name steht.
Danke
Thomas