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Alt 18.12.2007, 11:35   #1
TP-Member
 
Registriert seit: Dec 2007
Ort: Künzelsau
thomastt macht alles soweit korrekt

Name auf Rechnung zwecks Vorsteuerabzug


Unternehmensform: Freiberufler
Umsatzsteuerpflichtig: ja
UstID: ja
Erlärung: EÜR

Hallo Forum,

ich habe eine Frage zum Namen der auf eingehenden Rechnungen für den Abzug von Vorsteuer stehen muss. Muss dies bei einem Einzelunternehmen den frei gewählten Firmennamen (der ja nur zusammen mit dem Personennamen verwendet werden darf) enthalten? Ich mach es mal an einem Beispiel fest:

Name:
Code:
Max Mustermann
Musterweg 12
12345 Musterstadt
Auf Ausgangsrechnungen, Internetauftritt, Briefkopf, Stempel usw. steht:
Code:
Informatik-Beratung Max Mustermann
Max Mustermann
- Freier Informatiker -
Musterweg 12
12345 Musterstadt
UStId beim FA wurde auf:
Code:
MAX MUSTERMANN, MUSTERWEG 12, 12345 MUSTERSTADT
registriert.

Ist es nun zwingend notwendig dass auf eingehenden Rechnungen "Informatik-Beratung Max Mustermann, Musterweg 12, 12345 Musterstadt" steht oder sind auch Rechnungen die nur an "Max Mustermann, Musterweg 12, 12345 Musterstadt" gerichtet sind vorsteuerabzugsfähig?

Zweite Frage gleich hinterher (falls es nur mit der Firmenbezeichnung geht): Betrifft dies auch Kleinbelege? Bei diesen wäre ja eigentlich gar keine Adresse notwendig. Es gibt ja aber z.B. Telekomrechnungen, Handyrechnungen und vieles mehr (eigentlich ja alle Kleinbetragrechnungen die per Post kommen) bei denen nur der Name steht.

Danke
Thomas
thomastt ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 18.12.2007, 18:41   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von SonKite
 
Registriert seit: May 2005
Ort: Heidelberg
SonKite ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESonKite ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESonKite ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESonKite ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESonKite ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESonKite ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Ich bin ja kein Experte auf dem Gebiet, aber ich denke die "Firmenbezeichnung" (wie du es nennst) ist beim Finanzamt völlig egal bzw. wissen die davon gar nichts. Das Unternehmen ist ja "Max Mustermann" selbst, als Einzelunternehmer, und nicht "Informatik-Beratung Max Mustermann".
Aus diesem Grund gehe ich mal stark davon aus das einfach der Name ausreicht. Umgekehrt würde wahrscheinlich eher Probleme geben.

Grüße
Stefan
SonKite ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.12.2007, 19:04   #3
TP-Senior
 
Benutzerbild von junimond
 
Registriert seit: Jan 2007
junimond ist auf einem guten Weg
Bei Freiberuflern ist es so:

DU bist das Unternehmen.
Ob das Unternehmen Kuscheltiere Max Mustermann oder Informatikberatung Max Mustermann heißt ist schnuppe, da es ja in dem Sinne keine Firma ist.

Du bist ja auch beim FA nur als Einzelperson erfasst.
Also ist es egal.
Es würde schwierig werden, wenn dein Name nicht draufsteht und nur ein imaginärer Firmen Name, den du dir ausgedacht hast.
Der muß nämlich immer draufstehen.
junimond ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.12.2007, 20:55   #4
TP-Member
 
Registriert seit: Dec 2007
Ort: Künzelsau
thomastt macht alles soweit korrekt
Ok. So dachte ich es mir auch. Somit ist auch egal ob es:

Firma
Max Mustermann
...

oder

Herr
Max Mustermann
...

heisst. Dass es nicht zulässig ist "Informatik-Beratung, Straße Ort" zu verwenden (egal ob als Rechnungsanschrift oder sonst wo) ist klar. Da achte ich auch strikt darauf dies nicht zu tun.

Danke euch für die Bestätigung.

Ein Bekannter hatte mir erzählt, dass Ihm wiederum einer gesagt hätte er kenne da einen der gehört hat... Nein nicht ganz so schlimm aber jemand hatte mir erzählt dass es da Probleme geben könnte und ich glaube der wurde von jemand falsch informiert.

Verunsichert hat mich das aber schon kurz. Ich bestelle im Versand- / Online-Handel Kleinigkeiten idR nämlich meinst nur auf meinen Namen.
thomastt ist offline   Mit Zitat antworten
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