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18.12.2007, 19:06
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Dec 2007
Ort: Kiel
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Wo Kosten Arztausgaben, Mietnebenkosten 2005 absetzen?
Hallo,
ich weiss, bin wie immer mal wieder spät dran :-/
Ich hatte im Jahr 2005 Arztkosten zur Behandlung eines Sportunfalles.
Die Kosten für die Zuzahlungen zur Reha sowie der Medikamente betrug
ca. 550.- €, zuzüglich möchte ich noch eine Fahrtenliste für alle nötigen
Fahrten bezüglich meiner Reha- / Arztbesuche aufstellen.
1. Frage: meine zumutbare Grenze bezüglich der Krankenkassengrenze von bis 2 % vom Bruttojahreslohn habe ich nicht erreicht.
kann ich die o.g. Kosten trotzdem steuerlich absetzen? Wenn ja, wo?
Als Sonderausgaben oder als ungewöhnliche Belastungen?
2. Frage: man kann doch Kosten für den Hausmeister, Grünanlagenpflege o.ä.
einer Mietwohnung ebenfalls absetzen.
Welche Kosten sind es genau und wo werden diese in der Erklärung angeführt?
Ich danke bereits vorab für eure Hilfe!!
Viele Grüße aus Kiel
Tim
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18.12.2007, 19:41
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#2
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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zu 1. 2% musst du halt - wie jeder andere - selbst tragen.
zu 2. Wüsste nicht das man die Miete "absetzen" kann.
Fragen sind das...
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18.12.2007, 19:41
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#3
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
1. Frage: meine zumutbare Grenze bezüglich der Krankenkassengrenze von bis 2 % vom Bruttojahreslohn habe ich nicht erreicht.
kann ich die o.g. Kosten trotzdem steuerlich absetzen? Wenn ja, wo?
Als Sonderausgaben oder als ungewöhnliche Belastungen?
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als außergewöhnliche Belastung, sofern die steuerliche zumutbare Eigenbelastung überschritten wurde. Siehe dazu § 33 Abs. 3 EStG:
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html
Zitat:
2. Frage: man kann doch Kosten für den Hausmeister, Grünanlagenpflege o.ä.
einer Mietwohnung ebenfalls absetzen.
Welche Kosten sind es genau und wo werden diese in der Erklärung angeführt?
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das sind Werbungskosten, die in der Überschussermittlung für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aufgeführt werden.
Gruß
Sven
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18.12.2007, 21:21
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#4
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von Sven
das sind Werbungskosten, die in der Überschussermittlung für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aufgeführt werden.
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Er meint wohl eher die 'haushaltsnahe Dienstleistungen', das sind Sonderausgaben.
@Troschmann:
http://www3.ndr.de/ndrtv_pages_std/0...EF2400,00.html
copy
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18.12.2007, 21:45
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#5
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von copy
Er meint wohl eher die 'haushaltsnahe Dienstleistungen', das sind Sonderausgaben.
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Ein über die Miete bezahlter Hausmeister gehört auch dazu
Wäre mir neu, schließlich beschäftigt man den nicht selbst.
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18.12.2007, 23:13
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#6
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von dorintia
Ein über die Miete bezahlter Hausmeister gehört auch dazu
Wäre mir neu, schließlich beschäftigt man den nicht selbst.
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Man bezahlt ihn als Mieter aber. Das ist entscheidend.
copy
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18.12.2007, 23:24
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#7
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Da würd ich jetzt gern mehr wissen... ich denke man muss entsprechende "Handwerkerrechnungen" vorlegen...
Mein Vermieter wird mir wohl kaum eine geben, die dann vielleicht auch noch für 8 Mietparteien gilt. Wer kann, darf und soll das rausrechnen und was ist dann mit dem Nachweis?
Also her mit aussagekräftigen Links... 
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18.12.2007, 23:58
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#8
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von dorintia
Da würd ich jetzt gern mehr wissen... ich denke man muss entsprechende "Handwerkerrechnungen" vorlegen...
Mein Vermieter wird mir wohl kaum eine geben, die dann vielleicht auch noch für 8 Mietparteien gilt.
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Du bekommst keine Nebenkostenabrechnung?
Dann solltest Du Dich da mal drum kümmern ....
Zitat:
Wer kann, darf und soll das rausrechnen und was ist dann mit dem Nachweis? Also her mit aussagekräftigen Links...
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Also weisste ... "Nebenkostenabrechnung" + "Haushaltsnahe Dienstleistungen", der 1. Treffer bei Google:
"Normalerweise verlangen Finanzämter bei Renovierungen und Reparaturen die Rechnung der beauftragten Firma sowie einen Kontoauszug. Wer in verwalteten Immobilien wohnt, bleibt von dieser Bürokratie verschont. Schließlich verschwinden die Originalbelege in den Verwalterakten. Stattdessen sind anteilige Aufwendungen für Haushaltsjobs und Handwerkerarbeiten per Jahresabrechnung nachzuweisen. In solchen Fällen reicht dieser Beleg für den Steuerrabatt."
http://www.capital.de/finanzen/steuern/100006134.html
copy
P.S.:
http://www.traum-projekt.com/forum/1...-f-r-fast.html
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19.12.2007, 00:05
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#9
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Danke  bin nur mit 53,6 kbit/s unterwegs...
Stimmt, Nebenkostenabrechnung, da isses "rausgerechnet", macht bei mir... Peanuts  , naja, wer's nötig hat.
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19.12.2007, 00:07
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#10
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von dorintia
Danke  bin nur mit 53,6 kbit/s unterwegs...
Stimmt, Nebenkostenabrechnung, da isses "rausgerechnet", macht bei mir... Peanuts  , naja, wer's nötig hat.
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Sei froh, wenn's bei Dir Peanuts sind - bei anderen läppert es sich halt. Der Hausmeister, der Gärtner, die Putzfrau für's Trepenhaus, evtl. die eigene usw.
copy
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19.12.2007, 11:03
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#11
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2007
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Also diese Peanuts haben mir letztes Jahr 50€ EKSt gespart.
Ok, wer's hat, der sagt, was kümmern mich 50€, aber ich geh lieber für die 50€ lecker essen oder kauf mir was schönes dafür 
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19.12.2007, 14:36
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#12
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Habt ihr alle teure Hausmeister...... 
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19.12.2007, 20:13
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#13
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Er meint wohl eher die 'haushaltsnahe Dienstleistungen', das sind Sonderausgaben.
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Danke der Korrektur, bin von Fremdvermietung ausgegangen. An die andere Variante habe ich nicht im Ansatz gedacht.
Zitat:
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Also diese Peanuts haben mir letztes Jahr 50€ EKSt gespart.
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das ist das schöne, dass bares Geld ausgezahlt wird und nicht das zu versteuernde Einkommen gemindert wird.
Gruß
Sven
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22.12.2007, 11:02
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#14
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2007
Ort: Rheinland-Pfalz
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Zitat:
Zitat von dorintia
Ein über die Miete bezahlter Hausmeister gehört auch dazu
Wäre mir neu, schließlich beschäftigt man den nicht selbst.
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Jep, habe dies letztes Jahr zusammen mit den Reparaturkosten des Aufzugs (haushaltsnahe Dienstleistung) beim Finanzamt mit angerechnet bekommen!!!
In der Nebenkostenabrechnung stand auch drinne, was für den Hausmeister abgerechnet wurde.
Ich glaube es gibt nur Probleme, wenn der Hausmeister gleichzeitig auch Hausverwalter ist. Korrigiert mich wenn ich mich irre. 
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