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Alt 19.12.2007, 09:49   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Feb 2007
sideboy macht alles soweit korrekt

Umstieg von Kleinstunernehmer auf Kleinunternehmer


Guten Morgen,

momentan bin ich Kleinstunternehmer nach §19 Abs 1 UstG. Da meine Einnahmen dieses Jahr über 17500 Euro (jedoch unter 50.000 € bleiben) liegen werden und letztes Jahr nicht über 17500 Euro lagen muss ich ab 1.1.08 Mwst ausweisen.

Das sagt mir mein Steuerberater zumindest.

Die Grenze von 17500 € sollte sich evtl. verschieben, was aber noch nicht geschehen ist.
Also bleibt mir leider nichts anderes übrig als 2008 die Mwst. auf Rechnungen auszuweisen.

Ich habe dazu noch ein paar Fragen:

Meine Kunden nehmen bei mir eine Dienstleistung in Anspruch wofür Sie Geld bekommen. Wenn meine Kunden eine Auszahlung 2007 beantragen und ich das Geld erst 2008 ausbezahle. Ist es dann möglich dieses Geld mit Mwst. 2008 auszuzahlen, sofern der Kunde gewerblich ist und mir einen Nachweis erbringt ? Ich meine trotz Beantragung in 2007 ?

Genauso bekomme ich von Firmen Einkünfte für die in Anspruchnahme von Dienstleistungen. Ich habe die Ausahlung 2007 angewiesen werde das Geld aber erst 2008 auf meinem Konto haben. Muss ich der Firma nun angeben das ich die Mwst. ausweise ? Obwohl die Auszahlung in 2007 beantragt wurde ? Das Geld werde ich aber definitiv 2008 auf dem Konto haben. Was zälht da nun ?

Mein Steuerberater meinte, man muss immer nach dem Kontoauszug gehen ?

Ich habe vorher schon Rechnungen mit einer ReNr. geschrieben kann ich trotz des Umstiegs die ReNr. weiterführen oder soll ich komplett bei 0 anfangen, weil als Kleinstunternehmer ohne Mwst. ausweise wäre dieses ja eigentlich nicht nötig gewesen.

Ich hoffe mir jemand diese Fragen beantworten.

Danke im voraus


Lieben Gruss
Thomas

Geändert von sideboy (19.12.2007 um 12:20 Uhr).
sideboy ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 19.12.2007, 13:35   #2
TP-Senior
 
Registriert seit: May 2007
eugenie macht alles soweit korrekt
Hallo,

im Steuerrecht gibt es keinen "Kleinstunternehmer" und einen Kleinunternehmer nur im Umsatzsteuerrecht! Sie sind Unternehmer und bis 2007 nach § 19 UStG von der USt befreit. Das gilt für alle bis 31.12.2007 erbrachten Leistungen, egal, wann sie bezahlt wurden.
Die Rechnungsnummern würde ich ab 2008 neu beginnen - z.B. mit der entspr. Zahreszahl: 1/2008 und dann 1/2009...

Gruß E.
eugenie ist offline   Mit Zitat antworten
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