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Alt 20.12.2007, 10:39   #1
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pianoka macht alles soweit korrekt

Privat-Anteil Kfz-Nutzung und Umsatzsteuer


Es geht um die anzusetzenden Fahrzeugkosten, wenn man den Privatanteil über ein Fahrtenbuch ermittelt (bei einem Fahrzeug, das zum notwendigen Betriebsvermögen gehört).
Auch die Abschreibung zählt ja zu den Kosten. Es muss dann (sofern Vorsteuerabzug geltend gemacht wurde) auch auf den, auf die private Nutzung entfallenden Anteil der Abschreibung Umsatzsteuer abgeführt werden.
Wie ermittelt man nun diesen Abschreibungsbetrag? Ich habe im Netz etwas gelesen, dass dieser nicht der "normalen" Afa entspricht, sondern in Anlehnung zu § 15a UStG ermittelt wird - nämlich auf 5 Jahre.
Allerdings handelt es sich bei mir um einen gebraucht gekauften Pkw (3 Jahre alt), den ich auf 3 Jahre abschreibe.
Wäre super, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte !
pianoka ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 20.12.2007, 11:07   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Zitat:
Wie ermittelt man nun diesen Abschreibungsbetrag? Ich habe im Netz etwas gelesen, dass dieser nicht der "normalen" Afa entspricht, sondern in Anlehnung zu § 15a UStG ermittelt wird - nämlich auf 5 Jahre.
richtig

Zitat:
Allerdings handelt es sich bei mir um einen gebraucht gekauften Pkw (3 Jahre alt), den ich auf 3 Jahre abschreibe.
man kann auch eine kürzere Dauer zugrunde legen. Siehe § 15a Abs. 5 UStG.
http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__15a.html

Gruß
Sven
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Alt 21.12.2007, 19:19   #3
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pianoka macht alles soweit korrekt
Danke Sven !

Gruß
Karin
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Alt 23.12.2007, 13:21   #4
TP-Senior
 
Benutzerbild von junimond
 
Registriert seit: Jan 2007
junimond ist auf einem guten Weg
Das gilt aber nur für die Ermittlung der USt auf die private Nutzung des PKW oder?
Bei den Betriebasaugaben wird doch die normale Afa zugrunde gelegt und auch nur diesbezüglich der private Anteil ermittelt.
Oder hab ich das alles doch immer noch nicht verstanden?
Also zwei völlig unabhängige Vorgänge...
Wobei wirklich verstehen tue ich das nicht, wieso bei der USt von 5 Jahren ausgegangen wird und bei der EKSt von 6 Jahren...
Wo steckt da der Sinn???
junimond ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.12.2007, 13:53   #5
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
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Zitat:
Das gilt aber nur für die Ermittlung der USt auf die private Nutzung des PKW oder?
richtig, ertragsteuerlich ist wieder die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer entscheidend (6 Jahre) und nicht der Berichtigungszeitraum des § 15a UStG

Zitat:
Wo steckt da der Sinn???
keine Sinnfragen im Steuerrecht !!!!
Steht halt so im Gesetz

Hier ein paar Skripte zum Thema
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf einprozent.pdf (199,3 KB, 11521x aufgerufen)
Dateityp: pdf pkw2006.pdf (217,8 KB, 322x aufgerufen)
Dateityp: pdf pkw_privat.pdf (47,9 KB, 289x aufgerufen)
Dateityp: pdf Nr634_Muster04_07_06.pdf (99,9 KB, 1603x aufgerufen)
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Geändert von Sven (05.01.2008 um 14:22 Uhr).
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