Das gilt aber nur für die Ermittlung der USt auf die private Nutzung des PKW oder?
Bei den Betriebasaugaben wird doch die normale Afa zugrunde gelegt und auch nur diesbezüglich der private Anteil ermittelt.
Oder hab ich das alles doch immer noch nicht verstanden?
Also zwei völlig unabhängige Vorgänge...
Wobei wirklich verstehen tue ich das nicht, wieso bei der USt von 5 Jahren ausgegangen wird und bei der EKSt von 6 Jahren...
Wo steckt da der Sinn???