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29.12.2007, 23:29
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Nov 2007
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zum ersten EÜR - einige Fragen
Hallo,
ich hab mich zwar schon sehr im Forum umgeschaut, komme aber nicht wirklich zu den Antworten, die ich benötige.
Im Oktober habe ich mich nebenberuflich selbstständig gemacht mit einem Schreibbüro. Da ich größtenteils beim Kunden vor Ort arbeite, habe ich mir ein gebrauchtes Notebook (300 €) gekauft und einiges Zubehör hierzu (Maus, Koffer, kleiner Notebookdrucker - ca. 100 €). All das möchte ich etwa 1,5 Jahre nutzen, ist das machbar wg. AfA?
Zudem noch einen All-in-One-Drucker zum Scannen und Farbdrucken (100 €, den ich nur bei Bedarf mit zum Kunden nehme, da er halt relativ groß ist), wie und wo muss ich den ansetzen?
Die Dinge, die ich daheim erledige drucke ich über meinen privaten Laserdrucker aus, außerdem habe ich dort für größere Scanmengen einen gebrauchten ADF-Scanner (100 €).
Meine Fragen:
- kann ich die AfA-Zeiten für gebrauchte Geräte verkürzen oder müssen es zwangsläufig GWG werden?
- muss ich meinen privaten PC ins "Firmenvermögen" überleiten? (private Nutzung ca. 80 %)
- Papier und Toner, ist das Bürobedarf? Oder muss ich das als Roh- und Hilfsstoff deklarieren, da das ja an den Kunden weitergeht?
- Ich biete ja eine Dienstleistung an. Muss ich da zum Jahresende noch Inventur machen, sprich Blätter zählen?
Wie schon geschrieben, das Ganze ist nebenberuflich zu meiner Teilzeittätigkeit, es soll schlichtweg das Budget für meine Töchter und mich ein wenig aufbessern. Diese EÜR würde ich gerne noch selber hinbekommen, im nächsten Jahr werde ich wohl nicht um einen Steuerberater herumkommen. Ich hoffe wirklich auf Hilfe hier und bedanke mich schonmal vorab dafür!
Viele Grüße
nike771
Achja, eine Frage vergessen: Was ist mit neu gekaufter Software und mit Lizenen aus meinem Privatanteil heraus (die ich gerne privat behalten würde).
Geändert von nike771 (29.12.2007 um 23:50 Uhr).
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30.12.2007, 17:09
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#2
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Zitat:
Zitat von nike771
Im Oktober habe ich mich nebenberuflich selbstständig gemacht mit einem Schreibbüro. Da ich größtenteils beim Kunden vor Ort arbeite, habe ich mir ein gebrauchtes Notebook (300 €) gekauft und einiges Zubehör hierzu (Maus, Koffer, kleiner Notebookdrucker - ca. 100 €). All das möchte ich etwa 1,5 Jahre nutzen, ist das machbar wg. AfA?
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Dachte Abschreibung erst ab 400 Euro?
Zitat:
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[*]muss ich meinen privaten PC ins "Firmenvermögen" überleiten? (private Nutzung ca. 80 %)
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Warum solltest Du das müssen?
Zitat:
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[*]Papier und Toner, ist das Bürobedarf? Oder muss ich das als Roh- und Hilfsstoff deklarieren, da das ja an den Kunden weitergeht?
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Was macht das in einer EÜR für einen Unterschied?
Zitat:
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[*]Ich biete ja eine Dienstleistung an. Muss ich da zum Jahresende noch Inventur machen, sprich Blätter zählen?
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Wäre mir nicht bekannt. Kann aber nie schaden, wenn man selbst einen Überblick über das hat, was gerade noch so herumliegt 
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02.01.2008, 22:27
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#3
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
Zitat von ThomasMo
Dachte Abschreibung erst ab 400 Euro?
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Die Abschreibung der geringwertigen wirtschaftsgüter kann im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in einem Betrag oder verteilt über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen werden. Eine Pflicht zur Sofortabschreibung besteht nicht.
Ab 2008 sind alle Wirtschaftsgüter deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 150,- und 1.000,- liegen zwingend über fünf Jahre abzuschreiben. Für diese Wirtschaftsgüter muss ein sog. Sammelposten gebildet werden. Scheidet ein Wirtschaftsgut aus diesem Sammelposten aus dem Betriebsvermögen aus, darf der Sammelposten nicht vermindert werden. (§6 Abs. 2a EStG)
Zitat:
Zitat von ThomasMo
Was macht das in einer EÜR für einen Unterschied?
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Grnds. muss eine Unterteilung nicht erfolgen.
Bei der Preiskalkulation im Falle eine Betriebsprüfung z.B. bei einer Gaststätte kann dies jedoch relevant sein.
Gruß,
Matthias
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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02.01.2008, 22:42
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#4
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TP-Newbie
Registriert seit: Nov 2007
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Hallo und vielen Dank schon einmal für die Antworten.
Dass ich bei GWG zwischen normaler Abschreibung und Sofortabschreibung (sind das die richtigen Begriffe?) wählen kann, das ist mir bekannt. Mein Problem liegt vielmehr darin, ob ich das Notebook auch nur über 1,5 Jahre abschreiben kann, da es ja gebraucht ist.
Und was ist z.B. mit dem Dokumentenscanner? Der ist ja nicht eigenständig nutzbar, muss ich den dann wie z.B. einen Drucker dem Notebook als Zubehör zuordnen?
Achja, eine Frage ist noch aufgetaucht: Die Kosten, die ich für Werbemaßnahmen hatte, zählen die zu "Übrige Betriebsausgaben" (Feld 183) in dem EÜR-Formular?
Ich hab mir zu Beginn der Selbstständigkeit eine Wiso-Software zugelegt, weil die überall so angepriesen wurde, bei mir ruft die leider jedoch viele Fragen hervor...manchmal bin ich kurz davor wieder meine gute Excel-Tabelle zu nehmen....
Liebe Grüße
nike771
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02.01.2008, 22:54
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#5
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
Zitat von nike771
Mein Problem liegt vielmehr darin, ob ich das Notebook auch nur über 1,5 Jahre abschreiben kann, da es ja gebraucht ist.
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M.E. sollte das kein Problem darstellen, da in diesem Fall die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer 1,5 Jahre beträgt.
Zitat:
Zitat von nike771
Und was ist z.B. mit dem Dokumentenscanner? Der ist ja nicht eigenständig nutzbar, muss ich den dann wie z.B. einen Drucker dem Notebook als Zubehör zuordnen?
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Wo ist dieser denn angeschlossen? Wenn du ihn mit dem Notebook betriebst, dann musst du diesen m.E. über die gleiche Nutzungsdauer abschreiben wie das Notebook.
Zitat:
Zitat von nike771
Die Kosten, die ich für Werbemaßnahmen hatte, zählen die zu "Übrige Betriebsausgaben" (Feld 183) in dem EÜR-Formular?
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Ja.
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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02.01.2008, 23:01
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#6
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TP-Newbie
Registriert seit: Nov 2007
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Dankeschön
Ihr seid genial! Und wenn das so weitergeht, werdet ihr sicherlich nochmals von mir hören 
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03.01.2008, 13:08
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#7
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2007
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Nur so ein Tipp am Rande:
wenn dein Umsatz aus der Nebentätigkeit unter 17500€ im Jahr liegt, wovon ich ausgehe, dann mußt du dich auch gar nicht mit diesem gruseligen EÜR Formular rumärgern.
Da darfst du eine einfache, formlose EÜR abgeben.
Ich würde an deiner Stelle diese Vergünstigung nutzen, da dieses Formular eigentlich eine Zumutung ist und man am Ende da vielleicht mehr Fehler reinschreibt als richtige Angaben.
Mach doch einfach eine ganz schlichte Liste, wo du die Ausgaben nach Ausgabengruppen und deine Einnahmen listest.
Strich drunter, Ausgaben von Einnahmen abziehen ->Gewinn
EKSt Formular Anlage GSE ausfüllen und fertig.
Dieses EÜR Formular kann man sich echt schenken, ausser wenn man leider zur Abgabe verpflichtet ist 
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