Hallöchen!
die Erinnerungen an den Buchführungsunterricht in der Schule schwinden schön langsam
Da gabs doch mal so ne Regelung, wenn ein Umsatz eigentlich ins alte Jahr gehört, der Betrag aber erst im neuen auf dem Konto verbucht wird, dann muss ich trotzdem noch im alten buchen, oder bin ich da auf dem Holzweg?
...naja, der Unterricht liegt schon ein bischen zurück...
Wünsche allen fleißigen Schreibern schon mal einen guten Rutsch ins neue (Buchführungs)Jahr
