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31.12.2007, 22:17
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#1
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2007
Ort: Rheinland-Pfalz
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Privatwagen ins Betriebsvermögen aufnehmen
Habe nen 10 Jahre alten Astra den ich wohl ab 2008 ins Betriebsvermögen aufnehmen, da ich sehr wahrscheinlich mehr als 50% betrieblich nutzen werde. Er ist laut Rechner noch ca. 2000.- Wert. Habe natürlich kein Gutachten darüber, denke dies kostet ne Stange. Kann ich das Auto so ins Betriebsvermögen aufnehmen und via Fahrtenbuch abrechen? oder gibt es eine bessere Lösung?
P.S.: Will das Auto evtl. noch auf Gas umrüsten.
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01.01.2008, 14:57
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#2
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Ein 10 Jahre altes Auto auf Gas umrüsten? Sicher, dass sich das lohnt?
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01.01.2008, 18:54
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#3
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2007
Ort: Rheinland-Pfalz
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Na wer weiß, ich schrieb ja evtl. und wenn das Auto noch 3 - 4 Jahre hält und locker Jährlich 700.- spare, bin ich nach gut 2 Jahren nur noch am sparen. Wobei ich die Mwst. zum größten Teil wohl noch absetzen kann, also es sich alles umso früher rentiert!!!
Aber zurück zum Thema.......
kann ich meinen alten privaten Gebrauchten ohne probleme ins Betriebsvermögen umwandeln? Wenn Ja wie wäre es am besten? Will den Wagen fahren bis er auseinander fällt!!
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01.01.2008, 21:10
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#4
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2007
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Im Prinzip aktiviert man den immer mit dem Zeitwert.
Ein 10 Jahre alter Wagen dürfte da aber nicht mehr viel bringen.
Und dann noch die ganze Versteuerung der Privatnutzung etc.
Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, das sich das bei einem so alten Wagen noch rechnet.
Normalerweise ist man da mit den 30cent/km besser bedient
Geändert von junimond (01.01.2008 um 21:20 Uhr).
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01.01.2008, 22:42
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#5
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2007
Ort: Rheinland-Pfalz
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Zitat:
Zitat von junimond
Im Prinzip aktiviert man den immer mit dem Zeitwert.
Ein 10 Jahre alter Wagen dürfte da aber nicht mehr viel bringen.
Und dann noch die ganze Versteuerung der Privatnutzung etc.
Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, das sich das bei einem so alten Wagen noch rechnet.
Normalerweise ist man da mit den 30cent/km besser bedient
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wie setze ich den Zeitwert fest??? Über ein kostenintensives Gutachten, eigene Schätzung oder reicht die Rechnung von diversen Autobewerten wie autobudget.de, usw.?
ja, aber wenn ich über die 50 % komme muss ich es doch ins Betriebsvermögen aufnehmen, oder habe ich das falsch verstanden?
Wenn ich dann noch das Auto mit Gas nachrüste, kann ich diese absetzen und auch die Mwst. erhalte ich zurück bei 1500.- und evtl. 1/5 privater Nutzung vielleicht mehr oder weniger, weiss es noch nicht.
Oder gibts eine bessere Lösung???
Geändert von bobbysix (01.01.2008 um 22:48 Uhr).
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02.01.2008, 00:58
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#6
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2007
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Ich gehe mal davon aus, daß eine normale Bewertung nach Schwacke ausreichen sollte.
Diese Bewertung musst du dann auf die Restnutzungsdauer aufteilen, was bei einem so alten Wagen wohl nicht länger als 3 Jahre sein kann.
Alles andere klingt dann eher unrealistisch.
Solltest du tatsächlich eine Gasanlage einbauen lassen, so wäre die hinzu zu aktivieren und ebenfalls auf die Nutzungsdauer abzuschreiben.
Die MWST aus dem Gasumbau erhältst du in diesem Sinne mitnichten zurück, denn schließlich darfst du auf die private Nutzung auch MWST entrichten, auf alle anteilige Kosten des PKW, aus denen du Vorsteuer ziehst.
Und nicht zu vergessen, das du am Ende, wenn du den Wagen entsorgst, verkaufst, der Restwert wieder als Einnahme zu verbuchen ist.
Allerdings hast du bei einer beruflichen Nutzung über 50% natürlich auch keine Wahl...
Aber das mit der Gasgeschichte würde ich mir bei so einem alten Wagen echt überlegen.
Die ganze Rechnung geht nicht auf, wenn dir dann nach 18 Monaten der Motor verrecken sollte...
Ach ja, und denk dran, das Fahrten zwischen Wohnung und betriebstätte sowieso nur mit der Entfernungspauschale für Arbeitnehmer abgerechnet werden und alles, was darüber hinausgeht, als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe gilt.
Da geht es ganz schnell, das sich die Investition in eine Gasanlage gar nicht mehr rechnet.
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02.01.2008, 01:24
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#7
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2007
Ort: Rheinland-Pfalz
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Zitat:
Zitat von junimond
Ich gehe mal davon aus, daß eine normale Bewertung nach Schwacke ausreichen sollte.
Diese Bewertung musst du dann auf die Restnutzungsdauer aufteilen, was bei einem so alten Wagen wohl nicht länger als 3 Jahre sein kann.
Alles andere klingt dann eher unrealistisch.
Solltest du tatsächlich eine Gasanlage einbauen lassen, so wäre die hinzu zu aktivieren und ebenfalls auf die Nutzungsdauer abzuschreiben.
Die MWST aus dem Gasumbau erhältst du in diesem Sinne mitnichten zurück, denn schließlich darfst du auf die private Nutzung auch MWST entrichten, auf alle anteilige Kosten des PKW, aus denen du Vorsteuer ziehst.
Und nicht zu vergessen, das du am Ende, wenn du den Wagen entsorgst, verkaufst, der Restwert wieder als Einnahme zu verbuchen ist.
Allerdings hast du bei einer beruflichen Nutzung über 50% natürlich auch keine Wahl...
Aber das mit der Gasgeschichte würde ich mir bei so einem alten Wagen echt überlegen.
Die ganze Rechnung geht nicht auf, wenn dir dann nach 18 Monaten der Motor verrecken sollte...
Ach ja, und denk dran, das Fahrten zwischen Wohnung und betriebstätte sowieso nur mit der Entfernungspauschale für Arbeitnehmer abgerechnet werden und alles, was darüber hinausgeht, als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe gilt.
Da geht es ganz schnell, das sich die Investition in eine Gasanlage gar nicht mehr rechnet.
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Bin Selbstständig, und meine Privatadresse ist Firmensitz, also ist jede Fahrt zum Kunden, Bank, etc. eine Dienstfahrt, oder? Noch ist das Auto auf jemand anderes angemeldet, ich zahle aber alles (Steuer, Vers, Sprit, usw.), hatte letztes Jahr weniger als 50%.
Was ist wenn ich es so angemeldet lasse, gibt es da kein Ärger, da ich über 50% wäre? und was muss ich, bzw. derjenige, auf den das Auto angemeldet ist beachten?
Dann ist mir klar, dass ich die Gasanlage nicht mehr absetzen kann. Aber wenn ich z.B.: 10 tkm fahre x 0,30 = 3000.- könnte ich die Absetzten, aber was ist mit dem, auf den das Auto angemeldet ist??
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02.01.2008, 10:51
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#8
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Geht das überhaupt so einfach mit dem Absetzen, wenn das Auto auf jemand anderen zugelassen ist?
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02.01.2008, 12:24
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#9
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2007
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Nein, das geht nicht.
Wenn einem das Auto nicht gehört, wie will man dann die Anschaffungskosten absetzen bzw. etwas ins Betriebsvermögen überführen, was einem gar nicht gehört.
Das sollte alles recht schwierig werden.
Was passiert, wenn man über 50% ist und das Auto nicht im Betriebsvermögen hat? Das fällt in der Regel erst bei einer Betriebsprüfung auf, ist aber nur relevant, wenn einem das Auto auch gehört.
Da das Auto dir gar nicht gehört, kannst du sowieso nur die 30 cent absetzen, mußt aber auch belegen können, daß du die Kosten für den PKW trägst.
Fahrten zum Kunden?
Also wenn du regelmässig immer zu den selben Kunden fährst, dann kann dies nach 3 Monaten dazu führen, das das FA den "Kunden" als Betriebstätte ansieht.
Kommt ganz darauf an, was du machst, wie deine Tätigkeit aussieht.
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02.01.2008, 14:51
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#10
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2007
Ort: Rheinland-Pfalz
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Zitat:
Zitat von junimond
Nein, das geht nicht.
Wenn einem das Auto nicht gehört, wie will man dann die Anschaffungskosten absetzen bzw. etwas ins Betriebsvermögen überführen, was einem gar nicht gehört.
Das sollte alles recht schwierig werden.
Was passiert, wenn man über 50% ist und das Auto nicht im Betriebsvermögen hat? Das fällt in der Regel erst bei einer Betriebsprüfung auf, ist aber nur relevant, wenn einem das Auto auch gehört.
Da das Auto dir gar nicht gehört, kannst du sowieso nur die 30 cent absetzen, mußt aber auch belegen können, daß du die Kosten für den PKW trägst.
Fahrten zum Kunden?
Also wenn du regelmässig immer zu den selben Kunden fährst, dann kann dies nach 3 Monaten dazu führen, das das FA den "Kunden" als Betriebstätte ansieht.
Kommt ganz darauf an, was du machst, wie deine Tätigkeit aussieht.
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Klar, dass ich als Nichtbesitzer des PKW´s die Anschaffungskosten nicht absetzen kann, aber wenn ich das Auto auf mich anmelden würde ja schon. Bin es am überlegen, aber vorher will ich halt wissen was mehr von Vorteil für mich ist!?!?
Reicht es, dass ich belegen kann, dass ich Steuer, Vers. Sprit, Reparaturen, usw. zahle und die Fahrtkosten pauschal mit 0,30 € /km absetze? Was ist mit demjenigen auf den das Auto zugelassen ist??? Werden die 30 ct /km beim Eigentümer nicht irgendwie gegengerechnet, bzw. kann er dadurch evtl. Fin. NAchteile bekommen??? Was gilt da für eine Rechtsprechung??
Fahrten zu den (vielen) Kunden, habe mehrere....
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02.01.2008, 14:58
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#11
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Vielleicht solltest Du dir an der Stelle professionelle Hilfe bei einem Steuerberater holen oder das ganze zumindest mal mit dem zuständigen Sachbearbeiter am Finanzamt durchsprechen.
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02.01.2008, 18:13
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#12
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2007
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Ich halte das auch für einen Fall für einen Steuerberater.
Übrigens mit einfach ummelden wirst du beim FA auch nicht ankommen, denn die werden eine Rechnung über die Anschaffung des PKW sehen wollen, wenn du AfA geltend machen willst, d.h. der derzeitige Halter wird dir im Prinzip das Auto verkaufen müssen.
Ohne Rechnung über Kauf gibt es auch keine AfA.
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