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Alt 03.01.2008, 10:49   #1
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abendstern macht alles soweit korrekt

steuern zahlen für kauf von privat im ausland?


hallo,
zu1.da man ja auf fast alles mögliche steuern zahlen muss,wollte ich mal nachfragen,ob ich wenn ich z.b. waren von privat in england einkaufe und hier in deutschland per differenzbesteuerung weiter verkaufe,irgendwelche steuern zahlen muss.außer natürlich die steuern auf die differenz?

zu2.
ich muss ja meine ebay rechnung versteuern.muss ich das bei der monatlichen vorsteuerabgabe mit eintragen?falls ja unter welchem punkt,über elster?

danke euch im voraus!

abendstern
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Alt 03.01.2008, 11:02   #2
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Zitat:
Zitat von abendstern Beitrag anzeigen
da man ja auf fast alles mögliche steuern zahlen muss,wollte ich mal nachfragen,ob ich wenn ich z.b. waren von privat in england einkaufe und hier in deutschland per differenzbesteuerung weiter verkaufe,irgendwelche steuern zahlen muss.außer natürlich die steuern auf die differenz?
Also, zum einen musst du deinen Gewinn der Einkommensteuer unterwerfen. Weiter kann es sein, dass wenn du gewisse Grenzen überschreitest auch Gewerbesteuer bezahlen musst.

Um den Sachverhalt umsatzsteuerlich zu beurteilen fehlen ein paar Informationen... (Kleinunternehmer, Regelbesteuerung, etc.)

Zitat:
Zitat von abendstern Beitrag anzeigen
ich muss ja meine ebay rechnung versteuern.muss ich das bei der monatlichen vorsteuerabgabe mit eintragen?falls ja unter welchem punkt,über elster?
Redest du jetzt von Eingangs- oder Ausgangsrechnungen?

Die in deinen Eingangsrechnungen ausgewiesene USt kannst du als Vorsteuer in deiner monatlichen USt-Voranmeldung in Zeile 55 eintragen.

Die USt die du in deinen Ausgangsrechnungen ausweist musst du in den Zeilen 27 bis 29 Eintragen.


Gruß,
Matthias
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Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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Alt 03.01.2008, 11:12   #3
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abendstern macht alles soweit korrekt
also zu 1. ich bin einzelunternehmer, kein kleinunternehmer,sondern führe steuern ab.somit machen ich ja jeden monat die vorsteuer über elster.dass ich für meine verkäufe versteuern muss weiß ich.nur bisher hatte ich nichts verkauft sondern habe immer nur die vorsteuer meiner einkaufsrechnungen per elster übertragen.nun muss ich aber zu ersten mal auch die einnahmesteuern mit angeben.was meinst du mit gewerbesteuern zahlen?

zu2.
ich meine die rechnung von ebay(ebaygebühren) aus luxemburg,darauf muss ich ja auch steuern abführen.wie macht man das über elster?

danke!

abendstern
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Alt 03.01.2008, 11:26   #4
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Zitat:
Zitat von abendstern Beitrag anzeigen
also zu 1. ich bin einzelunternehmer, kein kleinunternehmer,sondern führe steuern ab.somit machen ich ja jeden monat die vorsteuer über elster.dass ich für meine verkäufe versteuern muss weiß ich.nur bisher hatte ich nichts verkauft sondern habe immer nur die vorsteuer meiner einkaufsrechnungen per elster übertragen.nun muss ich aber zu ersten mal auch die einnahmesteuern mit angeben.
Wie gesagt, die von Dir in Rechnung gestellte USt musst du in den Zeilen 27 bis 29 eintragen, je nach dem was du an Waren verkaufst und zu welchem Steuersatz.

Zitat:
Zitat von abendstern Beitrag anzeigen
was meinst du mit gewerbesteuern zahlen?
Im Jahr 2008 erstellst du ja für das Jahr 2007 deine Einkommensteuer- und Umsatzsteuerjahreserklärung. Wenn du im Jahr 2007 einen Gewinn von mehr als 24.500,- hast, dann musst du auch eine Gewerbesteuererklärung abgeben und die entsprechende Steuer an die Stadt/Gemeinde bezahlen.

Zitat:
Zitat von abendstern Beitrag anzeigen
ich meine die rechnung von ebay(ebaygebühren) aus luxemburg,darauf muss ich ja auch steuern abführen.wie macht man das über elster?
Ich kenne mich mit den ebay Rechnungen nicht so aus, aber da ist doch keine USt drin ausgewiesen, oder?

Wenn keine USt in deinen Eingangsrechnungen ausgwiesen ist, dann kannst du diese auch nicht bei der USt-Voranmeldung berücksichtigen.

Die Aufwendungen sind dann im Rahmen der Gewinnermittlung (Anlage EÜR und Anlage GSE der Einkommensteuererklärung) als Betriebsausgaben zu berücksichtigen.

Gruß,
Matthias
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Alt 03.01.2008, 11:32   #5
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Zum Thema ebay in Kürze, da das hier schon x-mal abgehandelt wurde (einfach mal danach suchen): Die Luxemburger Umsatzsteuer ist nicht relevant, der komplette Rechnungsbetrag muß noch in D der Umsatzsteuer unterworfen werden.
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Alt 03.01.2008, 11:34   #6
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Zitat:
Zitat von ThomasMo Beitrag anzeigen
Zum Thema ebay in Kürze, da das hier schon x-mal abgehandelt wurde (einfach mal danach suchen): Die Luxemburger Umsatzsteuer ist nicht relevant, der komplette Rechnungsbetrag muß noch in D der Umsatzsteuer unterworfen werden.
das weiß ich doch!nur nicht wo der steuerbetrag dann bei elster eingetragen werden muss.danke!

grüsse
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Alt 03.01.2008, 11:37   #7
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Zitat:
Zitat von ThomasMo Beitrag anzeigen
Zum Thema ebay in Kürze, da das hier schon x-mal abgehandelt wurde (einfach mal danach suchen): Die Luxemburger Umsatzsteuer ist nicht relevant, der komplette Rechnungsbetrag muß noch in D der Umsatzsteuer unterworfen werden.
Aber es handelt sich doch für abendstern um eine Eingangsrechnung, oder?

Warum sollte er die denn dann noch mal der USt unterwerfen... ist doch Aufwand und kein Ertrag.
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Alt 03.01.2008, 11:39   #8
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Alt 03.01.2008, 11:41   #9
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Zitat:
Zitat von Sven Beitrag anzeigen
klar... bin glaube ich noch nicht ganz wach... sorry
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Alt 03.01.2008, 11:56   #10
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dass ich die steuer auf die ebayrechnung zahlen muss ist mir mittlerweile klar,aber noch immer nicht wo diese steuern bei elster eingetragen werden müssen?

und nochmal zu 1. beim kauf von privat im ausland fallen keine steuern an?

danke!

abendstern
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Alt 03.01.2008, 12:09   #11
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Anlage UR zur USt-Erklärung und dort die Kennzahlen 871 und 872 - für die Vorsteuer in der USt-Erklärung die Kennzahl 467

bzw. in der USt-Voranmeldung Kennzahl 52 und 53 - für die Vorsteuer ist es Kennzahl 67

Zitat:
und nochmal zu 1. beim kauf von privat im ausland fallen keine steuern an?
der Gewinn aus diesem Verkauf erhöht natürlich deinen Gesamtgewinn, auf den du letztlich Einkommensteuer zahlst.

Gruß
Sven
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Alt 04.02.2008, 12:53   #12
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Zitat:
Zitat von Sven Beitrag anzeigen
Anlage UR zur USt-Erklärung und dort die Kennzahlen 871 und 872 - für die Vorsteuer in der USt-Erklärung die Kennzahl 467

bzw. in der USt-Voranmeldung Kennzahl 52 und 53 - für die Vorsteuer ist es Kennzahl 67

der Gewinn aus diesem Verkauf erhöht natürlich deinen Gesamtgewinn, auf den du letztlich Einkommensteuer zahlst.

Gruß
Sven
bin jetzt gerade über der ust voranmeldung.die ebay rechnung betrug 59,12€ inkl. 15% mehrwertsteuer (die erste rechnung war leider noch mit brutto)
was trage ich jetzt wo ein:
ziffer 52=59,00€
ziffer 53= ?
ziffer 67=?

stehe da echt auf dem schlauch

grüsse
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Alt 04.02.2008, 13:08   #13
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dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Ich logg mich jetzt nicht extra bei Elster ein... hab nur meine letzte ausgedruckte VA hier liegen... darum keine Ahnung ob das jetzt Zeilen oder Kennzahlen o.ä. sind:

52 - 59,12 € / 53 - 11,40 €

67 - 11,40 €
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Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
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Alt 04.02.2008, 13:18   #14
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Zitat:
Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
Ich logg mich jetzt nicht extra bei Elster ein... hab nur meine letzte ausgedruckte VA hier liegen... darum keine Ahnung ob das jetzt Zeilen oder Kennzahlen o.ä. sind:

52 - 59,12 € / 53 - 11,40 €

67 - 11,40 €
danke!und wie ist es dann wenn die 59,12€ netto wären? (die nächste ebay rechnung bekomme ich ja netto)

grüsse
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Alt 04.02.2008, 13:23   #15
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Ort: Rlp
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Dann wäre es gleich, außer das die ebay-Rechnung halt geringer ist, weil Netto.
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