Mein Vorschlag wäre:
§ 3(1) §6) S.5 Lieferung im Rahmen eines Reihengeschäftes
A31a(

S.1 USTR Die Warenbewegung wird der Lieferung zu geordnet, die zweite Lieferung ist eine ruhende Lieferung. A 31 a(2) USTR
L==> W
§ 3(6)S.1 Ort = Aachen
§ 1(1)Nr.1 USTG = steuerbar in Deutschland
Die Maschine die der L aus Aachen im Innland gegen Entgeld im Rahmen seines
Unternehmens ausführt.
$ 6(1)S.1 Nr. 1 = Ausfuhrlieferung
Der L Aachen die Maschine in ein Drittland Moskau befördert
§ 4 Nr. 1a Steuerfreie Ausfuhrlieferung
L stellt W eine USTG von einem Unternehmer im Rahmen des Unternehmens gegen Entgeld von 92.800 € zuzüglich UST ???
Bemessungsgrundlage = 116.000 € ???
Steuersatz = Ohne Steuer ??
Entstehung = Keine UST ??
Voranmeldung = Dezember
W ==> G
§ 3(7) S.2 Nr. 2 USTG = Ort = Moskau
§ 1(1) Nr.1 S.1 USTG = Nicht Steuerbar in Deutschland
daher auch nicht steuerpflichtig
Bemessungsgrundlage = 92.800 € § 10 USTG
L stellt RE an W
mit 92.800 € zuzügl. VST
Steuersatz ist 19 % § 12 (1) USTG
Entsehung = Dezember
Voranmeldung = Dezember
gruss Gabi