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Zuständigkeit Finanzamt (Wohnort/Büro an anderem Ort)
Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage, evtl. hat ja hier jemand Erfahrung mit meinem Anliegen:
Freiberufler ist gemeldet bei seinem Finanzamt am Wohnort. Er arbeitet bislang von zu Hause aus und möchte nun zusätzlich einen kleinen Büroraum mieten, der in einer Stadt im Nachbarlandkreis liegt, da beispielsweise für Kundenempfang oder Besprechungszwecke repräsentativer als der Schreibtisch im heimischen Wohnzimmer.
Tangiert dies das zuständige Finanzamt am Wohnort? Muss sich der Freiberufler nun auch beim Finanzamt im Nachbarlandkreis melden? Oder kann er ohne Bedenken einfach mieten und nutzen, da für ihn grundsätzlich und ausschließlich das Finanzamt am Wohnort zuständig ist.
Wie gesagt, evtl. betreibt ja hier jemand eine ähnliche Konstellation und weiß bescheid - dann würde ich mich über eine Antwort sehr freuen.
Besten Dank.
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