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07.01.2008, 20:11
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Jan 2008
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Ausbildung & 400€ Job
Hallo
Ich mache gerade eine ausbildung zum Elektriker (3 Lehrjahr) verdiene ~ 715€ brutto und möchte jetzt noch einen 400€ job anfangen. Muss ich meinem jetztigen chef das sagen das ich diesen 400€ job mache ?
bis jetzt zahle ich noch keine Steuern wenn ich den 400€ job machen komme ich ja dann über die 7xxx€ dann muss ich ja alles was da drüber ist versteuern. Bitte klär mich da mal n bissel auf
Viele Grüße
DrWeb88
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07.01.2008, 20:27
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#2
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Ja, darüber mußt Du den Chef unterrichten und Dir eine Genehmigung einholen.
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07.01.2008, 20:28
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#3
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TP-Specialist
Registriert seit: May 2005
Ort: Bad Saulgau
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Hier is n Link, wurde hier mal im Forum erwähnt. Auf deine Fragen weiß ich leider keine Antwort, aber vielleicht findest du dort einige nützliche Antworten 
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hätte hätte Fahrradkette - wäre wäre Heckenschere - müsste müsste Nordseeküste - würde würde Sprunglaufhürde - sollte sollte Nick Nolte
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07.01.2008, 20:35
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#4
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2005
Ort: Würzburg
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Hallo DrWeb88, wegen dem Minijob kannst Du hier noch nachlesen.
Und selbstverständlich sagst Du das Deinem Chef, dass Du neben Deiner Ausbildung noch einen "kleinen" Job machst/machen möchtest. Schon deswegen, dass Du dadurch nicht deinen richtigen Job verlierst. Könnte ja sein, dass Dein Minijob kontraproduktiv zu Deiner Ausbildung ist. Und das kann schnell in die Hose gehen... spätestens bei der Übernahme.
Grüße
Michael
EDIT
Das ging jetzt aber schnell. Eben war noch keine Antwort gepostet!
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Back to business!
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07.01.2008, 20:35
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#5
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TP-Member
Registriert seit: Aug 2005
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Bei manchen Arbeitgebern ist das sogar Pflicht. Musst du mal in deinem Ausbildungsvertrag nachlesen. Ich arbeite bei einem größeren Automobilhersteller, und da habe ich damals in der Lehrzeit schon angaben zum Mini-Job machen müssen. Geht da vor allem um diverse Gesetze und Vorschriften deines Arbeitgebers die eingehalten werden müssen. Also z.B. dass zwischen den Tätigkeiten mindestens 11 Stunden Ruhephase liegen muss, dass du nicht für die Konkurrenz arbeitest, dass sich die Tätigkeit nicht negativ auf den Werdegang deiner Ausbildung auswirkt usw.
Bei Mini-Jobs musst du nichts versteuern. Das übernimmt der MJ-Arbeitgeber.
Arbeitest du bei deinem Ausbildungsbetrieb auf Lohnsteuerkarte?
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07.01.2008, 21:59
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#6
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TP-Supporter
Registriert seit: Mar 2007
Ort: BaWü
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[quote=clubber311;824189]
Bei Mini-Jobs musst du nichts versteuern. Das übernimmt der MJ-Arbeitgeber.
Arbeitest du bei deinem Ausbildungsbetrieb auf Lohnsteuerkarte?[/quote]
1.) Ist so nicht ganz korrekt. Sofern der Arbeitgeber die Pauschalierung in Höhe von 2% übernimmt, sind die Einnahmen nicht im Rahmen der Steuererklärung anzugeben.
Sollte der Arbeitgeber auf die Vorlage der Lohnsteuerkarte bestehen, ist´s Essig, dann sind die Einnahmen anzugeben.
2.) Mir ist noch kein Azubi vor die Linse gekommen, der nicht auf Lohnsteuerkarte gearbeitet hat, lasse mich aber sehr gerne des Besseren belehren!!
__________________
Gruss
"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
"Pecunia non olet"
"Niveau ist keine Tagescreme!"
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07.01.2008, 22:05
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#7
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TP-Member
Registriert seit: Aug 2005
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- Aber in der Regel übernimmt der AG das schon. Muss halt im Vorfeld abgeklärt werden.
- Naja, bei rund 715,- Brutto... das riecht so nach Beschäftigung in der Gleitzone zwischen 400,01 und 800,00 Euro... vielleicht weit hergeholt, aber naja.
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07.01.2008, 22:50
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#8
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TP-Supporter
Registriert seit: Mar 2007
Ort: BaWü
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Zitat:
Zitat von clubber311
- Aber in der Regel übernimmt der AG das schon. Muss halt im Vorfeld abgeklärt werden.
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In der Regel, habe aber auch schon andere Dinge gesehen bzw. abgerechnet (Lohnbereich)
Zitat:
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- Naja, bei rund 715,- Brutto... das riecht so nach Beschäftigung in der Gleitzone zwischen 400,01 und 800,00 Euro... vielleicht weit hergeholt, aber naja.
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Sorry, das ist falsch!
Ein Azubi ist ganz normal sozialversicherungspflicht in allen 4 Zweigen! Die Gleitzonenregelung ist hier nicht anwendbar, genausowenig kann ein Azubi der 400.-- € in seinem Ausbildungsbeschäftigungsverhältnis verdient auf Mini-Job abgerechnet werden.....auch das geht nicht.
__________________
Gruss
"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
"Pecunia non olet"
"Niveau ist keine Tagescreme!"
Geändert von AO Gott (07.01.2008 um 23:02 Uhr).
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07.01.2008, 23:34
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#9
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2005
Ort: Würzburg
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Zitat:
Zitat von AO Gott
Ein Azubi ist ganz normal sozialversicherungspflicht in allen 4 Zweigen! Die Gleitzonenregelung ist hier nicht anwendbar, genausowenig kann ein Azubi der 400.-- € in seinem Ausbildungsbeschäftigungsverhältnis verdient auf Mini-Job abgerechnet werden.....auch das geht nicht.
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Richtisch! 
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Back to business!
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