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Alt 09.01.2008, 02:24   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Dec 2007
noperator macht alles soweit korrekt

Einfache kurze Fragen zu Kleingewerbe


Hallo!

Viel googeln und lesen brachte mir leider keine Antworten auf meine Fragen die letzten Endes noch offen sind. Habe am Freitag mein Gewerbe angemeldet und rückdatieren lassen auf den 01.01.2008.

Generelle Sachen wie, dass die Einnahmen (sind bei Kleingewerbe ja immer brutto) zusammengezählt die 17.500 nicht überschreiten dürfen, sind mir klar.
Ich möchte mich aber jetzt schon auf die Steuererklärung vorbereiten, die ich bis zum 31.05.2009 abgeben muss, und von Anfang an alles richtig machen.

Habe mir dazu Excel-Tabellen gemacht wo ich alles eintragen möchte, nach vereinfachtem Muster der EÜR.

- Dass ich meinen privaten PKW für Dienstfahrten nutzen möchte scheint generell kein Problem darzustellen. Ich notiere mir einfach Uhrzeit, Datum, gefahrene Kilometer und Zweck der Fahrt, und addiere ggfs. noch den Verpflegunsmehraufwand. Die Anzahl der km multipliziere ich mit 30 cent. Die Frage bezieht sich auf die Anzahl der Kilometer. Ich muss z.B. auf eine Schulung nach Frankfurt fahren, Hin- und Rückweg sind gesamt 200km. Nehme ich da nur die einfache Strecke, also 100km, oder kann ich die vollen 200km als Ausgabe rechnen?

- Wenn ich diese Schulung bezahlen muss, taucht die Ausgabe ja bei der Fortbildung auf, oder?

- Kann ich unter Fortbildung auch meine Semestergebühren (Selbstständigkeit ist nebenberuflich, "hauptberuflich" bin ich Student) eintragen?

- Wenn ich zur Ausübung eines Promojobs z.B. Hemden brauche, kann ich diese auch als Ausgaben rechnen, bzw. unter welche Rubrik fallen diese? Unter Waren, Rohstoffe, Hilfsstoffe?

- Kann ich die Beiträge für Unfall-, Kranken (pauschal da studentische KV)- und Lebensversicherung anrechnen? Zu wieviel Prozent? Unter welche Kategorie der Ausgaben fällt das? Unter Leistungen?

- und vielleicht die schwierigste Frage: für Studium und zukünftige Selbstständigkeit musste im Oktober 2007 ein Notebook her. Das Notebook nutze ich zu 25% fürs Studium, 25% privat, und 50% für meine IT-Dienstleistungen. Ist es möglich das Notebook abzuschreiben obwohl es vor Anmeldung des Gewerbes beschafft wurde? Wenn ja, kann ich die 25% Studiumnutzung als Fortbildung sehen, und insgesamt 75% des Kaufpreises abschreiben, oder empfiehlt sich lieber die Abschreibung von 50%?
Es wird ja für 3 Jahre abgeschrieben, ab wann beginne ich das Notebook abzuschreiben? Ab Kaufdatum? Oder darf ich erst ab Januar abschreiben, und somit nur eine Rechnung für 34 statt 36 Monate machen?

- was zählt als Bemessungsgrundlage zur Einstufung in GWG für die Güter die ich 2008 beschaffe? Der Netto- oder der Bruttopreis?

- Auf dieser Seite: http://www.spiegel.de/unispiegel/stu...393345,00.html steht was von Werbekostenpauschale. Die kann ich aber als nicht-Arbeitnehmer nicht verwenden, richtig?

Die Fragen sind doch länger und komplizierter als ursprünglich geplant

Danke für jede Hilfe!

Geändert von noperator (09.01.2008 um 11:05 Uhr).
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Alt 09.01.2008, 11:21   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Zitat:
- Dass ich meinen privaten PKW für Dienstfahrten nutzen möchte scheint generell kein Problem darzustellen. Ich notiere mir einfach Uhrzeit, Datum, gefahrene Kilometer und Zweck der Fahrt, und addiere ggfs. noch den Verpflegunsmehraufwand. Die Anzahl der km multipliziere ich mit 30 cent. Die Frage bezieht sich auf die Anzahl der Kilometer. Ich muss z.B. auf eine Schulung nach Frankfurt fahren, Hin- und Rückweg sind gesamt 200km. Nehme ich da nur die einfache Strecke, also 100km, oder kann ich die vollen 200km als Ausgabe rechnen?
gefahrene Kilometer, also 200 km
wenn es sich um eine regelmäßige Arbeitsstätte handelt gilt die einfache Entfernung.

wenn der PKW zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird geht die 30 Cent-Geschichte natürlich nicht mehr.

Zitat:
- Wenn ich diese Schulung bezahlen muss, taucht die Ausgabe ja bei der Fortbildung auf, oder?
richtig

Zitat:
- Kann ich unter Fortbildung auch meine Semestergebühren (Selbstständigkeit ist nebenberuflich, "hauptberuflich" bin ich Student) eintragen?
nein, das sind Sonderausgaben (Mantelbogen Seite 3) bzw. beim Kindergeld besondere Ausbildungskosten.

Zitat:
- Wenn ich zur Ausübung eines Promojobs z.B. Hemden brauche, kann ich diese auch als Ausgaben rechnen, bzw. unter welche Rubrik fallen diese? Unter Waren, Rohstoffe, Hilfsstoffe?
Privatsache

Zitat:
- Kann ich die Beiträge für Unfall-, Kranken (pauschal da studentische KV)- und Lebensversicherung anrechnen? Zu wieviel Prozent? Unter welche Kategorie der Ausgaben fällt das? Unter Leistungen?
sind Sonderausgaben, also Mantelbogen Seite 3

Zitat:
- und vielleicht die schwierigste Frage: für Studium und zukünftige Selbstständigkeit musste im Oktober 2007 ein Notebook her. Das Notebook nutze ich zu 25% fürs Studium, 25% privat, und 50% für meine IT-Dienstleistungen. Ist es möglich das Notebook abzuschreiben obwohl es vor Anmeldung des Gewerbes beschafft wurde? Wenn ja, kann ich die 25% Studiumnutzung als Fortbildung sehen, und insgesamt 75% des Kaufpreises abschreiben, oder empfiehlt sich lieber die Abschreibung von 50%?
Es wird ja für 3 Jahre abgeschrieben, ab wann beginne ich das Notebook abzuschreiben? Ab Kaufdatum? Oder darf ich erst ab Januar abschreiben, und somit nur eine Rechnung für 34 statt 36 Monate machen?
das Notebook kann zu 100 % als gewillkürtes Betriebsvermögen über die Abschreibung als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Im Gegenzug ist die Privatnutzung zu versteuern, sofern diese vorliegt.
Zu vorweggenommenen Betriebsausgaben gibt es diesen Beitrag:
http://www.traum-projekt.com/forum/1...ht.html#post79

Zitat:
- was zählt als Bemessungsgrundlage zur Einstufung in GWG für die Güter die ich 2008 beschaffe? Der Netto- oder der Bruttopreis?
netto
http://www.traum-projekt.com/forum/1...tml#post808710

Zitat:
- Auf dieser Seite: http://www.spiegel.de/unispiegel/stu...393345,00.html steht was von Werbekostenpauschale. Die kann ich aber als nicht-Arbeitnehmer nicht verwenden, richtig?
richtig, die gilt nur für Arbeitnehmer

Gruß
Sven
__________________
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Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2008, 12:07   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Dec 2007
noperator macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von Sven Beitrag anzeigen
das Notebook kann zu 100 % als gewillkürtes Betriebsvermögen über die Abschreibung als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Im Gegenzug ist die Privatnutzung zu versteuern, sofern diese vorliegt.
Zu vorweggenommenen Betriebsausgaben gibt es diesen Beitrag:
http://www.traum-projekt.com/forum/1...ht.html#post79
Hi Sven!!

Vielen Dank für deine Erläuterungen. Habe mich durch das Ganze durchgelesen, und möchte nun wissen ob ich es richtig verstanden habe:
Da ich das Notebook zu definitiv mehr als 10% betrieblich nutze, kann ich es als gewillkürtes Betriebsvermögen abschreiben. Du schreibst zu 100%, sagst aber, dass im Gegenzug die Privatnutzung zu versteuern ist.
Die Privatnutzung liegt ja vor, zu max. 50%, je nachdem wie man es auslegt. Ich kann also nicht 100% des gewillkürten Betriebsvermögens, sondern nur 50% der Summe abschreiben, richtig?
Und wenn ich das mit den vorweggenommenen Ausgaben richtig verstanden habe, muss ich für 2007 eine Steuererklärung abgeben (obwohl mein Gewerbe laut Gewerbeschein erst am 01.01.2008 begonnen hat), welche im Endeffekt nichts weiter als die Abschreibung des Notebooks als Betriebsausgabe in der EÜR beinhaltet. Natürlich kommen Mantelbogen etc. hinzu. Mit dem Kauf des neuen Notebooks habe ich praktisch begonnen mein Gewerbe vorzubereiten. Kann ich dann theoretisch auch schon ab diesem Zeitpunkt (also Oktober/2007) auch schon Lebens- und Unfallversicherung bei den Sonderausgaben im Mantelbogen eintragen? Ich mein, es bringt mir zwar nix, aber rein theoretisch..
noperator ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2008, 12:14   #4
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Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von noperator Beitrag anzeigen
Kann ich dann theoretisch auch schon ab diesem Zeitpunkt (also Oktober/2007) auch schon Lebens- und Unfallversicherung bei den Sonderausgaben im Mantelbogen eintragen? Ich mein, es bringt mir zwar nix, aber rein theoretisch..
Das hat ja nichts mit dem Gewerbe zu tun, außer das du jetzt halt verpflichtet bist eine EkSt.-Erklärung zu machen, aber das hättest du vorher auch gekonnt.
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2008, 13:10   #5
TP-Junior
 
Registriert seit: Dec 2007
noperator macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
Das hat ja nichts mit dem Gewerbe zu tun, außer das du jetzt halt verpflichtet bist eine EkSt.-Erklärung zu machen, aber das hättest du vorher auch gekonnt.
Hallo dorintia,

was du gerade schreibst wird mir erst jetzt bewusst. Allerdings wirft das wieder neue Fragen auf: wenn diese Sonderausgaben nichts mit dem Gewerbe zu tun haben, welchen Nutzen hat es dann diese Sonderausgaben im Mantelbogen anzugeben?
noperator ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2008, 13:19   #6
TP-Lady-Mod
 
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Sie senken dein zu versteuerndes Einkommen.
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dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2008, 13:21   #7
TP-Insider
 
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
copy bringt sich richtig eincopy bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von noperator Beitrag anzeigen
Hallo dorintia,

was du gerade schreibst wird mir erst jetzt bewusst. Allerdings wirft das wieder neue Fragen auf: wenn diese Sonderausgaben nichts mit dem Gewerbe zu tun haben, welchen Nutzen hat es dann diese Sonderausgaben im Mantelbogen anzugeben?
Besteuert wird Dein Einkommen. Egal aus welchen Quellen das kommt. Aus selbstständiger Arbeit, aus abhängiger Beschäftigung etc. pp.

Sonderausgaben mindern unabhängig von der Einkommensart, also unabhängig von Gewerbe oder Angestelltenverhältnis etc., die Steuerlast.

copy
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Alt 09.01.2008, 15:08   #8
TP-Junior
 
Registriert seit: Dec 2007
noperator macht alles soweit korrekt
Aaaaaachso! Bisher war ich der Meinung, dass nur die EÜR der Steuerminderung beiträgt. Ich habe nirgends Rechnungen gefunden wo Sonderausgaben mitberücksichtigt wurden, bzw. in welchem Maße sie auf den zu versteuernden Gewinn angerechnet werden.

Hab ich es ansonsten richtig verstanden mit dem Abschreiben des Notebooks 3 Beiträge tiefer?
noperator ist offline   Mit Zitat antworten
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