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09.01.2008, 03:10
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Jan 2008
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einfachste verbuchungsform einnahmen/ausgaben?
früher hab ich das in tabellenbücher geschrieben, unnumeriert, aber jede ausgabe mit datum und einem kürzel für ca. ein dutzend ausgaben-gruppen, dann daraus addiert. seit jahren jetzt superminimal, einfachst-excel-liste, ohne datum nur in gruppen die ausgaben untereinander + addiert. dazu hefte ich die sortierten rechnungen der reihe nach ab. aber ich bin unsicher: einerseits, ob es dann nicht gleich völlig überflüssig ist, eine reihenfolge aufrechtzuerhalten, andererseits, ob ich damit den minimalanforderungen genüge und ob die in der eür aufgeführten ausgaben/einnahmen-typen die einzigen sind, nach denen ich meine speziellen gruppieren muß. ich bin freiberufler (fotograf) und befürchte, mit 2007 erstmalig zur voranmeldung einberufen zu werden.
hat jemand eine gute mustertabelle an der hand oder ein tool, das das gleiche macht/machen hilft? das wäre toll und ich und das finanzamt freuen sich ;-)
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09.01.2008, 08:25
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#2
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TP-Senior
Registriert seit: Mar 2007
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Du bist nicht verpflichtet, ein Kassenbuch zu führen, was meiner Meinung nach schon deshalb unmöglich ist , weil du keine Kasse hast.
Da Handelsgesetzbuch und Abgabenordnung gelten für dich nicht.
Aufzeichnungspflichten ergeben sich für dich nur aus §22 UStG, und die Aufzeichnungspflichten beschränken sich im Wesentlichen darauf, dass die Bemessungsgrundlagen für voll steuerpflichtige, ermäßigte und befreite Umsätze getrennt dargestellt werden, was für dich eh nicht in Frage kommt, weil du nur 19%ige Umsätze hast.
Wie du deine Belege sortierst, ergibt sich aus 22 UStG nicht. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung gelten für dich nicht, und selbst wenn, ergäben sich daraus keine Folgen, solange ein fremder Dritter wenigstens die Chance hat, deine Aufzeichnungen mit deinen Belegen abzugleichen. Selbst wenn du die Jahre deiner Belege durchmischen solltest, wichtig ist nur, dass in deiner Januarvoranmeldung das steht, was in den Januar gehört.
Gruß
__________________
Der Wert eines guten Abkommens beruht auf seiner Dauer.
Dschuang Dsi (370-302 v.Chr.), chin. Weiser
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09.01.2008, 10:56
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#3
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TP-Newbie
Registriert seit: Jan 2008
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na, als fotograf hab ich immerhin fast alle einnahmen zu 7 % und ausgaben auch einige. wenn der rest stimmt, bin ich ja sehr beruhigt. finanzkontrollbeamte haben dann ja nicht unbedingt einen beneidenswerten beruf ...
also erstmal vielen dank und einen schönen tag!
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09.01.2008, 14:04
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#4
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TP-Senior
Registriert seit: Mar 2007
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Fotografen und 7%...so lernt man wieder was hinzu.
Gruß
__________________
Der Wert eines guten Abkommens beruht auf seiner Dauer.
Dschuang Dsi (370-302 v.Chr.), chin. Weiser
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09.01.2008, 14:17
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#5
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TP-Newbie
Registriert seit: Jan 2008
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7 %, aber nur bei verwertungen. kunst muß als mixed-media deklariert werden, weil: sonst isses keine. 500.00euro gurskys zb. oder eben meine. in frankreich zb. ist fotografie selbstverständlich anerkannt, 5,5% im gegensatz zu 22. also wird der handel ins ausland verlagert. wieder einige millionen jährlich weniger. diese absurde regelung ist immer wieder bestätigt worden.
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