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Alt 09.01.2008, 10:24   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jan 2008
kaleidoskop macht alles soweit korrekt

Weiterbildung wie verbuchen?


Hallo Zusammen,

ich hoffe bei der Suche das Thema nicht überlesen zu haben.
Aus diesem Grund starte ich einen Thread.

Zunächst die Hintergrundinformation.
In 2007 neues Gewerbe gegründet mit Kleinunt.-Regl.
Ab 2008 freiwillige Regelbesteuerung.
Gewerbe läuft Nebenberuflich.

Fragen:
Ich möchte an einer 10 monatigen Weiterbildung (Webdesign) im Bezug zu meinem angemeldeten Gewerbe (Internetservice) teilnehmen. Kosten 2.900 (UST-frei). Die Weiterbildung hat nichts mit meiner angestellten Haupttätigkeit zu tun. Zahlung des Beitrags in monatl. Raten.
Darf ich die Schulungskosten als Betriebsausgaben in der EÜR geltend machen, oder fallen die Kosten unter Werbungskosten/Sonderausgaben bei der EkSt-Erklärung?
Im Falle der Betriebsausgaben: werden die Kosten als ein Block verbucht (z.B. beim Start) oder die Teilzahlungen im entsprechenden Monat.

Liebe Grüße
-kaleidoskop-
kaleidoskop ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 09.01.2008, 12:30   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
Im Falle der Betriebsausgaben: werden die Kosten als ein Block verbucht (z.B. beim Start) oder die Teilzahlungen im entsprechenden Monat.
im Zeitpunkt der Zahlung als Betriebsausgabe buchen.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
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