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Alt 10.01.2008, 07:20   #1
TP-Member
 
Registriert seit: May 2007
walterschmitz macht alles soweit korrekt

Anfängerfrage


Hallo,
ich muss heute abend meine Steuer-Voranmeldung abschicken (spätestens)...
Beim letzten Mal habe ich nur eine Null-Meldung geschickt, da war ja kaum was zu beachten.
Diesmal ist direkt das Jahresende dabei... (weiss nicht, ob es das ganze für mich komplizierter macht...)

OK.

also... ich habe hier eine Quittung liegen, auf der 2 Posten sind.
Jeweils ausgewiesen die Mwst.

Ich gebe jetzt das ganze in die entsprechenden Felder von Elster ein und schicke das online ab.
Nachträglich muss ich jetzt die Quittung(en) ans Finanzamt schicken, wenn ich das richtig verstanden habe?
Wie mache ich das genau...
1.) Anschreiben beilegen, oder kann das ein formloses Schreiben sein? (Nur Steuernummer sollte vorhanden sein...)
2.) Muss man die Quittungen durch nummerieren oder sortieren... und werden die bei Elster auch mit einer Nummer oder Kennzeichnung versehen, oder wird bei Elster nur der Gesamtbetrag aufgelistet und das Finanzamt hat sich die Summe selbst zu errechnen?
3.) Schickt man Original-Quittungen an das Finanzamt oder nur Kopien? In diesem Fall der besagten Quittung ist die Quittung gleichzeit Garantie-Beleg, den ich 1 bis 2 Jahre aufheben muss (für die Garantie, für was anderes weiss ich noch nicht, falls es noch andere Auflagen von anderen Stellen geben sollte). Falls etwas kaputt gehen sollte, dann muss ich den Beleg natürlich haben, daher kann ich eigentlich den Originalbeleg nicht wegschicken. Was macht man in einem solchen Fall.
4.) Unter anderem war dabei ein Monitor. Muss ich den über mehrere Jahre ansetzen, oder hat das gar nichts mit der Umsatz-Steuer-Anmeldung zu tun, da dies in den Jahres-Abschluss rein kommt. Ich glaube, dass dies eher in den Jahresabschluss rein gehört.

Andere Frage:
Ich habe für das Büro eine Kaffee-Maschine gekauft.
1.) Kann ich davon die MwSt / USt beim Finanzamt angeben oder wird sowas nicht akzeptiert... weil es nicht zu einer Büroausstattung gehört?
2.) Wenn ich diese Kaffeemaschine angeben könnte... dann wohl auch erst den Netto-Betrag bei der Jahresabrechnung, wenn ich es richtig sehe.

Danke für eure Hilfe...
Ich weiss. Manche fragen sind sicherlich dumm, aber als Anfänger bin ich mir nicht 100%ig sicher, wo was angegeben werden darf und was alles angegeben werden darf.

Wäre für kurze Erklärungen dankbar...

Gruss
walterschmitz ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 10.01.2008, 15:33   #2
TP-Member
 
Registriert seit: Aug 2005
clubber311 macht alles soweit korrekt
Hi, also für die Umsatzsteuervoranmeldung musst du gar nichts ans Finanzamt schicken. Ich gehe mal davon aus, dass du die VA Jährlich machst. Über Elster übermittelst du lediglich deinen den Betrag, den du ans FA zahlen musst, bzw. das was du rausbekommst.

Kurzum nimmst du die Summe der Mehrwertsteuerbeträge aus all deinen Ausgangsrechnungen, minus der Summe der Vorsteuer aus deinen Eingangsrechnungen. Somit hast du die Zahllast / den Überschuss ermittelt.

So, deine Belege behältst du alle schön in einem Ordner bei Dir zuhause, bzw. bringst diese zu deinem Steuerberater, der dir dann den Jahresabschluss und die Einkommensteuererklärung macht.

Das Thema Abschreibungen (Monitor) usw. würde ich mir an deiner Stelle auch von einem Steuerberater erklären lassen. Oder du schaust hier im Forum mal unter AfA, oder Abschreibungen oder so.

Kaffeemaschine...hmm, Auslegungssache. Du könntest ja Kunden erwarten und denen bietest du dann was zu trinken an. Ist Geschäftsfördernd, also könnte man es als Betriebsbedarf sehen.
clubber311 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2008, 18:25   #3
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Öhm... bissl durcheinander find ich...

was willst du denn nun machen? Die USt.-VA für Dezember und/oder die USt.-Erklärung für 2007 inkl. EÜR für 2007?

Mach erstmal ganz normal die USt.-VA für Dezember.

Für den jährlichen Kram kann ich dir http://www.easyct.de/ empfehlen.

Ich mach natürlich die monatlichen VA auch mit Hilfe von EasyCash&Tax - also vielleicht doch erst alles einbuchen...
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2008, 20:17   #4
TP-Member
 
Registriert seit: May 2007
walterschmitz macht alles soweit korrekt
Hallo erst einmal danke für den Hinweis (von beiden).

bzgl. der Voranmeldung... das mach ich mit Elster... ok, ich habe im Dezember nur die beiden Ausgaben gehabt, weil ich gerade erst anfange...

Aber irgendwie muss man halt anfangen. Ich habe auch im Dezember erst angefangen (insgesamt), daher wird sich da nicht so viel tun.

OK... mir war u.a. nicht klar, dass ich die Belege zuhause behalten kann.
Ich werde sie sicherlich dann im Jahresabschluss mit weggeben müssen, geh ich von aus.

Also.. .monatlich (momentan noch) melde ich die USt an und habe dann ein plus oder minus (also zu zahlen oder zu bekommen).

Das ganze geht aber erst einmal Beleg los (so zu sagen), wenn ich euch richtig verstanden habe.

OK.
Auch bzgl. des Links... vielen Dank.
Ich werde es mir anschauen, was man da machen kann und ob ich das Programm für mich nutzen kann.

Gruss
walterschmitz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2008, 20:26   #5
TP-Lady-Mod
 
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Zitat:
Zitat von walterschmitz Beitrag anzeigen
OK... mir war u.a. nicht klar, dass ich die Belege zuhause behalten kann.
Ich werde sie sicherlich dann im Jahresabschluss mit weggeben müssen, geh ich von aus..
Nein, auch da nicht. Selbstverständlich musst du entsprechende Belege haben und diese sind 10 Jahre aufzubewahren. Vorzulegen sind sie nur auf Nachfrage des FA oder wenn der Steuerprüfer kommt.
__________________
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Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2008, 20:31   #6
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Registriert seit: Aug 2005
clubber311 macht alles soweit korrekt
Glaub "walterschmitz" meinte dem Steuerberater übergeben. Dann bekommt man sie ja wieder zurück :-)
clubber311 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2008, 20:40   #7
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Zitat:
Zitat von walterschmitz Beitrag anzeigen
4.) Unter anderem war dabei ein Monitor. Muss ich den über mehrere Jahre ansetzen, oder hat das gar nichts mit der Umsatz-Steuer-Anmeldung zu tun, da dies in den Jahres-Abschluss rein kommt. Ich glaube, dass dies eher in den Jahresabschluss rein gehört.
Die Umsatzsteuer für eine gewerbliche Ausgabe holst du dir in dem Monat zurück in dem du die Ausgabe hattest - komplett.
Die Nettoausgabe muss u.U. je nach Höhe des Betrages über mehrere Jahre (monategenau) verteilt werden. Bis 2007 galt ein Wirtschaftsgut noch als geringfügig (GWG) und konnte im Kaufjahr komplett geltend gemacht werden wenn der Betrag unter 410 € lag.
__________________
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Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2008, 20:57   #8
TP-Member
 
Registriert seit: May 2007
walterschmitz macht alles soweit korrekt
ok, das mit den Belegen hab ich verstanden ;-)

Sorry... bin noch blutiger Anfänger... daher die dummen Fragen / Nachfragen

OK, das mit der USt... ich mach z.B. monatlich die Meldung... und wenn ich mehr ausgegeben habe, als ich eingenommen habe (aus Sicht der USt / MwSt gesehen) dann bekomme ich am Ende des Monats vom FA den entsprechenden mehr ausgegeben Steuerbetrag zurück (ich geh mal von Überweisung auf ein Konto aus, welches ich in der Meldung angeben muss)

Ich hoffe, jetzt lieg ich richtig, mit der Vorstellung, wie es läuft...
walterschmitz ist offline   Mit Zitat antworten
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