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15.01.2008, 16:44
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2008
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Kleinunternehmer §19 UStG - Pro - Contra?
Hallo,
hier ist ja einiges zu §19 UStG zu lesen, dennoch will ich nochmal nachfragen.
Ich habe Gewerbe (Einzelunternehmen) angemeldet und stehe nun vor der schwierigen Frage: §19 UStG nutzen oder nicht?
Ich werde vor allem Beratung und Softwareentwicklung machen, also keinen Handel oder so. Evtl. werde aber Aufträge an andere weitergereicht, die dann mir eine Rechnung schreiben, evtl aber auch Stundenten, die ich anstelle...
Habe ich folgende Fragen im Kopf:
- Ist es evtl. von Nachteil, wenn man einem Unternehmen keine Ust. ausweisen kann? Bestehen einige darauf?
- Welcher Aufwand kommt auf mich zu, wenn ich Ust. erhebe und ausweise?
-- Monatliche oder (wohl eher) vierteljährliche Anmeldung der Ust. (Wann muss die eigentlich beim FA sein?)
-- Wie oft will das FA eine Zahlung?
-- Fällt die Vorauszahlung auch an, wenn bei mir selbst nichts angefallen ist?
- Wie hoch darf im ersten Jahr mein Umsatz sein?
Im gesetz steht Vorjahr <17.500, aktuelles <50.000. Bei mir gibt es nun kein Vorjahr, gilt dann die 50.000er Grenze?
Falls 17.500: Was passiert, wenn ich doch über die Grenze rutschen sollte? Ist ein bisschen mehr erlaubt? Was ist, wenn man deutlich drüber liegt?
Wäre dankbar, wenn jemand Licht in dieses für mich noch dunkle Gebiet bringen kann.
Schöne Grüße
Peter
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15.01.2008, 17:12
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#2
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von pewe
...hier ist ja einiges zu §19 UStG zu lesen, dennoch will ich nochmal nachfragen.
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Ist auch alles schonmal beantwortet.
Zitat:
Zitat von pewe
- Ist es evtl. von Nachteil, wenn man einem Unternehmen keine Ust. ausweisen kann? Bestehen einige darauf?
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Ja, durchaus. Mit ein bissl Überzeugungsarbeit wirst du zwar bei etlichen was erreichen, aber ein Teil wird bleiben.
Zitat:
Zitat von pewe
-- Monatliche oder (wohl eher) vierteljährliche Anmeldung der Ust. (Wann muss die eigentlich beim FA sein?)
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Im ersten Jahr monatlich, bis zum 10. des Folgemonats. Je nach Zahllast kann das FA danach einen längeren Zyklus festlegen.
Zitat:
Zitat von pewe
-- Wie oft will das FA eine Zahlung?
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Innerhalb von 10 Tagen nach der USt.-VA, glaub ich.
Zitat:
Zitat von pewe
...-- Fällt die Vorauszahlung auch an, wenn bei mir selbst nichts angefallen ist?
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Wie meinst du das? Ein Erstattungsanspruch aus deinen Ausgaben wird gegen die USt. deiner Einnahmen gerechnet und je nach Vorzeichen musst du was zahlen oder bekommst was erstattet.
Zitat:
Zitat von pewe
...- Wie hoch darf im ersten Jahr mein Umsatz sein?
Im gesetz steht Vorjahr <17.500, aktuelles <50.000. Bei mir gibt es nun kein Vorjahr, gilt dann die 50.000er Grenze?
Falls 17.500: Was passiert, wenn ich doch über die Grenze rutschen sollte? Ist ein bisschen mehr erlaubt? Was ist, wenn man deutlich drüber liegt?
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Dein Umsatz muss dauerhaft unter 17500 € bleiben - mit bissl mehr ist da nix. Es müssen immer beide Bedingungen für die Kleinunternehmerregelung zutreffen: im laufenden Jahr nicht mehr als 50000 €, im Vorjahr nicht mehr als 17500 €. Das erste Jahr ist sozusagen das Vorjahr.
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15.01.2008, 17:51
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2008
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Zitat:
Zitat von dorintia
Ist auch alles schonmal beantwortet. 
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Danke, dass Du trotzdem nochmal schreibst
Zitat:
Zitat von dorintia
Im ersten Jahr monatlich, bis zum 10. des Folgemonats. Je nach Zahllast kann das FA danach einen längeren Zyklus festlegen.
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Kann man da nicht evtl. von Anfang an was längeres vereinbaren?
Zitat:
Zitat von dorintia
Wie meinst du das? Ein Erstattungsanspruch aus deinen Ausgaben wird gegen die USt. deiner Einnahmen gerechnet und je nach Vorzeichen musst du was zahlen oder bekommst was erstattet.
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Zahle ich immer nur das, was ich anmelde? Meine mich zu erinnern, dass sie von einem Bekannten auch was haben wollten, obwohl seine Umsätze gegen 0 gingen...
Zitat:
Zitat von dorintia
Dein Umsatz muss dauerhaft unter 17500 € bleiben - mit bissl mehr ist da nix. Es müssen immer beide Bedingungen für die Kleinunternehmerregelung zutreffen: im laufenden Jahr nicht mehr als 50000 €, im Vorjahr nicht mehr als 17500 €. Das erste Jahr ist sozusagen das Vorjahr.
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Also 17.500 für dieses Jahr. Wenn ich dann nächstes Jahr unter 50.000 liege ist es für beide Jahre noch ok, aber ich muss ab dem 3. Jahr ust berechnen, oder?
Wo kann man das mit dem ersten Jahr nachlesen? Müsste ja irgendwo im Gesetz zu finden sein, oder?
Und wie wird verfahren, wenn die Grenze überschritten wird? Ich kann ja nicht einfach neue Rechungen an meine Kuden schicken...
mfg, Peter
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15.01.2008, 20:38
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#4
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Zitat:
Zitat von pewe
- Ist es evtl. von Nachteil, wenn man einem Unternehmen keine Ust. ausweisen kann? Bestehen einige darauf?
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Die Frage hört man dauern wieder. Nur: Wie viele potentielle Firmenkunden hast Du wenn Du *realistisch* bist?
Zitat:
(Wann muss die eigentlich beim FA sein?)
-- Wie oft will das FA eine Zahlung?
-- Fällt die Vorauszahlung auch an, wenn bei mir selbst nichts angefallen ist?
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10. des Folgemonats, immer wenn was angefallen ist, VA ja, auch wenn kein Umsatz war.
Zitat:
- Wie hoch darf im ersten Jahr mein Umsatz sein?
Im gesetz steht Vorjahr <17.500, aktuelles <50.000. Bei mir gibt es nun kein Vorjahr, gilt dann die 50.000er Grenze?
Falls 17.500: Was passiert, wenn ich doch über die Grenze rutschen sollte? Ist ein bisschen mehr erlaubt? Was ist, wenn man deutlich drüber liegt?
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Wenn Du ihn jetzt schon höher *schätz* mußt Du direkt Regelbesteuerung machen. Wenn Du ihn jetzt unter 17.500 schätzt und am Ende zwischen 17.500 Euro kommst soltle nichts passieren, wenn Du über 50.000 kommst musst Du auf alles Umsatzsteuer nachzahlen.
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15.01.2008, 20:51
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2008
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Zitat:
Zitat von ThomasMo
Die Frage hört man dauern wieder. Nur: Wie viele potentielle Firmenkunden hast Du wenn Du *realistisch* bist?
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Ich werde keine Privatkunden haben, nur Firmenkunden und vielleicht den einen oder anderen Verein. Aktuell sind es 4 Firmenkunden, davon 3 mit Wunsch nach längerfristigem Beratungsvertrag, ich hoffe aber es werden noch mehr werden ... ist in Arbeit.
Zitat:
Zitat von ThomasMo
10. des Folgemonats, immer wenn was angefallen ist, VA ja, auch wenn kein Umsatz war.
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Ok. Verstehe. Umstellen auf Quartal oder Jahr kann man das von Anfang an dann wohl nicht...
Dauerfristverlängerung sollte man machen -nimmt etwas den stress, oder?
Zitat:
Zitat von ThomasMo
Wenn Du ihn jetzt schon höher *schätz* mußt Du direkt Regelbesteuerung machen. Wenn Du ihn jetzt unter 17.500 schätzt und am Ende zwischen 17.500 Euro kommst soltle nichts passieren, wenn Du über 50.000 kommst musst Du auf alles Umsatzsteuer nachzahlen.
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Wenn es weniger gut läuft werde ich unter 17.500 liegen. Wenn es sehr gut läuft doch deutlich über 20.000.
Zitat:
Zitat von ThomasMo
Wenn Du ihn jetzt unter 17.500 schätzt und am Ende zwischen 17.500 Euro kommst soltle nichts passieren, ...
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Du meinst zwischen 17.500 und 50.000?
Vermutlich sollte ich doch lieber die Finger von §19 lassen...
Hatte das mit dem Vorjahr anders gedeutet. Mein Gedanke war, dass ja im Vorjahr nichts eingenommen wurde, weil das Gewerbe nicht existierte und ich dieses Jahr bis 50.000 Platz habe.
Geändert von pewe (15.01.2008 um 20:57 Uhr).
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15.01.2008, 20:57
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#6
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Zitat:
Zitat von pewe
Du meinst zwischen 17.500 und 50.000?
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Yeap.
Zitat:
Vermutlich sollte ich doch lieber die Finger von §19 lassen...
Hatte das mit dem Vorjahr anders gedeutet. Mein Gedanke war, dass ja im Vorjahr nichts eingenommen wurde, weil das Gewerbe nicht existierte und ich dieses Jahr bis 50.000 Platz habe.
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Darfst Du an sich auch, aber eben nicht, wenn Du jetzt schon in einer realistischen Schätzung davon ausgehst, dass es am Ende mehr als 17.500 sind.
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15.01.2008, 20:59
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#7
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2008
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Du bist ja schnell. Habe eben noch was editiert
Zitat:
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Darfst Du an sich auch, aber eben nicht, wenn Du jetzt schon in einer realistischen Schätzung davon ausgehst, dass es am Ende mehr als 17.500 sind.
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D.h. wenn ich unter 17.500 schätze, dürtfte ich auch im ersten Jahr "versehendlich" bis zu 50.000 einnehmen? Kennst Du dazu Literatur, wo man das nochmal nachlesen kann?
Kannst Du was zur Dauerfristverlängerung sagen? Sollte man die machen? Hat keine wirklichen Nachteile und verrigert den Stress etwas, oder?
Danke für Eure wirklich hilfreichen Antworten.
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15.01.2008, 21:04
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#8
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Zitat:
Zitat von pewe
D.h. wenn ich unter 17.500 schätze, dürtfte ich auch im ersten Jahr "versehendlich" bis zu 50.000 einnehmen? Kennst Du dazu Literatur, wo man das nochmal nachlesen kann?
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Sofern Dir das FA glaubt, dass die Überschreitung am Anfang des JAhres nicht abzusehen war: Ja. Hausieren gehen würde ich mit der Absicht aber nicht...
Dauerfristverlängerung sagt mir nichts.
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15.01.2008, 21:14
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#9
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2008
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Zitat:
Zitat von ThomasMo
Sofern Dir das FA glaubt, dass die Überschreitung am Anfang des JAhres nicht abzusehen war: Ja. Hausieren gehen würde ich mit der Absicht aber nicht...
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Zitat:
Zitat von ThomasMo
Dauerfristverlängerung sagt mir nichts.
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Abgabe der VA zum 10. aber einen Monat später. Also für März erst zum 10.Mai.
Der Link ist etwas älter aber ich fand ihn interessant :
http://www.banktip.de/rubrik2/15709/...laengerung.htm
Weiß halt nicht, ob das irgendwelche Nachteile mit sich bringt.
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15.01.2008, 21:17
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#10
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TP-Veteran
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von pewe
Kannst Du was zur Dauerfristverlängerung sagen? Sollte man die machen? Hat keine wirklichen Nachteile und verrigert den Stress etwas, oder?
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Wenn Du schon damit rechnest, dass Du es bis zum 10. des Folgemonats nicht auf die Reihe bekommst, die UStVA zu machen, was macht Dich so sicher, dass Du es zum nächsten Monatszehnten hinbekommst? Irgendwann hast Du den "Stress".
copy
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15.01.2008, 21:19
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#11
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Wie heißt es so schön: Verschiebe nie auf morgen, was Du heute schon kannst besorgen 
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15.01.2008, 23:33
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#12
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2008
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Zitat:
Zitat von copy
Wenn Du schon damit rechnest, dass Du es bis zum 10. des Folgemonats nicht auf die Reihe bekommst, die UStVA zu machen, was macht Dich so sicher, dass Du es zum nächsten Monatszehnten hinbekommst? Irgendwann hast Du den "Stress".
copy
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Habe nie gesagt, dass ich es nicht hinbekommen würde. Habe nur das wiedergegeben, was ich gelesen bzw verstanden hatte (genannte URL).
Wenn es die Option gibt, kann man das ja nutzen. Nachteile sehe ich erstmal keine. Vorteile? Etwas mehr Zeit für VA, Geld ist länger auf dem eigenen Konto und bringt Zinsen (viel ist das nicht, aber kleinvieh macht auch mist
Außerdem noch: http://www.akademie.de/fuehrung-orga...aengerung.html
PS: Was ist denn mit dem server los?
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15.01.2008, 23:42
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#13
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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PS: Was ist denn mit dem server los?
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http://www.traum-projekt.com/forum/2...-downtime.html
Zitat:
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Nachteile sehe ich erstmal keine.
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die Geschichte mit der Sondervorauszahlung hast du gelesen, oder???
Gruß
Sven
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16.01.2008, 09:54
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#14
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TP-Senior
Registriert seit: May 2007
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hier kann ich pewe nur dringend zu einer Erstberatung bei einem Steuerberater raten, denn hier geht doch einiges quer und ein Forum ist auch nicht der richtige Ratgeber, da doch einige antworten, die zum Teil keine Ahnung haben!
Gruß E.
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16.01.2008, 11:32
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#15
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von eugenie
da doch einige antworten, die zum Teil keine Ahnung haben!
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Muss sowas eigentlich sein?
Das hier ist ein öffentliches Forum, jemand stellt eine Frage und andere versuchen diese nach Ihrem Wissen zu beantworten. Das dieses nicht immer 100% ig ist und vielleicht auch erst mehrere Antworten zu einer zufriedenstellenden Antwort führen mag ja sein.
Aber das hier ist kein Forum für Steuerberater oder Rechtsexperten - die sollten mit ihren Antworten sowieso vorsichtiger sein.
Überall steht dran das es hier keine individuelle Rechtsberatung gibt und ich setze einfach mal voraus das dies von den Fragenden auch gelesen wird.
Ich mein... du kannst ja unter jede Frage deinen Hinweis auf die Erstberatung beim Steuerberater schreiben, aber die "Seitenhiebe" kannst du dir imho sparen.
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