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Alt 16.01.2008, 09:59   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: Köln
as02011961 macht alles soweit korrekt

Nachzahlung Kinderbetreuungskosten


Guten Tag erstmal,
ich habe gestern Abend an unserer Steuererklärung 2007 gearbeitet und bin über folgenden Punkt gestolpert:

Im Jahr 2007 mußten wir insgesamt 3 Nachzahlungen für die Jahre 2004, 2005 und 2006 für unsere beiden Kinder leisten, da die Einstufung der Kindergarten-Elternbeiträge aktualisiert wurde. Die Nachzahlungen beliefen sich auf immerhin 2.930 €.

Wie kann ich diese Aufwendungen in der Steuererklärung für 2007 berücksichtigen, da die Zahlung im Jahr 2007 geleistet wurde, die Betreuungskosten aber für die Vorjahre galten?

Vielen Dank für eine schnelle Hilfe im Voraus.

Mit freundlichem Gruß
Andreas Scholz
as02011961 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 16.01.2008, 10:03   #2
TP-Senior
 
Registriert seit: May 2007
eugenie macht alles soweit korrekt
die Frage steht doch schon in anderen Foren und wurde mE beantwortet!
eugenie ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.01.2008, 10:09   #3
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: Köln
as02011961 macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von eugenie Beitrag anzeigen
die Frage steht doch schon in anderen Foren und wurde mE beantwortet!
Das stimmt nur zum Teil. Bisher habe ich mit den eingegangenen Antworten keine eindeutige Beantwortung meiner Frage erhalten, sondern eher steuerrechtliche Grundsatzdiskussionen.
as02011961 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.01.2008, 13:47   #4
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
was war denn da die Aussage?

§ 4f EStG ist hier m.E. nicht anwendbar aufgrund der zeitlichen Anwendungsbeschränkung (§ 52 Abs. 12c EStG). Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 und 8 EStG denke ich passen auch nicht, zumal dort wohl ähnliche Anwendungszeiträume gelten und was bleibt dann über??? Wann ist § 33c EStG noch gleich weggefallen? Außerdem wonach wollte man das ganze ändern? § 175 AO?

Vermutlich letzteres § 33c EStG über § 175 AO. Da müsste man aber tiefer graben und das gibt das Forum nicht her, sondern der Steuerberater.

Dennoch ein interessanter Fall

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.01.2008, 19:13   #5
TP-Supporter
 
Benutzerbild von AO Gott
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: BaWü
AO Gott ist auf einem guten Weg
§ 33c ist letztmalig für VZ 2005 anzuwenden. Ab VZ 06 greift § 4f bzw. § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG.

Gegen die Steuerfestsetzungen 2004-2006 ist nicht zufälligerweise Einspruch eingelegt worden? Dann bräuchte man ja keine Korrekturnorm.

Ansonsten,wenn dann § 175 AO.

Ab zum Steuerberater!
__________________
Gruss

"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
"Pecunia non olet"
"Niveau ist keine Tagescreme!"
AO Gott ist offline   Mit Zitat antworten
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