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Alt 17.01.2008, 23:48   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jan 2008
Deluxxe84 macht alles soweit korrekt

Kapitalertragssteuer bei Privatperson


Hallo zusammen ich bin neu hier und habe mich mit der KeSt auseinander gesetzt und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen :-)

Angenommen ich als Privatperson gelange über den steuerlichen Freibetrag hinaus so dass ich Kapitalertragssteuer auf meine Zinsen zu zahlen habe. Erhalte ich diese nicht bei Jahresabschluss vom Finanzamt wieder? Oder Irre ich mich?
Falls dem so ist(ich erhalte sie vom Finanzamt wieder) welchen direkten Nachteil bringt mir die Kapitalsteuer

Ich hoffe ihr könnt mir Auskunft geben

Viele Grüße
Deluxxe84 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 18.01.2008, 10:27   #2
TP-Senior
 
Registriert seit: May 2007
eugenie macht alles soweit korrekt
Hallo,

die KapErtrSt ist mit der Lohnsteuer zu vergleichen: sie wird vorab abgezogen und dann bei der ESt-Erklärung wieder angerechnet.

Lohn 15000,-- abz. Lohnsteuer/Soli ca. 2000,--
Zinserträge 2001,-- abz. KapErtrSt/Soli 379,80 ( FB 801,-- berücksichtigt)

Veranlagung 15.000,-- abz. WK ca. 1200,--
Zinsen 2001 abz. 801,--

Sonderausgaben z.B. 3500,--

= 11.500,-- zu versteuern
ESt/Soli ( nur geschätzt, nicht nach Tabelle) 2.150,-- abz. Lohnsteuer/KapErtrSt = Guthaben 229,80

Gruß E.
eugenie ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.01.2008, 11:14   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Feb 2007
deluxxe macht alles soweit korrekt
Vielen Dank schonmal für die schnelle Antwort,

dann lag ich mit meiner Aussage richtig, und da stellt sich meine Frage, aus welchem Grund von Privatpersonen gegen die KeSt gewettert wird, wenn sie über den Jahresabschluss(Stuererklärung) wieder einholbar ist...?
deluxxe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.01.2008, 11:32   #4
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Zitat:
Zitat von deluxxe Beitrag anzeigen
wenn sie über den Jahresabschluss(Stuererklärung) wieder einholbar ist...?
Wenn ich das richtig verstehe ist sie das nicht - nicht immer und von jedem. Denn dann bräuchte sie erst gar nicht erhoben werden.
Wenn jemand durch bspw. entsprechende Beträge an Sonderausgaben sein zu versteuerndes Einkommen senken kann - kann er natürlich diesen Anteil an Steuern voll oder teilweise auffangen/ausgleichen.
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.01.2008, 12:26   #5
TP-Junior
 
Registriert seit: Feb 2007
deluxxe macht alles soweit korrekt
Genau in diesem Ansatz stellte sich bei mir die Frage,
mir wurde von einem Bank Azubi gesagt das die KeSt über den jahresabschluss vom Finanzamt einzuholen sei
deluxxe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.01.2008, 12:38   #6
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Wie schon geschrieben wurde... wie die Lohnsteuer.

Der Kapitalertrag gehört zu den Einkünften - muss versteuert werden. Die von den Banken einbehaltene Kap.-Ertragssteuer ist die Vorauszahlung dafür.
Die entgültige Steuerfestsetzung wird durch die EkSt.-Erklärung ermittelt und das ist von so vielen persönlichen Faktoren abhängig...
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.01.2008, 13:44   #7
TP-Junior
 
Registriert seit: Feb 2007
deluxxe macht alles soweit korrekt
Ergo es ist durchaus möglich nicht gesamten betrag zurück erstattet zu bekommen..
deluxxe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.01.2008, 17:25   #8
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Registriert seit: Mar 2007
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AO Gott ist auf einem guten Weg
Zitat:
Zitat von deluxxe Beitrag anzeigen
Ergo es ist durchaus möglich nicht gesamten betrag zurück erstattet zu bekommen..
Die Kapitalertragsteuer bzw. der Zinsabschlag wird ja pauschaliert in Höhe von 25% erhoben (auf etwaige Feinheiten gehe ich nicht ein) und ist nichts anderes wie eine Einkommensteuervorauszahlung auf deine steuerpflichtigen Einkünfte.

Dein persönlicher Steuersatz kann aber darüber oder auch darunter liegen, je nachdem wie hoch deine anderen Einkünfte sind. Dies weiß aber die Bank ja nicht und kann somit nicht individuell mehr oder weniger einbehalten.

Wenn also hohe Einkünfte vorliegen und man z.B. im Spitzensteuersatz liegt, dann sind die 25% einbehaltene Kapitalertragsteuer bzw. Zinsabschlag zu gering und es sehr gut möglich, dass man nachzahlen muss.

Umgekehrt, wenn dein persönlicher STeuersatz unter den 25% liegt, gibt´s regelmäßig eine Erstattung.
__________________
Gruss

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AO Gott ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.01.2008, 17:38   #9
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... und weil die ganze Sache so fürchterlich einfach ist wird ab 2009 die Abgeltungsteuer eingeführt
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Alt 18.01.2008, 17:42   #10
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Zitat:
Zitat von Sven Beitrag anzeigen
... und weil die ganze Sache so fürchterlich einfach ist wird ab 2009 die Abgeltungsteuer eingeführt
.....die für meinem Geschmack eher noch komplizierter ist. Abgeltungscharakter, ABER mit Ausnahme der Veranlagungsoption und dann mit Anrechnung,.........und bei bestimmten Sachverhalten, dann doch Veranlagungspflicht....HÄH????????????????????????????????????????

"Gott, laß Hirn vom Himmel fallen"
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