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17.01.2008, 23:48
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Jan 2008
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Kapitalertragssteuer bei Privatperson
Hallo zusammen ich bin neu hier und habe mich mit der KeSt auseinander gesetzt und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen :-)
Angenommen ich als Privatperson gelange über den steuerlichen Freibetrag hinaus so dass ich Kapitalertragssteuer auf meine Zinsen zu zahlen habe. Erhalte ich diese nicht bei Jahresabschluss vom Finanzamt wieder? Oder Irre ich mich?
Falls dem so ist(ich erhalte sie vom Finanzamt wieder) welchen direkten Nachteil bringt mir die Kapitalsteuer
Ich hoffe ihr könnt mir Auskunft geben
Viele Grüße
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18.01.2008, 10:27
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#2
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TP-Senior
Registriert seit: May 2007
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Hallo,
die KapErtrSt ist mit der Lohnsteuer zu vergleichen: sie wird vorab abgezogen und dann bei der ESt-Erklärung wieder angerechnet.
Lohn 15000,-- abz. Lohnsteuer/Soli ca. 2000,--
Zinserträge 2001,-- abz. KapErtrSt/Soli 379,80 ( FB 801,-- berücksichtigt)
Veranlagung 15.000,-- abz. WK ca. 1200,--
Zinsen 2001 abz. 801,--
Sonderausgaben z.B. 3500,--
= 11.500,-- zu versteuern
ESt/Soli ( nur geschätzt, nicht nach Tabelle) 2.150,-- abz. Lohnsteuer/KapErtrSt = Guthaben 229,80
Gruß E.
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18.01.2008, 11:14
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Feb 2007
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Vielen Dank schonmal für die schnelle Antwort,
dann lag ich mit meiner Aussage richtig, und da stellt sich meine Frage, aus welchem Grund von Privatpersonen gegen die KeSt gewettert wird, wenn sie über den Jahresabschluss(Stuererklärung) wieder einholbar ist...?
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18.01.2008, 11:32
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#4
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von deluxxe
wenn sie über den Jahresabschluss(Stuererklärung) wieder einholbar ist...?
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Wenn ich das richtig verstehe ist sie das nicht - nicht immer und von jedem. Denn dann bräuchte sie erst gar nicht erhoben werden.
Wenn jemand durch bspw. entsprechende Beträge an Sonderausgaben sein zu versteuerndes Einkommen senken kann - kann er natürlich diesen Anteil an Steuern voll oder teilweise auffangen/ausgleichen.
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18.01.2008, 12:26
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: Feb 2007
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Genau in diesem Ansatz stellte sich bei mir die Frage,
mir wurde von einem Bank Azubi gesagt das die KeSt über den jahresabschluss vom Finanzamt einzuholen sei
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18.01.2008, 12:38
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#6
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Wie schon geschrieben wurde... wie die Lohnsteuer.
Der Kapitalertrag gehört zu den Einkünften - muss versteuert werden. Die von den Banken einbehaltene Kap.-Ertragssteuer ist die Vorauszahlung dafür.
Die entgültige Steuerfestsetzung wird durch die EkSt.-Erklärung ermittelt und das ist von so vielen persönlichen Faktoren abhängig...
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18.01.2008, 13:44
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#7
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TP-Junior
Registriert seit: Feb 2007
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Ergo es ist durchaus möglich nicht gesamten betrag zurück erstattet zu bekommen..
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18.01.2008, 17:25
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#8
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TP-Supporter
Registriert seit: Mar 2007
Ort: BaWü
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Zitat:
Zitat von deluxxe
Ergo es ist durchaus möglich nicht gesamten betrag zurück erstattet zu bekommen..
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Die Kapitalertragsteuer bzw. der Zinsabschlag wird ja pauschaliert in Höhe von 25% erhoben (auf etwaige Feinheiten gehe ich nicht ein) und ist nichts anderes wie eine Einkommensteuervorauszahlung auf deine steuerpflichtigen Einkünfte.
Dein persönlicher Steuersatz kann aber darüber oder auch darunter liegen, je nachdem wie hoch deine anderen Einkünfte sind. Dies weiß aber die Bank ja nicht und kann somit nicht individuell mehr oder weniger einbehalten.
Wenn also hohe Einkünfte vorliegen und man z.B. im Spitzensteuersatz liegt, dann sind die 25% einbehaltene Kapitalertragsteuer bzw. Zinsabschlag zu gering und es sehr gut möglich, dass man nachzahlen muss.
Umgekehrt, wenn dein persönlicher STeuersatz unter den 25% liegt, gibt´s regelmäßig eine Erstattung.
__________________
Gruss
"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
"Pecunia non olet"
"Niveau ist keine Tagescreme!"
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18.01.2008, 17:38
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#9
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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... und weil die ganze Sache so fürchterlich einfach ist wird ab 2009 die Abgeltungsteuer eingeführt 
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18.01.2008, 17:42
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#10
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TP-Supporter
Registriert seit: Mar 2007
Ort: BaWü
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Zitat:
Zitat von Sven
... und weil die ganze Sache so fürchterlich einfach ist wird ab 2009 die Abgeltungsteuer eingeführt 
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.....die für meinem Geschmack eher noch komplizierter ist. Abgeltungscharakter, ABER mit Ausnahme der Veranlagungsoption und dann mit Anrechnung,.........und bei bestimmten Sachverhalten, dann doch Veranlagungspflicht....HÄH????????????????????????????????????????
"Gott, laß Hirn vom Himmel fallen"
__________________
Gruss
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