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Alt 19.01.2008, 13:51   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Dec 2007
Ort: Kiel
Troschmann macht alles soweit korrekt

wechselnder Einsatzort, wie nachweisen? Soz.-vers.-abzüge


Hi,

an dieser Stelle habe ich 2 Fragen:

1.)
ich muss seit 3 Monaten (und für noch weitere 8 Monate) fast täglich in eine unserer Niederlassungen ca. 240 km (hin- und zurück) fahren.

Das wird sich ja sicherlich deutlich auf meine Werbungskosten auswirken, die ich bisher total vernachlässigen konnte, da mein Hauptfirmensitz nur ca. 7 km von mir entfernt ist.. Die Fahrtkosten fallen also komplett unter die Werbungskosten, richtig??

Wie muss bzw kann ich dem Finanzamt nachweisen, an wievielen Tagen ich dann diese Touren gefahren bin??

Wir haben in unserer Firma sogenannte Stundenverschreibungen für die einzelnen Projekte zu machen..die von mir eingetragenen Stunden werden vom
Arbeitgeber unterzeichnet als anerkannt..

Reicht so eine Stundenverschreibungsliste pro Monat, aus der Ersichtlich ist, dass man für das entsprechende Projekt die Tour zur 120 km- entfernten Niederlassung gemacht hat? Dort wurde extra ein Projekt- Büro angemietet..

2.)
Ich habe gehört, dass die Arbeitnehmer- Anteile zu den Soz- versicherungsabgaben auch bei der Est.- erklärung abgesetzt werden kann seit 2005 (glaube ich)..

Wie sieht es damit tatsächlich aus?

Betrifft dies alle soz.- vers. Abzüge oder z. B. nur die RV- Beiträge??

Wird dies automatisch von der Buchhaltung meines Arbeitgebers berücksichtigt ?

Danke vorab an euch :-)

Grüßle und schönes Weekend!!

Tro
Troschmann ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 28.01.2008, 13:36   #2
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: Sachsen-Anhalt
Bonni macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von Troschmann Beitrag anzeigen
1.) ich muss seit 3 Monaten (und für noch weitere 8 Monate) fast täglich in eine unserer Niederlassungen ca. 240 km (hin- und zurück) fahren.
Das wird sich ja sicherlich deutlich auf meine Werbungskosten auswirken, die ich bisher total vernachlässigen konnte, da mein Hauptfirmensitz nur ca. 7 km von mir entfernt ist.. Die Fahrtkosten fallen also komplett unter die Werbungskosten, richtig??
Ja sicher, denn vorher wurde Dir nur Pauschbetrag von 920 Eur angerechnet

Zitat:
Zitat von Troschmann Beitrag anzeigen
Wie muss bzw kann ich dem Finanzamt nachweisen, an wievielen Tagen ich dann diese Touren gefahren bin
Es reicht vom AG eine Bestätigung, daß Du für das gesamte Kalenderjahr dort gearbeitet hast. Besser noch an *** Arb.Tagen für das Kalenderjahr.

Zitat:
Zitat von Troschmann Beitrag anzeigen
Wir haben in unserer Firma sogenannte Stundenverschreibungen für die einzelnen Projekte zu machen..die von mir eingetragenen Stunden werden vom
Arbeitgeber unterzeichnet als anerkannt..
Reicht so eine Stundenverschreibungsliste pro Monat, aus der Ersichtlich ist, dass man für das entsprechende Projekt die Tour zur 120 km- entfernten Niederlassung gemacht hat? Dort wurde extra ein Projekt- Büro angemietet..
Spar die die Masse von Papier. O.g. Bestätigung würde reichen. Das FA sucht sich die Entfernungs-km schon selbst raus.

Zitat:
Zitat von Troschmann Beitrag anzeigen
2.)Ich habe gehört, dass die Arbeitnehmer- Anteile zu den Soz- versicherungsabgaben auch bei der Est.- erklärung abgesetzt werden kann seit 2005 (glaube ich)..Wie sieht es damit tatsächlich aus? Betrifft dies alle soz.- vers. Abzüge oder z. B. nur die RV- Beiträge??..
Alle SV-Abzüge werden auf der LSt-Bescheinigung dem FA übermittelt und auch von Dir in der St-Erkl. eingetragen. Zeile 22+23 sind die RV-Beiträge (AG+AN), Zeile 25 die restlichen SV-Beiträge.

Zitat:
Zitat von Troschmann Beitrag anzeigen
Wird dies automatisch von der Buchhaltung meines Arbeitgebers berücksichtigt ???..
Ja, siehe LSt-Bescheinigung vom AG.

PS: Ich bin mir "fast sicher", daß es sich bei Dir nicht um eine ständige Einsatzwechseltätigkeit handelt. Du wechselst ja im Jahr nicht die Baustellen. Dies trifft nur auf bestimmte Berufsgruppen, wie Baugewerbe ect. zu. Das Finanzamt prüft da sehr genau.

In jedem Fall kannst Du aber die einfachen Kilometer a 0,30 Eur als Fahrtkosten absetzen.

Hoffe Dir etwas geholfen zu haben.

Gruß Bonni

Geändert von Bonni (28.01.2008 um 20:10 Uhr).
Bonni ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.01.2008, 19:38   #3
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Zitat:
Zitat von Troschmann Beitrag anzeigen
Die Fahrtkosten fallen also komplett unter die Werbungskosten, richtig??
Komplett nicht, bei den Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte gilt lediglich die Hinfahrt zur Arbeitsstätte, also einfache Entfernung.
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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