Zitat:
Zitat von Troschmann
1.) ich muss seit 3 Monaten (und für noch weitere 8 Monate) fast täglich in eine unserer Niederlassungen ca. 240 km (hin- und zurück) fahren.
Das wird sich ja sicherlich deutlich auf meine Werbungskosten auswirken, die ich bisher total vernachlässigen konnte, da mein Hauptfirmensitz nur ca. 7 km von mir entfernt ist.. Die Fahrtkosten fallen also komplett unter die Werbungskosten, richtig??
|
Ja sicher, denn vorher wurde Dir nur Pauschbetrag von 920 Eur angerechnet
Zitat:
Zitat von Troschmann
Wie muss bzw kann ich dem Finanzamt nachweisen, an wievielen Tagen ich dann diese Touren gefahren bin
|
Es reicht vom AG eine Bestätigung, daß Du für das gesamte Kalenderjahr dort gearbeitet hast. Besser noch an *** Arb.Tagen für das Kalenderjahr.
Zitat:
Zitat von Troschmann
Wir haben in unserer Firma sogenannte Stundenverschreibungen für die einzelnen Projekte zu machen..die von mir eingetragenen Stunden werden vom
Arbeitgeber unterzeichnet als anerkannt..
Reicht so eine Stundenverschreibungsliste pro Monat, aus der Ersichtlich ist, dass man für das entsprechende Projekt die Tour zur 120 km- entfernten Niederlassung gemacht hat? Dort wurde extra ein Projekt- Büro angemietet..
|
Spar die die Masse von Papier. O.g. Bestätigung würde reichen. Das FA sucht sich die Entfernungs-km schon selbst raus.
Zitat:
Zitat von Troschmann
2.)Ich habe gehört, dass die Arbeitnehmer- Anteile zu den Soz- versicherungsabgaben auch bei der Est.- erklärung abgesetzt werden kann seit 2005 (glaube ich)..Wie sieht es damit tatsächlich aus? Betrifft dies alle soz.- vers. Abzüge oder z. B. nur die RV- Beiträge??..
|
Alle SV-Abzüge werden auf der LSt-Bescheinigung dem FA übermittelt und auch von Dir in der St-Erkl. eingetragen. Zeile 22+23 sind die RV-Beiträge (AG+AN), Zeile 25 die restlichen SV-Beiträge.
Zitat:
Zitat von Troschmann
Wird dies automatisch von der Buchhaltung meines Arbeitgebers berücksichtigt ???..
|
Ja, siehe LSt-Bescheinigung vom AG.
PS: Ich bin mir "fast sicher", daß es sich bei Dir nicht um eine ständige Einsatzwechseltätigkeit handelt. Du wechselst ja im Jahr nicht die Baustellen. Dies trifft nur auf bestimmte Berufsgruppen, wie Baugewerbe ect. zu. Das Finanzamt prüft da sehr genau.
In jedem Fall kannst Du aber die einfachen Kilometer a 0,30 Eur als Fahrtkosten absetzen.
Hoffe Dir etwas geholfen zu haben.
Gruß Bonni