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20.01.2008, 19:29
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Jan 2008
Ort: Brandenburg
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Vorsteuer Betriebskosten Pkw
Hallo,
ich bin ab diesen Jahr selbständig und werde meinen Pkw in das Unternehmen übernehmen. Es wird Fahrtenbuch geführt und ich bin vorsteuerpflichtig.
Jetzt kann ich ja für die Betriebskosten wie z. B. Kraftstoff und Versicherung die Vorsteuer ziehen.
Was mir aber noch nicht klar ist, wenn ich z. B. den Pkw zu 80% betrieblich nutze wann zahle ich die Umsatzsteuer für den privaten Anteil?
Jeden Monat mit der Umsatzsteuervoranmeldung? Die prozentualen Anteile am Monatsende ausrechnen und danach Vorsteuer ziehen und Eigenverbrauch bezahlen? Und wie ist das mit der Versicherung, die fällt im Januar an, ich weiss aber erst am Jahresende wie genau das Verhältnis ist zwischen betriebl. und privater Nutzung.
Danke.
Gruß
Torsten
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20.01.2008, 19:47
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#2
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2008
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...so würde ich es machen...
hallo schrat,
also in versicherugen ist keine abzugsfähige vorsteuer enthalten!!! hierbei handelt es sich um die versicherungssteuer die z.zt. genauso hoch ist wie die MWST = 19%!!
also am einfachsten ist es, wenn du in der umsatzsteuer-voranmeldung monatlich einen "fiktiven" betrag (z.b.150,00€) berücksichtigst.
die genau aussrechnung würde ich an deiner stelle dann mit der dezember-umsatzsteuer-voranmeldung machen und die werte 1-11 entsprechend berücksichtigen.
denn mit dem monat dezember hast du alle kosten erfasst und das fahrtenbuch sowieso ordentlich geführt und kannst somit deinen "eigenverbrauch" für kfz leichter errechnen.
wenn fragen, dann mailen.
jackmg
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20.01.2008, 21:26
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#3
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TP-Newbie
Registriert seit: Jan 2008
Ort: Brandenburg
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Zitat:
Zitat von jackmg
also in versicherugen ist keine abzugsfähige vorsteuer enthalten!!! hierbei handelt es sich um die versicherungssteuer die z.zt. genauso hoch ist wie die MWST = 19%!!
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Darum heisst sie sicher auch anders...
Danke für die Hinweise jackmg.
Gruß
Torsten
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21.01.2008, 17:19
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#4
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2007
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Meines Erachtens erfasst man die private Nutzung in den Voranmeldungen gar nicht, sondern ermittelt die am Ende des Jahres und zahlt die fällige USt erst über die Jahreserklärung.
Jeden Monat die private Nutzung zu ermitteln ist doch Unsinn, weil die permanent schwankt und letztendlich durch Rundungen auch nur eine Vorauszahlung generiert, die nicht mit der Jahreserklärung übereinstimmt.
Mir ist auch nicht bekannt, das man bei Voranmeldungen private Nutzung schon mitberücksichtigen muß, weder beim PKW noch beim Telefon.
Das führt zwar in der Regel zu einer Nachzahlung von USt bei der Jahreserklärung, was aber bei Eigenverbrauch kein Problem ist.
Die Voranmeldungen müssen ja auch nicht genau dem Jahresendergebnis entsprechen, sondern sind nur Abschlagszahlungen auf die zu erwartende Steuerzahlung.
Übrigens ergibt sich auch durch eine Ermittlung der privaten Nutzungsanteile auf monatlicher Basis eine enorme Schieflage, wenn z.b. in einen Monat oder ein Quartal, in dem die priv. Nutzung z.b. sehr hoch ist, zufälligerweise auch grosse Ausgaben bzgl. des PKW (Reparaturen/Inspektionen z.b.) fallen. Das führt zu völlig unsinnigen Ergebnissen...
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21.01.2008, 22:01
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2008
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!!!
also bei der privaten pkw / telefonnutzung geht man im ustg von einer teilleistung aus!!
denn du entnimmst den wert der nutzung ja nicht am jahresende, sondern jeden monat!!
anbei ein link über die steuerentstehung.
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__13.html
da ich in einem entsprechendem beruf arbeite, müsste ich es auch eigentlich gut wissen, wie es gemacht wird!!
wenn schon, dann richtig, alles andere wäre quatsch!! 
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21.01.2008, 22:03
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#6
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2008
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p.s.
§13 Nr. 1a UStG ist entscheidend!! 
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