Nach länglicher Suche zu diesem Thema bin ich nun leider verwirrter als vorher zumal sich scheinbar bei der Rechtslage oder Einschätzung der Finanzämter in den letzten Jahren manchen geändert hat.
Ich betreibe ein Gewerbe im Nebenerwerb und kaufe mir einen Desktop-Computer für gewerbliche (40%), private (45%) und berufliche (15%) Nutzung (Prozentwerte für Zukunft geschätzt und können ggf. der steuertechnischen Realität angepasst werden, solange es plausibel bleibt).
Glaubt ihr, folgendes ist legal:
* Ich kaufe einen Computer für 1000 EUR + MWSt.
* Den Kaufpreis schreibe ich über 3 Jahre gewinnmindernd ab (333 EUR/Jahr).
* Die 190 EUR USt. ziehe ich als Vorsteuer ab, zahle jedoch 60% davon privat für die unentgeltliche Wertabgabe.
* Die privat gezahlte USt. kann nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden (da berufliche Nutzung zu gering).
Darf ich das? Müsste die gewerbliche Nutzung überwiegen? Oder muss ich am Ende den Computer als GWG zwischen 150 und 1000 EUR über 5 Jahre abschreiben (neue Sammelposten-Regelung)?
