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Alt 20.01.2008, 21:25   #1
TP-Newbie
 
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elektron macht alles soweit korrekt

Computer-Kauf (geschäftlich und privat)


Nach länglicher Suche zu diesem Thema bin ich nun leider verwirrter als vorher zumal sich scheinbar bei der Rechtslage oder Einschätzung der Finanzämter in den letzten Jahren manchen geändert hat.

Ich betreibe ein Gewerbe im Nebenerwerb und kaufe mir einen Desktop-Computer für gewerbliche (40%), private (45%) und berufliche (15%) Nutzung (Prozentwerte für Zukunft geschätzt und können ggf. der steuertechnischen Realität angepasst werden, solange es plausibel bleibt).

Glaubt ihr, folgendes ist legal:

* Ich kaufe einen Computer für 1000 EUR + MWSt.
* Den Kaufpreis schreibe ich über 3 Jahre gewinnmindernd ab (333 EUR/Jahr).
* Die 190 EUR USt. ziehe ich als Vorsteuer ab, zahle jedoch 60% davon privat für die unentgeltliche Wertabgabe.
* Die privat gezahlte USt. kann nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden (da berufliche Nutzung zu gering).

Darf ich das? Müsste die gewerbliche Nutzung überwiegen? Oder muss ich am Ende den Computer als GWG zwischen 150 und 1000 EUR über 5 Jahre abschreiben (neue Sammelposten-Regelung)?
elektron ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 20.01.2008, 21:32   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
wenn du ein Gewerbe betreibst sollten 100 % betriebliche Nutzung für das Finanzamt plausibel sein. Ich kenne zumindest kein Finanzamt, dass da weiter nachgefragt hat. Im Werbungskostenbereich kann es da schon eher zu Nachfragen kommen. Im Betriebsausgabenbereich eher weniger.

Gruß
Sven
__________________
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Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.01.2008, 21:43   #3
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: Deutschland
elektron macht alles soweit korrekt
Vielen Dank, Sven, für die superschnelle Antwort!!

Da Softwareentwicklung ein Schwerpunkt meines Gewerbes ist, sollte die gewerbliche Nutzung durchaus plausibel sein.

Jedoch frage ich mich, ob eine 100%ig gewerbliche Nutzung eines PCs (nicht eines Laptops), der in meinem Zimmer steht und somit auch für private emails usw. genutzt wird, auch bei einer Überprüfung anerkannt würde.

Wenn ich die bislang spärlichen Informationen über die neuen Abschreibungsmodalitäten richtig verstanden habe, dann ist ein nach dem 1.1.08 angeschaffter 1000 EUR-Computer als GWG über 5 Jahre linear abzuschreiben...

((Im Steuerbuch von F. Konz gefunden: "Die Vorteile des Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von betrieblichen Personalcomputern ... sind steuerfrei". Das gilt aber nur, solange ich nicht das wirtschaftliche Eigentum an diesem Computer besitze -- trifft also auf mich nicht zu.))

Geändert von elektron (20.01.2008 um 21:58 Uhr).
elektron ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.01.2008, 21:23   #4
TP-Junior
 
Registriert seit: Jan 2008
jackmg ist auf einem guten Weg
Exclamation

AfA-Pool ab 2008


@elektron

ab 2008 gibt es einen AfA-Pool.

alles zwischen 150-1000 € Netto muss über 5 Jahre abgeschrieben werden!!!
jackmg ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.01.2008, 23:41   #5
TP-Junior
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: deutschland
starter08 macht alles soweit korrekt
Hallo Leute,

ich habe ein ähnliches Problem. Meine Freundin hat nebenberuflich ein Gewerbe (Einzelunternehmen) und bis letztes Jahr hatte Sie die Kleinunternehmerregelung angewandt. Diese Jahr haben wir dies geändert.

Da Sie jetzt mehr im Außendienst tätig werden will, hat Sie ein Laptop für 599 inkl. 95,63 € MwSt. für die Firma gekauft.

Nun will das Finanzamt die Umsatzsteuer-voranmeldung haben.

Kann sie sich da jetzt über die Umsatzsteuervoranmeldung diese 95,63 MwSt. im Januar wiederholen und die restlichen 503,27 Nettoausgaben müßte sie dann über 5 Jahre als Ausgaben absetzten, oder?

Super wäre es wenn mir noch jemand sagen könnte in welche Felder ich was dann in die Umsatzsteuer-Voranmeldung eintragen müßte weil im Januar haben wir dann bloß noch einen Wareneinkauf von 199 € inkl. 31,77 € Mwst und einen Warenverkauf von 20 € inkl. 3,19 € Mwst das wars.

mfg ein Starter
starter08 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.01.2008, 00:35   #6
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: Deutschland
elektron macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von starter08 Beitrag anzeigen
Kann sie sich da jetzt über die Umsatzsteuervoranmeldung diese 95,63 MwSt. im Januar wiederholen und die restlichen 503,27 Nettoausgaben müßte sie dann über 5 Jahre als Ausgaben absetzten, oder?
So ist es; nach dem was ich so gelesen habe wird ein Laptop normalerweise problemlos als 100% gewerblich anerkannt.

Ich frage mich aber immer noch wie's bei meinem Computer ist (siehe erstes Posting) und ob ein zu mehr als 50% privat genutzes Gerät überhaupt als gewerbliche Ausgabe gerechnet werden dürfte...

Zitat:
Zitat von starter08 Beitrag anzeigen
Super wäre es wenn mir noch jemand sagen könnte in welche Felder ich was dann in die Umsatzsteuer-Voranmeldung eintragen müßte weil im Januar haben wir dann bloß noch einen Wareneinkauf von 199 € inkl. 31,77 € Mwst und einen Warenverkauf von 20 € inkl. 3,19 € Mwst das wars.
31.77+95.63 bei KZ 66 (ggf. abzüglich unentgeltlicher Wertabgaben)
20.00 bei KZ 81 (die USt von 3.19 rechnet Elster dann selber aus)

Gruß,
Elektron
elektron ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.01.2008, 11:38   #7
TP-Junior
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: deutschland
starter08 macht alles soweit korrekt
31.77+95.63 bei KZ 66 (ggf. abzüglich unentgeltlicher Wertabgaben)
20.00 bei KZ 81 (die USt von 3.19 rechnet Elster dann selber aus)

Gruß,
Elektron[/quote]

Danke für die schnelle und inhaltlich klare Antwort, aber eine Frage noch was sind " unentgeltlicher Wertabgaben "

mfg der starter
starter08 ist offline   Mit Zitat antworten
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