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21.01.2008, 13:12
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2007
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gewillkürtes Betriebsvermögen
Kurz zu den Fakten:
Gewerbeschein mit Neugründung zum 01.01.2008. Formular zur steuerlichen Erfassung parallel zum Gewerbeschein ausgefüllt, also Tätigkeit und Beginn des Gewerbes. Kleinunternehmerregelung.
Im Oktober 2007 habe ich ein Notebook gekauft, quasi als Vorbereitung für mein Gewerbe. Ich nutze es zu 40% geschäftlich. Habe vorher nie eine Steuererklärung gemacht, möchte aber das Notebook über 3 Jahre abschreiben.
Demnach muss ich eine Steuererklärung für 2007 abgeben, mit der Abschreibung des Notebooks von Oktober-Dezember 2007 in der EÜR als Betriebsausgabe und Umsatz 0, obwohl ich das Gewerbe "offiziell" erst zum 01.01.2008 angemeldet habe. Ist das soweit richtig?
Schreibe ich den Netto oder Bruttobetrag ab?
Ich darf nur 40% des Kaufpreises des Notebooks abschreiben, da es ja zu 60% privat genutzt wird, richtig?
Danke schonmal!
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21.01.2008, 21:18
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#2
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2008
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warum so komplizier??
warum so kompliziert??
1.
Ich würde das Notebook komplett beruflich nutzen, denn das Finanzamt sollte es erst mal anders auslegen, das die Nutzung geringer ist.
2. Das Notebook würde ich zum 01.01.2008 in die gewerbliche Tätigkeit zu 100% mit Datum 01.01.2008 einbuchen (mit VoSt-Abzug) . Die VoSt bekommst Du zu 100% in 2008 wieder. Aber bitte die neue Pool-Regelung ab 2008 beachten alles zwischen 150-1000€ netto muss über 5 Jahre abgeschrieben werden!!
Dies ist natürlich die Praktiker-Lösung!! 
Geändert von jackmg (21.01.2008 um 21:24 Uhr).
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21.01.2008, 22:33
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2007
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Zitat:
Zitat von jackmg
2. Das Notebook würde ich zum 01.01.2008 in die gewerbliche Tätigkeit zu 100% mit Datum 01.01.2008 einbuchen (mit VoSt-Abzug) . Die VoSt bekommst Du zu 100% in 2008 wieder. Aber bitte die neue Pool-Regelung ab 2008 beachten alles zwischen 150-1000€ netto muss über 5 Jahre abgeschrieben werden!!
Dies ist natürlich die Praktiker-Lösung!! 
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Ähm, Kleinunternehmerregelung, ergo kein Vorsteuerabzug.
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21.01.2008, 22:40
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#4
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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21.01.2008, 22:47
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2007
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Zitat:
Zitat von Sven
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Hey Sven,
hatte das schon gelesen, aber leider finde ich dort keine Antworten auf meine spezielle Situation.
Hab ich denn nur falsches gesagt oder ist das richtig wie ich es vorhab?
Weiß echt nicht mehr wo ich noch nach Antworten suchen soll.
Trotzdem vielen Dank!
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21.01.2008, 22:55
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#6
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Notebook grundsätzlich immer zu 100 % betrieblich ansetzen. Für die Abschreibung ist bei Kleinunternehmern der Bruttobetrag entscheidend, welcher abgeschrieben wird. Für die Wertgrenzen, ob es sich um ein GWG handelt oder um ein Poolabschreibungsobjekt (sagt man das so?  gemeint ist zwischen 150 EUR und 1.000 EUR) ist stets der Nettowert entscheidend.
Gruß
Sven
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21.01.2008, 23:34
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#7
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2007
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Vielen vielen lieben Dank Sven!
Eine letzte Frage die unbeantwortet blieb, und dann seid ihr mich wahrscheinlich bis zum Ende des Jahres los
Muss ich für den Anfang der Abschreibung eine Steuererklärung für 2007 machen, oder reicht es bei der Steuererklärung 2008 zu notieren, dass im Vorjahr 3 Monate bereits abgesetzt wurden?
In der Frage sollte ich vllt. einen Sachbearbeiter beim Finanzamt sprechen. Ich meine, so eine Steuererklärung wäre nur unnötiger Verwaltungsaufwand, kommt ja eh nix bei rum.
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22.01.2008, 19:25
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#8
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Muss ich für den Anfang der Abschreibung eine Steuererklärung für 2007 machen, oder reicht es bei der Steuererklärung 2008 zu notieren, dass im Vorjahr 3 Monate bereits abgesetzt wurden?
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ja, es ist eine Erklärung erforderlich.
Zitat:
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Ich meine, so eine Steuererklärung wäre nur unnötiger Verwaltungsaufwand, kommt ja eh nix bei rum.
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lässt sich aber nicht ändern.
Gruß
Sven
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23.01.2008, 20:02
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#9
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TP-Supporter
Registriert seit: Mar 2007
Ort: BaWü
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Zitat:
Zitat von jackmg
warum so kompliziert??
2. Das Notebook würde ich zum 01.01.2008 in die gewerbliche Tätigkeit zu 100% mit Datum 01.01.2008 einbuchen (mit VoSt-Abzug) . Die VoSt bekommst Du zu 100% in 2008 wieder. 
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Nur zur Info: Die Vorsteuer wäre (wenn kein Kleinunternehmer) im Oktober 2007 abzugsfähig und nicht im Jahr 2008.
__________________
Gruss
"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
"Pecunia non olet"
"Niveau ist keine Tagescreme!"
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