Zitat:
Zitat von iris1974
Hallo, ich mache gerade die Anmeldung zur Steuerlichen Erfassung. Ich habe ein Gewerbe als Nebentätigkeit angemeldet und arbeite Hauptberuflich noch ganz normal über Lohnsteuerkarte.
Jetzt ist da die Frage nach den Einkünften aus der nicht selbständigen Arbeit. Warum muss das da hinein, diese Vorauszahlungen gehen doch direkt von meinem Gehalt ab. Oder mach ich was falsch, muss da was anderes rein?
Grüße Iris
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Ja, das ist schon korrekt. Es gibt aber auch Arbeitnehmer, die im Ausland arbeiten (z.B. Grenzgänger in die Schweiz) und bei denen kann der ARbeitslohn nicht der Lohnsteuer unterworfen werden, da kein inländischer Arbeitgeber vorhanden ist.
Und um eine gleichmäßige Erhebung des Steueraufkommens zu garantieren, werden dann bei diesen Vorauszahlungen festgesetzt.