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23.01.2008, 10:23
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Dec 2005
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Allgemeine Fragen zur Einnahme/Überschuss Rechnung
Hallo zusammen,
ich habe vor mich selbständig gemacht und nun noch einige Fragen zur Einnahme/Überschuss Rechnung
Als Software verwende ich Easy Cash & Tax
1.) Wie buche ich Rechnungen auf denen sowohl Waren als auch die
Versandkosten enthalten sind.
Muss ich hier 2 Posten buchen, z.b. Waren und Porto?
Zumal bei den Versandkosten keine MwSt. enthalten ist.
2.) Muss ich bei jeder Rechnung belegen ob ich diese bezahlt habe, bzw. ob
der Kunde meine Rechnung bezahlt hat in dem ich den Kontoauszug an die
Rechnung hefte?
Wie verhält es sich mit Barkäufen, hier habe ich ja keinen Nachweis über
den Geldausgang.
3.) Was bedeutet Jahresabschluss?
Ich übermittle meine Einnahmen/Ausgaben ja monatlich an das Finanzamt
was ist dann noch bei einem Jahresabschluss zu tun?
Vielen Dank für eure Hilfe!!!
Gruss
Markus
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23.01.2008, 10:48
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#2
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von MCTELE
1.) Wie buche ich Rechnungen auf denen sowohl Waren als auch die
Versandkosten enthalten sind.
Muss ich hier 2 Posten buchen, z.b. Waren und Porto?
Zumal bei den Versandkosten keine MwSt. enthalten ist.
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Muss !!! aber wenn die Hauptleistung auch mit MwSt. belastet ist, drum wird das nur als ein Posten gebucht.
Zitat:
Zitat von MCTELE
2.) Muss ich bei jeder Rechnung belegen ob ich diese bezahlt habe, bzw. ob
der Kunde meine Rechnung bezahlt hat in dem ich den Kontoauszug an die
Rechnung hefte?
Wie verhält es sich mit Barkäufen, hier habe ich ja keinen Nachweis über
den Geldausgang.
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Klar brauch man Belege. Bei den wenigen Barverkäufen die ich habe schreibe ich halt bar erhalten oder sowas drauf. Ich denke wenn man viel Barverkauf hat wird man wohl ein Kassenbuch führen müssen.
Zitat:
Zitat von MCTELE
3.) Was bedeutet Jahresabschluss?
Ich übermittle meine Einnahmen/Ausgaben ja monatlich an das Finanzamt
was ist dann noch bei einem Jahresabschluss zu tun?
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Machst du gar nicht. Du übermittelst mit der USt.-VA die USt. Zum Jahresabschluss machst du die EÜR, die USt.-Erklärung und deine pers. EkSt.-Erklärung.
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23.01.2008, 10:53
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#3
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TP-Member
Registriert seit: Dec 2005
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Hallo dorintia,
danke für deine schnelle Antwort.
Wenn ich deine 1. Antwort richtig verstanden habe, muss ich bei Rechnungen mit Versandkosten 2 Posten buchen, da die Artikel MwSt. beinhalten aber die Versandkosten nicht.
Mein Finanzamt verlangt die monatliche Abgabe der E/Ü Rechnung!
Soweit kein Problem da dass sowieso elektronisch erfolgt.
Aber was ist dann der Jahresabschluss?
Danke
Markus
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23.01.2008, 11:06
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#4
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von MCTELE
Wenn ich deine 1. Antwort richtig verstanden habe, muss ich bei Rechnungen mit Versandkosten 2 Posten buchen, da die Artikel MwSt. beinhalten aber die Versandkosten nicht.
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Nein, du musst die Versandkosten ebenfalls mit MwSt. belasten, bzw. wenn du das bisher nicht getan hast, von den eingenommenen Versandkosten trotzdem 19% abführen.
Du machst das bisher falsch!
Zitat:
Zitat von MCTELE
Mein Finanzamt verlangt die monatliche Abgabe der E/Ü Rechnung!
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Das ist keine EÜR, sondern die Umsatzsteuervoranmeldung!
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23.01.2008, 11:11
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#5
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TP-Member
Registriert seit: Dec 2005
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Warum muss ich die Versandkosten mit 19% MwSt. berechnen wenn auf allen Belegen der Deutschen Post steht das keine MwSt. beinhaltet ist?
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23.01.2008, 11:20
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#6
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Weil die Nebenleistung das Schicksal der Hauptleistung teilt und die Post da von Seiten des Staates "bevorteilt" wird.
Ich nutze die Post wenn möglich gar nicht.
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23.01.2008, 11:33
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#7
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TP-Member
Registriert seit: Dec 2005
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Jetzt bin ich total verwirrt...
Wenn ich von der Post einen Beleg bekomme ohne MwSt. , muss ich diesen trotzdem in meiner E/Ü mit 19% MwSt. erfassen?
Auf meinen Rechnungen führe ich die Versandkosten auch ohne MwSt. auf, müssen diese auch in der E/Ü mit MwSt. erfasst werden?
Ich verschicke meist Ware in Versandtaschen, daher habe ich noch keine wirkliche Alternative zur Deutschen Post gefunden.
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23.01.2008, 11:36
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#8
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Guest
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Das ist nicht böse gemeint aber vielleicht solltest Du erstmal eine Grundkurs in Rechnungswesen nehmen 
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23.01.2008, 11:39
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#9
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TP-Member
Registriert seit: Dec 2005
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Das Forum ist hier um Fragen zu stellen, wenn hier jeder alles wüsste bräuchten wir das Forum nicht.
Hast du nichts zu tun oder warum bist du hier ständig am stänkern?
Wenn du eine qualifizierte Antwort beitragen kannst dann bitte, ansonsten
legt niemand Wert auf deine Kommentare!
Danke
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23.01.2008, 11:45
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#10
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Guest
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Was soll das denn. So war das doch gar nicht gemeint. Natürlich ist ein Forum zum Fragen da. Aber ich finde man sollte schon ein bisschen was von der Buchführung verstehen. Klar könnt ich eine Antwort geben, da ich es gelernt habe aber da Du jetzt schon völlig verwirrt bist, wie Du schreibst, weiß ich gar nicht wie man es beschreiben sollte...
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23.01.2008, 12:55
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#11
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Jessiva hat schon recht... man eignet sich im allgemeinen vorher das nötige Wissen an... dann kommt auch nachher nicht das böse Erwachen.
Auf jeden Fall wie geschrieben... Nebenleistung teilt das Schicksal der Hauptleistung... du musst von der kompletten Einnahme die MwSt. abführen. Ergo solltest du den Betrag den du für die Versandkosten nimmst entsprechend anpassen. Wieviel man da nimmt steht ja jedem frei, könnte auch ein Festbetrag sein und der Rest fließt in die Produktpreiskalkulation ein. Nur halt immer die abzuführende MwSt. im Auge behalten.
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23.01.2008, 15:08
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#12
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TP-Member
Registriert seit: Dec 2005
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Darum bin ich hier um mich vorher zu informieren  )
Gibt es einen Paragrafen der das vorschreibt, wie gesagt ich habe hierzu verschiedene Aussagen bekommen u.a. das nur der Anteil zu versteuern ist der auch MwSt. enthält.
Da Versandkosten keine MwSt. enthalten, muss auch nichts abgeführt werden.
Die Aussage stammt übrigens von einem Finanzbeamten...
Wie verhält es sich mit den Versandkosten die ich an die Deutsche Post zahle, z.b. für ein Paket, hier sind ja auch keine Versandkosten enthalten, hier muss ich dann wohl auch nichts abführen?
Danke
Markus
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23.01.2008, 15:34
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#13
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von MCTELE
Darum bin ich hier um mich vorher zu informieren
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Dann akzeptiere bitte auch, dass es hier u.U. Antworten gibt, die Dir nicht passen. Auch wenn Du ein und die selbe Frage wieder und wieder stellst.
Zitat:
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Da Versandkosten keine MwSt. enthalten, muss auch nichts abgeführt werden.
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Do-hoch. Aber das ist jetzt schon mehrfach geschrieben worden. Du wirst hier auch keine andere Auskunft bekommen, und wenn Du Dich auf den Kopf stellst.
Zitat:
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Die Aussage stammt übrigens von einem Finanzbeamten...
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Vielleicht. Vielleicht hast Du ihn auch falsch verstanden. Das würde ich annehmen:
Zitat:
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Wie verhält es sich mit den Versandkosten die ich an die Deutsche Post zahle, z.b. für ein Paket, hier sind ja auch keine Versandkosten enthalten, hier muss ich dann wohl auch nichts abführen?
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'In Versandkosten, die Du an die Post zahlst, sind keine Versandkosten enthalten?' - was soll das bedeuten?
Versuche mal bitte, Dich zu sammeln und wenigstens verständliche Fragen zu formulieren.
In den Versandkosten beim Versand über DHL ist keine Umsatzssteuer enthalten - aber, zum fünften Mal: Du musst sie dennoch berechnen und abführen, denn die Nebenleistung (hier der Versand) teilt das Schicksal der Hauptleistung).
Wie oft sollen wir uns noch im Kreis drehen?
copy
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23.01.2008, 17:02
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#14
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Übrigens sind normale Auskünfte von Finanzamtsmitarbeitern nicht rechtsverbindlich.
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24.01.2008, 22:06
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#15
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2008
Ort: deutschland
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Hi ich habe mal zu einem Sachverhalt bei 7 unterschiedlichen Finanzämtern angerufen, am Ende stand es so das 3 Amtsmitarbeiter sagten ja ist so in Ordnung und 4 sagten das geht garnicht. Was soll man nun davon halten.
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